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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Aus dem Rathaus

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Aus dem Rathaus | 19.12.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanverfahren „Feuerwehrhaus Zaberfeld“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat am 10.12.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Zaberfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Zaberfeld. Im Norden grenzt das Gebiet an die die Trasse der Zabergäubahn sowie an die freie Feldflur. Das Plangebiet wird im Süden durch das Gelände des Netto-Markts und südwestlich durch die Leonbronner Straße (L1103) begrenzt (vgl. nachstehend auszugsweise abgedruckter zeichnerischer Teil). In diesem Bereich soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Zaberfeld geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen öffentlichen Auslegung durchzuführen. Maßgeblich ist der vom Ingenieurbüro Käser, Untergruppenbach gefertigte Entwurf mit Begründung vom 10.12.2024, der zeichnerische Teil ist nachstehend auszugsweise abgedruckt:

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet

vom 30.12.2024 bis 30.01.2025 (je einschließlich)

als Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Zaberfeld unter www.zaberfeld.de statt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

Außerdem können die Unterlagen während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Zaberfeld, Schloßberg 5, Zimmer 4 im Rathaus, eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld abgegeben werden.

Zaberfeld, 16.12.2024
gez. Diana Danner
Bürgermeisterin