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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Briefwahlunterlagen können noch bis 15 Uhr am Freitag, 21.02.2025, im Rathaus beantragt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er bis 12 Uhr am Samstag, 22.02.2025, einen Ersatz-Wahlschein beantragen.

Bei plötzlicher Erkrankung ist ein schriftlicher Antrag sogar noch bis Sonntag, 23.02.2025, 15 Uhr, möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Lea Dieffenbacher, 07046/9626-12.

Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ganztägig aufgrund einer internen Schulung
geschlossen und auch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung!

In dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) rufen Sie uns bitte an diesem Tag unter 0171 / 4819723 an.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7)
unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Aus dem Rathaus

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Aus dem Rathaus | 28.01.2025

Bundestagswahl 2025: Jetzt Briefwahl beantragen!

Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl bislang noch nicht erhalten haben, wird Ihnen diese bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt.

Wenn Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen sofort einen Antrag zu stellen, wenn die Wahlbenachrichtigung bei Ihnen eintrifft. Der Briefwahlzeitraum ist aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl verkürzt.

Voraussichtlich kommen die Stimmzettel erst am 7. Februar auf dem Rathaus an, sodass ab 10. Februar Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Bitte beachten Sie weiter, dass nach Erhalt der Briefwahlunterlagen diese schnellstmöglich ausgefüllt und rechtzeitig auf dem Rathaus abgegeben/eingeworfen werden müssen.

Sollten Sie sich für den Rückversand über die Deutsche Post entscheiden, werfen Sie Ihre Wahlbriefe bis spätestens 20. Februar ein.

Wir bitten alle Wahlberechtigten um dringende Beachtung!