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Aus dem Rathaus

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Aus dem Rathaus | 19.11.2024

Denken Sie bei Eis und Schnee an den Winterdienst!

Glatte Straßen und wundervolle Schneelandschaften sind ein eindeutiges Zeichen dafür, dass der Winter Einzug gehalten hat. Wenn sich auf den Fenstern kunstvolle Eisblumen bilden ist auch die Zeit für den Winterdienst gekommen, denn in der kalten Jahreszeit lauern Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Hier gilt: Bei Schnee muss geräumt und bei Eis gestreut werden. Während der Bauhof für gefahrlose Straßen sorgt, sind die Anlieger für das sichere Geleit auf den Fußgängerwegen entlang der Grundstücke verantwortlich. Wir möchten Sie daher über die Aufgaben des Winterdienstes informieren. Bitte denken Sie auch immer an den Umweltschutz und helfen Sie Ihren Mitbürgern.

Aufgaben der Gemeinde
Die Gemeinde hat die Pflicht die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen, bei Schnee und Eisglätte zu bestreuen sowie Schneehäufungen zu räumen. Da es praktisch unmöglich ist, alle Straßen bei plötzlicher Eis- und Glättebildung durch Streuen in einen eis- und schneefreien Zustand zu versetzen, muss von Seiten der Gemeinde nicht das gesamte Straßennetz, sondern lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen der Fahrbahn gestreut werden. Diese Schwerpunkte sind in einem Streuplan festgelegt und nach Prioritäten geordnet. Zunächst werden alle Hauptverbindungsstraßen mit Gefällstrecken geräumt bzw. gestreut und anschließend andere wichtige innerörtliche Straßen mit Gefahrstellen. Aus Rücksicht auf die Umwelt wird möglichst wenig Salz gestreut. Stellen Sie sich daher bitte darauf ein, dass nicht alle Straßen eisfrei sein können. Fahren Sie daher bei winterlichen Straßenverhältnissen besonders vorsichtig. Unsere Bauhofmitarbeiter, geben sich alle Mühe, um die Straßen für Sie von Eis und Schnee zu befreien. Bitte haben Sie dennoch Verständnis, dass sie nicht überall gleichzeitig sein können.

Aufgaben der Bürger
Durch die Streupflichtsatzung wurde den Straßenanliegern die Räum- und Streupflicht auf den Fußgängerwegen übertragen. Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Fläche (z.B. Grünfläche, Parkplatz) getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter beträgt. Die Streupflichtsatzung schreibt vor, dass Gehwege in einer Breite von mindestens 1,00 m werktags bis spätestens 8:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr, geräumt und gestreut sein müssen. Sofern auf keiner Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist, gilt diese Pflicht beidseitig für die Fläche am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m. Die Räum- und Streupflicht endet um 21:00 Uhr. Sollte innerhalb dieses Zeitfensters Schnee fallen oder Schnee- bzw. Eisglätte auftreten, ist unverzüglich - bei Bedarf auch wiederholt - zu räumen und zu streuen. Achten Sie daher auf das Wetter und stellen Sie sicher, dass die Fußgängerwege sicher genutzt werden können.

Worauf muss ich achten, wenn ich im Winter meinen PKW am Straßenrand parke?
Räum- und Streufahrzeuge mit Schneepflug benötigen eine Mindestbreite der Fahrbahn von über 3,00 m, um sicher durchfahren zu können. Daher sollte beim Parken am Straßenrand darauf geachtet werden, dass diese Breite eingehalten wird. Viele Anwohnerstraßen verfügen häufig nur über Gesamtbreiten von 3,50 m bis 4,00 m. In solchen Straßen sollte auf das Parken im Straßenraum bei winterlichen Bedingungen verzichtet werden, da die erforderliche Durchfahrtsbreite nicht gegeben ist. Außerdem sollte in dieser Zeit auf Wendeplatten ebenfalls nicht geparkt werden. Die Fahrer der Schneepflüge sind angewiesen, keine Risiken einzugehen und Straßen, die mit Anliegerfahrzeugen eng zugeparkt sind, nicht zu befahren. Als Folge können auch die Fahrzeuge der Müllabfuhr diese Straßen nicht befahren. Auch bei der Bereitstellung der Mülltonnen für die regelmäßigen Abfuhren, bitten wir Sie darauf zu achten, dass diese nicht hinderlich für den gemeindlichen Winterdienst an der Straße aufgestellt werden.

Wohin mit dem Schnee?
Werfen Sie den Schnee nicht einfach auf die Straße! Häufen Sie den Schnee am äußeren Gehwegrand an. Sollte hier nicht genügend Platz sein, kann der Schnee auch am Rand der Fahrbahn angehäuft werden. Eine Ablaufrinne zu den Straßeneinlaufschächten ist dabei frei zu halten.

Achtung! Bitte zuerst Schnee und Eis mechanisch räumen und dann mit abstumpfenden Streumitteln – Splitt, Sand oder Asche – abstreuen. Der Umwelt zu Liebe sollte möglichst kein Streusalz genutzt werden, denn das ist schädlich für Pflanzen und Grundwasser.

Tipps und Ratschläge!
Gemeinsam geht es besser, deshalb noch einige Tipps und Ratschläge für eine gute Zusammenarbeit. Geben Sie den Streufahrzeugen die Vorfahrt. Diese kommen schneller durch und Sie fahren sicherer auf geräumten und gestreuten Straßen. Parken Sie die Straßen nicht zu! Das Räumfahrzeug benötigt eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,00 m um die Straßen richtig räumen zu können. Stellen Sie Ihr Auto, wenn möglich, auf Ihrem privaten Grundstück ab. Steigen Sie, bei Schnee und Eis auf öffentliche Verkehrsmittel um. Sie fahren bequemer, sicherer und schonen die Umwelt. Falls dies nicht möglich sein sollte, fahren Sie vorausschauend, vermeiden Sie heftiges Lenken, Bremsen und Beschleunigen und halten Sie immer genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Sie sollten außerdem auf plötzlich wechselnde Straßenverhältnisse gefasst sein. Planen Sie zudem von vornherein mehr Fahrzeit ein.

Für Ältere, Kranke und Menschen mit Behinderung schippen!
Den einen freut die alljährliche Pracht, dem anderen bereitet sie Kopfzerbrechen: Für alte, kranke und behinderte Mitbürger kann die Räum- und Streupflicht zu einer kaum zu bewältigenden Last werden. Diejenigen, die wegen der winterlichen Kehrwoche besorgt sind, sollten daran denken, dass sie in ihrer Hausgemeinschaft oder Nachbarschaft oft mehr Hilfsbereitschaft und Unterstützung finden, als sie vielleicht annehmen. Die Nachbarn und Mitbewohner könnten sich den hilfsbedürftigen Menschen anbieten und das Schneeräumen und Streuen mit übernehmen.

Ihre Gemeindeverwaltung

© Foto - Shutterstock, Igor Link 1824512183
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