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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Briefwahlunterlagen können noch bis 15 Uhr am Freitag, 21.02.2025, im Rathaus beantragt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er bis 12 Uhr am Samstag, 22.02.2025, einen Ersatz-Wahlschein beantragen.

Bei plötzlicher Erkrankung ist ein schriftlicher Antrag sogar noch bis Sonntag, 23.02.2025, 15 Uhr, möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Lea Dieffenbacher, 07046/9626-12.

Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ganztägig aufgrund einer internen Schulung
geschlossen und auch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung!

In dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) rufen Sie uns bitte an diesem Tag unter 0171 / 4819723 an.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7)
unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Amtsblatt der Gemeinde Zaberfeld

Das Amtsblatt der Gemeinde Zaberfeld erscheint in der Regel einmal wöchentlich mit den aktuellen Informationen und amtlichen Mitteilungen der Gemeindeverwaltung, weiteren Behörden, Schulen, Vereine und Institutionen.
In der letzten und ersten Kalenderwoche eines Jahres wird kein Amtsblatt veröffentlicht.

Abonnieren können Sie das Amtsblatt direkt online über Nussbaum Medien oder über den Bestellschein. Kontaktdaten finden Sie hier!

Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus ist Frau Stuber.

Redaktionsstatut
Das vom Gemeinderat beschlossene Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Zaberfeld enthält klare Regelungen und für alle Beteiligten klar definierte Vorgaben.
> Aktuelles Redaktionsstatut