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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Sonstige Mitteilungen (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Sonstige Mitteilungen | 25.11.2024 – 01.12.2024

Pauschalreise-Check: Alle Rechte im Blick

Viele Haushalte planen bereits jetzt den Urlaub für das kommende Jahr, denn mit ausreichend Vorlauf locken oft günstigere Preise. Gerade Pauschalreisen bieten, im Fall von späteren Problemen, rechtliche Vorteile gegenüber Einzelbuchungen. Doch auch hier kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Dabei hilft ab sofort der Pauschalreise-Check, das neue Online-Angebot der Verbraucherzentralen.
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Oliver Buttler, Abteilungsleiter für Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt: „Pauschalreisen bieten eine etwas bessere rechtliche Absicherung. Aber was viele nicht wissen: Auch Buchungen, bei denen zwei Reiseleistungen kombiniert werden, beispielsweise ein Hotel zusammen mit einem Konzertticket, gelten als Pauschalreise. Ebenso wie Kreuzfahrten.“
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Was muss ich nicht akzeptieren?
­Wie Fälle aus den Beratungen zeigen, sagen Veranstalter Reisen immer häufiger einfach von sich aus ab. Mitunter verlangen sie auch nachträglich eine Preiserhöhung für die Reise. Hinzu kommen falsche Buchungsbestätigungen, nachträgliche Änderungen der Reise durch den Reiseveranstalter oder auch Probleme mit der Anzahlung oder Restzahlung. Der Pauschalreise-Check prüft, ob Reisende dies akzeptieren müssen und ob und wie sie dagegen vorgehen können.
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Stolperfalle Stornierung
­Wollen Verbraucher:innen ihre Reise stornieren, wird es oft kompliziert. Egal ob wegen Krankheit, Naturkatastrophen, politischer Unruhen oder schlicht aus persönlichen Gründen: Wer von einer Reise zurücktritt muss möglicherweise mit hohen Stornokosten rechnen. Der Pauschalreisecheck zeigt auf, welche Möglichkeiten Reisende haben und ob die erhobenen Gebühren rechtens sind.
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Weiterführende Informationen
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Der Pauschalreise-Check ist zu erreichen unter www.verbraucherzentrale-bawue.de/pauschalreisecheck
Mit dem Fakeshopfinder lassen sich auch Reisebuchungsseiten überprüfen
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