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> Parken mit Behinderung – Einsatzkräfte und Streufahrzeuge müssen fahren können

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Aus dem Rathaus

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Aus dem Rathaus | 10.12.2024

Parken mit Behinderung – Einsatzkräfte und Streufahrzeuge müssen fahren können

Nicht nur Streufahrzeuge, auch Fahrzeuge der Feuerwehr und der Rettungskräfte sowie der Müllabfuhr, haben es in unserer Gemeinde immer wieder schwer, an manchen Stellen ist kein Durchkommen wegen falsch parkender Fahrzeuge. Falsch parken stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, bei einem Brandfall beispielsweise, kann der Verursacher wegen Beihilfe zur Brandstiftung belangt werden. In erster Linie geht es bei Rettungseinsätzen aber um Menschenleben.

Eine Restfahrbahnbreite von 3,10 Metern muss immer gewährleistet sein, damit die Einsatzkräfte ungehindert zu der Einsatzstelle gelangen können. Wenn Kreuzungen zugeparkt werden, ist für Rettungsfahrzeuge auch kein Durchkommen mehr möglich. Halten Sie daher bitte den gesetzlich geforderten 5 Meter Abstand in den Kreuzungsbereichen ein! Auch bitten wir alle Fahrzeugführer nicht auf Gehwegen zu parken. Ältere Menschen mit Rollatoren oder Eltern mit Kinderwägen müssen dann auf die Straße ausweichen, was wiederrum sehr gefährlich sein kann.

Wir bitten Sie, so zu parken, dass Hilfe rechtzeitig ankommt!