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Sonstige Mitteilungen | 27.08.2024

AOK Baden-Württemberg informiert

Ein bedeutender Schritt für die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens
AOK-Bezirksrat informiert sich über die elektronische Patientenakte

Heilbronn/Schwäbisch Hall. Ab dem 15. Januar 2025 müssen die gesetzlichen Krankenkassen allen Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Dies war Thema bei der jüngsten Sitzung des Bezirksrats der AOK Heilbronn-Franken. Katharina Kaupp, aktuelle Vorsitzende des Gremiums, würdigte die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) als „Meilenstein für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens“. Der entscheidende Vorteil liege aber auf Patientenseite. Im Notfall stellt die ePA den behandelnden Ärzten die wichtigsten Informationen über den Patienten zur Verfügung. Das kann lebensrettend sein!“

Ziel der ePA ist es, Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken digital besser miteinander zu vernetzen und den Austausch der Daten zu beschleunigen. Ärztinnen und Ärzte können sich damit viel schneller einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patienten machen und so fundiertere und schnellere Entscheidungen für die Behandlung treffen.

„Die ePA ist der zentrale Speicherort für Gesundheitsdaten“, berichtet Jürgen Heckmann, stv. Geschäftsführer der AOK Heilbronn-Franken. Haus und Fachärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer können Daten über Befunde, Diagnosen, durchgeführte und geplante therapeutische Maßnahmen, sowie Behandlungsberichte dort zentral hinterlegen. Versicherte können außerdem ihren Medikationsplan, sowie tagesaktuell gemessene Blutdruck- und Blutzuckerwerte und ihnen vorliegende Arztdokumente einstellen.

Über die App „AOK Mein Leben“ haben Versicherte zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten und können diese eigenständig verwalten. Die ePA kann auf drei verschiedenen Wegen genutzt werden: Über das Smartphone, auf PCs und Notebooks, sowie offline in der Arztpraxis. „Alle Dokumente werden verschlüsselt abgelegt, die AOK hat keinen Zugriff auf die Daten“, betonte Jürgen Heckmann. „Die Versicherten haben jederzeit die volle Datenhoheit. Das heißt, sie entscheiden selbst, welche Leistungserbringer welche Daten einsehen können.“

Alle gesetzlich Versicherten erhalten bis Jahresende von ihren Krankenkassen ein Schreiben, das über die Funktionsweise der ePA ausführlich informiert. Aktuell brauchen Versicherte, die sich für die ePA entscheiden, nichts tun, die ePA wird automatisch eingerichtet. „Der richtige Zeitpunkt zur Registrierung für die „AOK Mein Leben“-App ist nach dem Start der ePA für alle“, unterstrich der stv. Geschäftsführer.

Wer allerdings keine elektronische Patientenakte haben möchte, kann in vier Bereichen widersprechen. Zuerst überhaupt der Anlage der ePA, außerdem der Datenweitergabe an das Forschungszentrum Gesundheit, der Einstellung des digitalgestützten Medikationsprozess, sowie der Speicherung der Abrechnungsdaten.