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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Briefwahlunterlagen können noch bis 15 Uhr am Freitag, 21.02.2025, im Rathaus beantragt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er bis 12 Uhr am Samstag, 22.02.2025, einen Ersatz-Wahlschein beantragen.

Bei plötzlicher Erkrankung ist ein schriftlicher Antrag sogar noch bis Sonntag, 23.02.2025, 15 Uhr, möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Lea Dieffenbacher, 07046/9626-12.

Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ganztägig aufgrund einer internen Schulung
geschlossen und auch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung!

In dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) rufen Sie uns bitte an diesem Tag unter 0171 / 4819723 an.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7)
unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Aus dem Rathaus

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Aus dem Rathaus | 04.02.2025

Hundekot ein öffentliches Ärgernis

Jeder Hund muss mal sein Geschäft verrichten – aber doch nicht unbedingt mitten in Grünanlagen, fremden Vorgärten oder sogar auf öffentlichen Spielplätzen.

Weil sich die Zahl der entsprechenden Beschwerden aus der Bevölkerung im Wohngebiet Hühnerpfad in Leonbronn besonders im Bereich der Mörikestraße, Hölderlinstraße und Lessingstraße in Richtung Feldweg in letzter Zeit wieder häuft, bittet die Gemeindeverwaltung alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde dringend um Beachtung des § 14 Polizeiverordnung der Gemeinde Zaberfeld, in dem es heißt:

„Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“

Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Bußgeld in Höhe von bis 1.000 Euro bestraft werden. Bitte helfen Sie mit, solche Bußgelder zu vermeiden.

Ihre Gemeindeverwaltung Zaberfeld
-Ordnungsamt-