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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau | 25.11.2024 – 01.12.2024

Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember betont die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Wichtigkeit von Selbsthilfe.

In der Selbsthilfe schließen sich Betroffene und ihre Angehörigen in Eigeninitiative zusammen, um durch gegenseitige Hilfe die Folgen chronischer Erkrankungen zu bewältigen. Insbesondere Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung und Krankheit geprägt ist, brauchen Hilfen, die weit über einen Arztbesuch hinausgehen. Hier setzt die Arbeit der Selbsthilfeeinrichtungen ein. Sie bieten Betroffenen und ihren Angehörigen durch den Erfahrungs- und Informationsaustausch Hilfe im Alltag und entlasten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Versichertengemeinschaft. Deshalb unterstützt die SVLFG die Arbeit der Selbsthilfeeinrichtungen ideell, aber auch finanziell. Mit rund 620.000 Euro förderte die SVLFG im Jahr 2023 Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Verankert ist die Selbsthilfeförderung auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Vor allem der Austausch unter Gleichbetroffenen ist wichtig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Daneben haben sich die Selbsthilfegruppen aber auch Lobby-Arbeit zum Ziel gesetzt. So gibt es Landesverbände, die die Interessen der Betroffenen gegenüber der Politik vertreten oder in Gesprächen mit Vertretern der Ärzteschaft Wege suchen, damit eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderung möglich wird. Mit öffentlichen Aktionen und Informationsständen informieren Selbsthilfegruppen zudem über ihre Arbeit und werben um Verständnis für die Probleme der Betroffenen. Damit Selbsthilfe funktioniert, übernehmen Selbsthilfekontaktstellen wichtige Koordinierungsfunktionen. Sie sind die erste Anlaufstelle in Fragen um die Selbsthilfe. Die Mitarbeitenden dort beraten über die Möglichkeiten, aber auch über die Grenzen von Selbsthilfe. Außerdem unterstützen sie bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professionelle Versorgungs- und Beratungsangebote.

Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung und www.bag-selbsthilfe.de.

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