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Sonstige Mitteilungen | 09.04.2024 – 30.04.2024
Auszeichnung ist einmalig in Deutschland und die höchstdotierte ihrer Art | Bewerbungsfrist endet am 30. April
Das Kunstministerium schreibt den Wettbewerb um den Kleinkunstpreis 2024 erneut in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg aus. „Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler mit Landesbezug in al-len Sparten der Kleinkunst“, erklärte Staatssekretär Arne Braun. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden.
Informationen sowie das Bewerbungsformular werden im Internet unter https://mwk-bw.de/kleinkunstpreis bereitgestellt.
Informationen können auch über die Geschäftsstelle des Kleinkunstpreises der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren (soziokultur@laks-bw.de; Tel.: 0721/470 419 09) bezogen werden.