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> Sanierungsverfahren Zaberfeld Ortskern II: Eintragsbekanntmachung vom Amtsgericht Heilbronn erhalten?

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Aus dem Rathaus (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Rathaus | 01.10.2024 – 31.10.2024

Sanierungsverfahren Zaberfeld Ortskern II: Eintragsbekanntmachung vom Amtsgericht Heilbronn erhalten?

Zuletzt erreichten uns zahlreiche Anfragen von Eigentümern, welche ein Grundstück im Sanierungsgebiet Zaberfeld Ortskern II besitzen. Sie erhielten vom Amtsgericht Heilbronn – Grundbuchamt eine Eintragungsbekanntmachung.

Sobald ein Sanierungsverfahren beginnt, wird in allen betroffenen Grundbüchern ein sogenannter „Sanierungsvermerk“ eingetragen. Eine solche Sanierungsmaßnahme wird zur Verbesserung des Wohnkomforts und der Infrastruktur von der Gemeinde durchgeführt.

Für alle betroffenen Eigentümer wurde seitens der Gemeinde ein Sammelantrag beim Grundbuchamt Heilbronn gestellt. Sofern Sie also eine solche Bekanntmachung erhalten haben, können Sie diese einfach zu Ihren Grundstücksunterlagen ablegen. Sobald das Sanierungsverfahren beendet ist, wird die Gemeinde dann erneut einen Sammelantrag stellen und diesen Vermerk aus den jeweiligen Grundbüchern heraus löschen lassen.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen gerne im Rathaus Frau Stuber, 9626-31 oder stephanie.stuber@zaberfeld.de zur Verfügung.

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