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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Briefwahlunterlagen können noch bis 15 Uhr am Freitag, 21.02.2025, im Rathaus beantragt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er bis 12 Uhr am Samstag, 22.02.2025, einen Ersatz-Wahlschein beantragen.

Bei plötzlicher Erkrankung ist ein schriftlicher Antrag sogar noch bis Sonntag, 23.02.2025, 15 Uhr, möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Lea Dieffenbacher, 07046/9626-12.

Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ganztägig aufgrund einer internen Schulung
geschlossen und auch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung!

In dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) rufen Sie uns bitte an diesem Tag unter 0171 / 4819723 an.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7)
unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau | 18.02.2025

SVLFG startet zweite Förderaktion

Ab dem 1. März beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.

Sonnenschutz im Einheitslook muss nicht sein. Es gibt eine Vielzahl von modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Kopfbedeckungen, die im Arbeitsalltag vor UV-Strahlung schützen. Die SVLFG fördert den Kauf solcher und weiterer Sonnenschutzprodukte, darunter auch Kühlkleidung. Im Einzelnen sind dies:

Produktbezeichnung
Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Kühlshirts)
Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz
Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)

Maximalförderung
50%, max. 800 Euro

Werden mehrere Produkte gekauft, beträgt die Förderung einmalig bis zu 800 Euro für die zusammengerechneten Kaufbeträge. Die Produkte können daher auch gemischt werden. Neben der Maximalförderung ist die Fördersumme auf höchstens 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Die Produkte dürfen erst nach der Förderzusage gekauft werden. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30.11.2025.

Informationen hierzu finden sich auch unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.


Wichtige Voraussetzung

Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März, 12 Uhr, zur Verfügung.

Die SVLFG empfiehlt, sich rechtzeitig zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de

Bei Sonnenschutzhüten gibt es auch Modelle, die sich für Zöpfe eignen. Foto: iQ-Company AG
Bei Sonnenschutzhüten gibt es auch Modelle, die sich für Zöpfe eignen. Foto: iQ-Company AG
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