Staatliche Hilfen für Heizungsmodernisierung (Teil 2)
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Haushalte, die ihre veralteten Heizanlagen durch energieeffiziente Systeme mit erneuerbaren Energien ersetzen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert darüber, welche Fördermittel es für den Austausch alter Heizungssysteme gibt und was Verbraucher:innen beachten sollten.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Hausbesitzer:innen können Zuschüsse und vergünstigte Darlehen bekommen. Dazu müssen sie eine neue Heizung einbauen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. In Frage kommen hierfür Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Wärmenetzanschlüsse, zum Beispiel für Fernwärme. Ebenfalls gefördert werden Solarthermieanlagen sowie Anlagen, die Wasserstoff nutzen. Dazu zählen Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Gasbrennwertheizkessel. Allerdings wird Wasserstoff in absehbarer Zeit nicht zum Heizen verfügbar sein.
Zuschussförderung
Zuschüsse für neue Heizungen werden bei der Förderbank KfW beantragt. Neben der Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben können verschiedene Bonuszuschüsse beantragt werden, so dass die Förderung in Summe bis zu 70 Prozent umfassen kann.
Grundförderung und Bonuszuschüsse
Die Grundförderung beträgt für alle geförderten Heizungen 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Für neue Heizungen in selbstgenutztem Wohneigentum kann ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus beantragt werden, wenn eine der folgenden alten Heizungen ausgetauscht wird:
- Öl- oder Kohleheizung
- Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist
- Gas-Etagenheizung ohne Altersbegrenzung
- Elektrospeicherheizung
Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus beträgt für alle förderfähigen Heizungen, die bis 2028 eingebaut werden, 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für neue Heizungen in selbstgenutzten Wohnungen kann ein so genannter Einkommens-Bonus beantragt werden, wenn das jährliche Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet.
Der Einkommens-Bonus beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für neue Wärmepumpen, die das Erdreich, Grund- oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, oder die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden, kann ein so genannter Effizienz-Bonus beantragt werden. Der beantragte Effizienz-Bonus beträgt 5 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Summe von Grund- und Bonusförderungen kann 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit
Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus bei der KfW ein Darlehen beantragen.
- Für einen Heizungstausch, für den ein Zuwendungsbescheid von der KfW vorliegt, kann ein Ergänzungskredit in Höhe der förderfähigen Ausgaben, maximal 120.000 Euro, beantragt werden.
- Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr gibt es für den Ergänzungskredit einen Zinsvorteil.
Anforderungen an geförderte Maßnahmen
Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen gesetzliche Ansprüche übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei neuen Heizungen sind Energieeffizienz und Schadstoffausstoß wesentliche Kriterien.
Unsere Empfehlungen für Verbraucher:innen
- Geförderte Maßnahmen können durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich Materialkosten erstattet. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausgaben für das benötigte Material müssen von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Expert:innen bestätigt werden.
- Um eine Förderung zu erhalten, muss vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag gestellt werden. Dazu wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
- Anträge für neue Heizungen in selbst genutzten Einfamilienhäusern können bereits jetzt gestellt werden. Ab Ende Mai ist die Antragstellung auch für Mehrfamilienhäuser möglich.
- Eine wichtige Ausnahme in diesem Jahr: Förderfähige Vorhaben können bereits jetzt und bis 31.08.2024 begonnen werden. Der Antrag kann bis zum 30.11.2024 nachgereicht werden.
Podcast „Durchleuchtet. Der Verbraucherfunk“
Wer sich weiter mit dem Thema „Fördermittel“ auseinandersetzen möchte, kann sich darüber hinaus die kürzlich veröffentlichte Podcast-Folge „Ran an die neuen Fördertöpfe“ anhören. In rund 20 Minuten bringt Iris Ege im Gespräch mit Pressesprecher Niklaas Haskamp Licht in den neuen Förderdschungel: www.vz-bw.de/node/94413
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale steht Ratsuchenden mit ihren Beratungsangeboten zur Seite, um geeignete Heiztechnologien entsprechend der individuellen Bedürfnissen und baulichen Gegebenheiten zu ermitteln. Interessierte können sich online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu den aktuellen Fördermitteln und technischen Lösungen informieren. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.