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Sonstige Mitteilungen | 19.11.2024

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert

Heizung optimieren und Kosten sparen

Ihre Heizkosten steigen und die Räume werden trotzdem nicht richtig warm? Dann könnte es sein, dass Ihre Heizungsregelung nicht richtig eingestellt ist. Die optimale Einstellung der Heizungsanlage sorgt dafür, dass die Heizung möglichst effizient arbeitet. Verbraucher:innen können so 10 bis 15 Prozent der Heizkosten einsparen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf man achten sollte und gibt Tipps zum Energiesparen.

Die Vorlauftemperatur: wichtiger Faktor für Einsparungen
Die sogenannte Vorlauftemperatur – die Temperatur des Wassers, das vom Heizkessel in die Heizkörper fließt – sollte möglichst gut an die Außentemperatur angepasst werden. Dabei hilft ein Sensor, der die Außentemperatur misst: Je kälter es draußen ist, desto höher stellt die Regelung die Vorlauftemperatur ein. Der genaue Zusammenhang zwischen Außentemperatur und Vorlauftemperatur wird mittels der sogenannten Heizkurve auf das Gebäude und die Bedürfnisse der Bewohner:innen eingestellt. Die Heizkurve sollte dabei möglichst so flach und niedrig gewählt werden, dass bei jeder Außentemperatur gerade noch die gewünschte Raumtemperatur erreicht wird.

Bei modernen Heizungen können auch Wetterprognosetools genutzt werden, die bereits auf künftige Außentemperaturen reagieren. Das spart zusätzliche Energie, da das Heizsystem auch auf Temperaturänderungen vorbereitet ist.

Achtung: Ist Luft im Heizungssystem, fehlt der hydraulische Abgleich oder werden Heizkörper hinter Möbeln oder Gardinen versteckt, muss die Vorlauftemperatur höher gewählt werden, um den entsprechenden Raum ausreichend warm zu bekommen. Das kostet viel Geld. Also Heizkörper frei räumen, regelmäßig entlüften und falls noch nicht geschehen den hydraulischen Abgleich durchführen lassen.

Bequem steuern: Zeitprogramme und Fernsteuerung per Smartphone
Viele moderne Heizungen bieten eine Steuerung per Zeitprogramm, also eine Art Zeitschaltuhr. Damit kann die Heizung nachts abgeschaltet oder abgesenkt werden, um Energie zu sparen. Neuere Heizungen sind sogar „selbstlernend“ und passen die Heizzeiten automatisch an, so dass die Räume pünktlich zur richtigen Zeit warm sind.

Über das Smartphone lässt sich die Heizung auch von unterwegs einstellen. So kann man die Temperatur senken, wenn niemand zuhause ist und rechtzeitig aufdrehen, bevor man nach Hause kommt – das spart Kosten und sorgt für mehr Komfort.

Fünf einfache Tipps, um Heizkosten zu sparen
Wochenprogramm nutzen: Absenkzeiten für Arbeitstage und Wochenenden einstellen, um Energie zu sparen.
Sommer- und Winterzeit beachten: Einige Heizungen stellen sich automatisch um; so wird nicht unnötig geheizt.
Urlaub nutzen, um Energie zu sparen: Im Sommer die Warmwasserregelung schon vor der Abreise ausschalten; im Winter auf Frostschutz- oder Absenkbetrieb stellen.
Temperatur nachts senken: Die Raumtemperatur sollte nicht unter 16 °C sinken. Bei besonders kalten Nächten lieber auf Nachtabsenkung als auf Abschaltung stellen.
Moderne Technik nutzen: Wetterprognosetools und mobile Steuerungen bieten zusätzliche Einsparmöglichkeiten.
Bei Fragen rund um die Optimierung der Heizung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Profit statt Jugendschutz

Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.

E-Zigaretten und Vapes erfreuen sich großer Beliebtheit, gerade bei jüngeren Menschen. Offiziell ist der Verkauf solcher Produkte an Jugendliche unter 18 Jahren verboten, doch gerade bei Online-Shops kontrollieren viele Anbieter nicht, wer die Vapes tatsächlich kauft. Eltern und Lehrkräfte sind besorgt. Denn wie uns in einem Fall berichtet wurde, werden solche Produkte auch rund um Schulen illegal verkauft. Des Weiteren beschweren sich Verbraucher:innen immer wieder bei uns darüber, dass E-Zigaretten verharmlosend dargestellt und beworben werden.

Die Hauptprobleme:
Unerlaubte Werbung: Das Tabakerzeugnisgesetz verbietet es, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter zu werben. Erlaubt sind nur Informationen und Angaben, die für den Verkauf notwendig sind. Mit Formulierungen wie „Stilvolles Dampfvergnügen mit Eleganz, Leistung und Vielfalt“ oder „Tauchen Sie ein in die Welt von RandM Tornado, wo jeder Zug ein Abenteuer ist und jede Wolke eine Geschichte erzählt“ missachten die Anbieter diese Vorgaben bewusst.
Unerlaubte Abfüllmengen bei Einweg-Vapes: Einweg-Zigaretten, die Nikotin enthalten, dürfen höchstens mit einem Volumen von 2 Millilitern verkauft werden. Teilweise hatten die Shops jedoch Einweg-Vapes mit 18 Milliliter-Behältern im Angebot. „Diese Produkte sind bei uns überhaupt nicht zugelassen und somit illegal“, sagt Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Missachtung des Jugendschutzes: Tabakprodukte dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, das regelt das Jugendschutzgesetz. Viele Anbieter kontrollieren das Alter ihrer Kundschaft aber nicht oder nur unzureichend. „Teils fand weder beim Aufrufen der Website noch bei der Bestellung eine Alterskontrolle statt“, berichtet Silber. Auch andere Sicherheitsvorkehrungen fehlten.
Firmen nicht registriert und nicht erreichbar: Die Verbraucherzentrale hat die oben geschilderten und weitere Rechtsverstöße abgemahnt. Doch es ist schwierig die Firmen rechtlich zu greifen. „Die Unternehmen wechseln häufig ihre Firmenadresse oder die Identität des Eigentümers. Somit ist es manchmal kaum möglich herauszufinden, wer hinter einem Shop steckt. Eine Gewerbeanmeldung liegt für die werbenden Anbieter oft auch nicht vor.“ Abmahnungen oder Urteile können so nicht zugestellt werden.

„Die gesetzlichen Regelungen zu E-Zigaretten sind klar und eindeutig", sagt Silber. Sie sieht die Behörden in der Pflicht, die Einhaltung der Gesetze besser und häufiger zu kontrollieren. Parallel lotet auch die Verbraucherzentrale weitere Schritte und Möglichkeiten aus, um das rechtswidrige Verhalten zu unterbinden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.