Aus dem Rathaus | 05.11.2024
Am 15. November werden bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer die Raten für das 4. Quartal zur Zahlung fällig (sofern für die Grundsteuer keine Jahreszahlung zum 01. Juli beantragt worden ist; dies ist dann jedoch im Grundsteuerbescheid abgedruckt).
Die Raten ergeben sich aus dem jeweils letzten Steuerbescheid. Es werden keine gesonderten Bescheide verschickt. Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Mahnungen erstellt und Säumniszuschläge sowie Mahngebühren erhoben werden müssen, die Gemeinde ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Bei denjenigen, die uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden wir die fälligen Beträge von Ihrem Bankkonto abbuchen.
Ihre Gemeindekasse
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