Aus dem Rathaus | 21.01.2025
Die Gutscheinkarten für das Jahr 2025 sowie die Landesfamilienpässe bekommen Sie im Rathaus, Zimmer 4, während der üblichen Öffnungszeiten.
Berechtigter Personenkreis:
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Kinder können den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.
Ausgabe und Berechtigung
Landesfamilienpass und Gutscheinkarten für das Jahr 2025 werden beim Bürgermeisteramt auf Antrag ausgegeben. Ein bereits vorhandener Familienpass ist vorzulegen.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2025 bis zu 25 Mal kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zahleiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen. Daneben können mit der Gutscheinkarte noch viele weitere nichtstaatliche Einrichtungen besucht werden. Der Gutschein ist beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Er gilt nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt werden, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil ist.
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