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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Briefwahlunterlagen können noch bis 15 Uhr am Freitag, 21.02.2025, im Rathaus beantragt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er bis 12 Uhr am Samstag, 22.02.2025, einen Ersatz-Wahlschein beantragen.

Bei plötzlicher Erkrankung ist ein schriftlicher Antrag sogar noch bis Sonntag, 23.02.2025, 15 Uhr, möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Lea Dieffenbacher, 07046/9626-12.

Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ganztägig aufgrund einer internen Schulung
geschlossen und auch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung!

In dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) rufen Sie uns bitte an diesem Tag unter 0171 / 4819723 an.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7)
unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Heimische Wirtschaft

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Heimische Wirtschaft | 11.02.2025

Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“

Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum

Das Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt mit dem Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum, die neue, hochinnovative Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt einführen.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent.

Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, können eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten.

Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro zur
Verfügung. Bewerbungen sind bis zum 28.02.2025 möglich.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/informationen

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