Aus dem Rathaus | 28.10.2024
Das Finanzamt Heilbronn hat uns informiert, dass bis einschließlich 29.11.2024 im Nachgang des durchgeführten Flurbereinigungsverfahrens oder wegen der Änderung von Kulturarten auf Teilen der Leonbronner Gemarkung Nachschätzungsarbeiten nach § 11 des Bodenschätzungsgesetzes durchgeführt werden.
Die Nachschätzung erstreckt sich hauptsächlich auf die Überprüfung und Angleichung der bisherigen Schätzungsergebnisse an die neuen Flurstücksgrenzen sowie die Feststellung und Berücksichtigung veränderter Nutzungen.
Das Finanzamt Heilbronn hat uns gebeten, über die Arbeiten unsere Bürgerinnen und Bürger zu informieren.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Heilbronn.
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