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Aus dem Rathaus

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Aus dem Rathaus | 19.11.2024

Frostschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern

Jeder Winter mit starkem Frost verursacht empfindliche Schäden, besonders aber an Wasserzählern, die vermieden werden könnten, wenn die Abnehmer rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen treffen würden. Unkosten, die durch Frostschäden an den Wasseranschlüssen und Wassermessern entstehen, sind vom Anschlussinhaber zu tragen. Ebenso sind die Eigentümer der Grundstücke für Rohrbrüche innerhalb der Grundstücke verantwortlich und tragen die Kosten selbst, sofern keine Versicherungen abgeschlossen sind. Derartige Schäden bedeuten aber auch ein unnötiger Verbrauch wertvoller Rohstoffe und kostbarer Arbeitskraft. Die Gemeinde muss für die Schäden im Straßenbereich aufkommen. Aufgrund der anstehenden kalten Jahreszeit sollte deshalb folgendes beachtet werden:

Regeln zum Schutze der Wasserleitung

A.) Grundsätzliche Maßnahmen
1. Mit Eintritt von Kälte in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern, Türen und Fenster immer geschlossen halten.
2. Wasserzähler und freiliegende Wasserrohre in nicht frostfreien Räumen mit wasserabweisenden Isolierstoffen umhüllen.
3. Wasserzählerschächte im Freien dicht abdecken. Die leichte Bedienung der Absperrhähne und Wasserzähler darf dadurch nicht behindert werden.

B.) Maßnahmen bei strengem Frost
1. Bei starkem Frost in der Nähe der Wasserleitungen und -zähler Türen und Fenster frostsicher abdichten. Schutz gegen Frost geben mit Dämmstoff oder Styropor.
2. Hauptabsperrhähne in leer stehenden Gebäuden schließen und Stockwerkswasserleitungen entleeren. Alle Zapfstellen kurz öffnen und nach dem Entleeren der Steigestränge sofort wieder schließen. Auch im Kellergeschoß notfalls die Leitungen bis zum Hauptabsperrhahn entleeren.
3. Bei Wiederinbetriebnahme der Hausinnenleitungen Wasser langsam zufließen lassen. Höchstgelegene Zapfstellen lüften; Leerlaufhähne schließen.
4. Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampe oder offenem Feuer auftauen. Fachmann heranziehen, damit das Auftauen an der richtigen Stelle begonnen wird! Hierfür zugelassene Handwerker können bei der Gemeinde erfragt werden.
5. Frostschäden an Hausanschlussleitungen und an Wasserzählern beseitigt nur die Gemeinde.

Die Gemeinde bittet seine Abnehmer dringend, diese Regeln sowohl im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten.

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