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Landratsamt Heilbronn | 14.01.2025 – 20.01.2025
Sonderprogramm „Spitze auf dem Land“
Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes Baden-Württemberg als starker Wirtschaftsstandort. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung im gesamten Land. Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ setzt das Land Baden-Württemberg gezielt Impulse, um diese Position weiter auszubauen und Innovationen zu fördern.
Das Sonderprogramm richtet sich an kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) mit neuen, hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen. Unterstützt werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäuden, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Zusätzlich sollen durch die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess generiert werden.
Im Antrag ist entweder ein für das Unternehmen neues, eigenes Produkt oder eine neue, eigene Dienstleistung darzustellen.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können von der Kommune zusammen mit dem Unternehmen bis zum 28. Februar parallel im Landratsamt Heilbronn und Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden.
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Regerierungspräsidien Baden-Württemberg unter www.rp.baden-wuerttemberg.de unter dem Suchbegriff „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“ abrufbar.
Weitere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite www.mlr.baden-wuerttemberg.de unter Unsere Themen > Ländlicher Raum > Förderung > EFRE > Spitze auf dem Land (www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land).