Icon Leichte Sprache

Leicht

Icon Translate

translate

See-Ampel

Icon Navi

Navigation

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Aus dem Gemeinderat

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Aus dem Gemeinderat | 16.12.2024

Ratssplitter 10.12.2024

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse vom 12.11.2024
Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.11.2024 zur Kenntnis genommen.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 - Einbringung
Der Gemeinderat hat die Entwürfe des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts 2025 sowie dem Entwurf der Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm 2026 bis 2028 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Die Haushaltsrede von Bürgermeisterin Diana Danner sowie das Zahlenwerk und die Präsentation sind im Ratsinformationssystem des Gemeinderates auf unserer Homepage eingestellt. In der Sitzung am 21.01.2025 ist die Verabschiedung des Haushaltsplans geplant.

Naturnaher Schulhof an der Grundschule Zaberfeld; Projektvorstellung und Baubeschluss
Der Gemeinderat hat dem Projekt der Errichtung eines naturnahen Schulhofes an der Grundschule Zaberfeld zugestimmt und hat – unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2025 – den Baubeschluss gefasst. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Wir werden im neuen Jahr in unserem Mitteilungsblatt über die „Mitmachbaustelle“ an unserer Grundschule berichten. Bereits jetzt können Sie sich auf unserer Sonderseite auf der Homepage über das Projekt informieren. Herzlich willkommen sind Geld- und Materialspenden für dieses tolle Projekt.

Musikschule Eppingen e. V.; Zuschussplanung
Die Gemeinde Zaberfeld wird die Musikschule Eppingen e.V. entsprechend ihrem Beschluss vom 11.10.2022 weiterhin bezuschussen – der Gemeinderat hat seine damalige Zustimmung nochmals bestätigt und beschlossen sich an der Unterrichtung von Schülerinnen und Schüler aus Zaberfeld ab 2025 mit 299,74 Euro zu beteiligen. Ferner wird die Gemeinde für 2024 die Musikschule Eppingen e. V. einmalig mit 7.000 Euro für die Bezahlung der zusätzlichen Festanstellungen aufgrund des Herrenberg-Urteils bezuschussen. Die geforderte Erhöhung des Zuschusses auf 517 Euro je Schüler aus Zaberfeld hat das Gremium abgelehnt.

Bebauungsplanverfahren „Feuerwehrhaus“ – Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Feuerwehrhaus“ in der Entwurfsfassung vom 10.12.2024, gefertigt vom Ingenieurbüro Käser, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Veröffentlichung im Internet sowie die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Sanierung Grundschule – Vergabe der Kücheneinrichtung sowie der Gebäude- und Anlagenanimation
Die Kücheneinrichtung wird die Firma Hachtel Großküchentechnik GmbH zu einem Angebotspreis von 87.452,85 Euro liefern. Damit ist der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat den Auftrag an den preisgünstigsten Bieter erteilt. Ebenso wurde die Gebäude- und Anlagenanimation an den preisgünstigsten Bieter – Firma Böhringer Gebäudetechnik GmbH – zu einem Angebotspreis von 69.128,69 Euro vergeben. Für 87% der Leistungen für die Sanierung des Schulgebäudes hat der Gemeinderat damit die Aufträge erteilt. Noch zu vergeben sind die Möblierung, die Baureinigung, die Schließanlage für das Schulgebäude und Schlosserarbeiten.

Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften für die Jahre 2025 bis 2026
Der Gemeinderat hat der Satzungsänderung sowie der Nachkalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften für die Jahre 2020 (Juli – Dezember) und 2021, als auch der vorgelegten Kalkulation für den Zeitraum 2025 bis 2026 und den vorgeschlagenen Gebührensätzen inklusive der berücksichtigen Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen, Prognosen und Schätzungen zugestimmt. Eine Nachkalkulation für den aktuellen Kalkulationszeitraum 2022 und 2024 kann somit über den nächstfolgenden Gebührenzeitraum 2027 bis 2029 berücksichtigt werden. Auf der Grundlage der beschlossenen Gebührenkalkulation wird die Gebühr je Monat für die Jahre 2025 bis 2026 wie folgt geändert: Gemeindeeigene Unterkünfte je m² 11,57 Euro, gemietete Unterkünfte je m² 13,46 Euro, Nebenkosten je Person 130,64 Euro. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Kapitalzuführung durch die Gesellschafter der Neckar Netze GmbH & Co.KG in die Neckar Netze GmbH & Co.KG und der damit verbundenen Darlehensvergabe an die Neckar Netze Bündelgesellschaft A/T GmbH & Co.KG
Der Gemeinderat hat der Kapitalzuführung durch die Gesellschafter der Neckar Netze GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt 15 Mio. Euro bei der Neckar Netze GmbH & Co. KG im Jahr 2025 im Grundsatz zugestimmt. Zur Realisierung dieser Kapitalzuführung ist die Gemeinde bereit ein Darlehen an die Neckar Netze Bündelgesellschaft A/T GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt 147.773,86 Euro (davon Bündelgesellschaft A: 96.287,25 Euro und Bündelgesellschaft T: 51.486,61 Euro) zu geben, sofern die - derzeit noch unbekannte - Verzinsung des Gesellschafterdarlehens wirtschaftlich angemessen ist.

Artikel-Code: