Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes über den üblichen Gebrauch des Gehens und Befahrens hinaus stellt eine Sondernutzung nach dem Straßengesetz dar. Diese darf nur nach vorheriger Zustimmung der Gemeinde Zaberfeld durchgeführt werden. Eine Sondernutzung ist beispielsweise das Sperren für eine Veranstaltung auf der Straße, das Aufstellen eines Baukrans, das Abstellen von Baumaterialien auf einem öffentlichen Parkplatz...
Plakatierung
Das Aufstellen und Aufhängen von Plakaten an öffentlichen Straßen und Wegen ist eine Sondernutzung. Das Plakatieren für Veranstaltungen kann auf Antrag vom Ordnungsamt genehmigt werden, wenn der öffentliche Verkehr dadurch nicht behindert wird. Dabei darf für Zaberfeld, Leonbronn, Michelbach und Ochsenburg eine Zahl von insgesamt 10 Plakaten nicht überschritten werden.
Weitere Sondernutzungen und Straßensperrungen
Das Benutzen von öffentlichen Flächen wie Straßen, Gehwege, Plätze oder Parkplätze zum Beispiel als Veranstlatungsort, Aufstellort für Info- und Verkaufssstände, zur Lagerung von Baumaterial, zum Stellen eines Gerüsts oder ähnlichem stellt eine Sondernutzung dar. Diese kann vom Ordnungsamt genehmigt werden, wenn der öffentliche Verkehr dadurch nicht behindert wird.
Müssen Straßen für die Sondernutzung gesperrt werden, ist zusätzlich ein Antrag auf Straßensperrung beim Landratsamt Heilbronn zu stellen. Bei den verkehrsrechtlichen Anordnungen des Landratsamts wird zwischen Sperrungen für Veranstaltungen und Sperrungen für Baumaßnahmen und aus sonstigen Gründen unterschieden.