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> Ab Juli startet das "Virtuelle Bauamt" im Landratsamt Heilbronn

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Landratsamt Heilbronn (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

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Landratsamt Heilbronn | 11.06.2024 – 31.07.2024

Ab Juli startet das "Virtuelle Bauamt" im Landratsamt Heilbronn

Ab Juli setzt das Landratsamt Heilbronn bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW).

Ab Montag, 1. Juli, können digitale Bauanträge beim Landratsamt nur noch über diese Plattform eingereicht werden.

Für die Nutzung von ViBa ist eine Bund ID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser, beispielsweise für den Architekten, erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.

Anträge in Papierform sind noch bis Jahresende möglich.

Beachten Sie, dass aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung (LBO) baurechtliche Anträge und Anzeigen im Kenntnisgabeverfahren nicht mehr über das Bürgermeisteramt, sondern direkt beim Landratsamt Heilbronn einzureichen sind. Außerdem werden Angrenzer infolge der geänderten LBO in baurechtlichen Verfahren nur noch beteiligt, wenn sie durch eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen ausdrücklich beantragt werden.

Weitere Informationen und der Zugang zum ViBa sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de/baurechtliche-verfahren oder direkt unter dem nachfolgenden QR-Code abrufbar.

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