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> Beginn Leitungsbau für den 6. Funktionsabschnitt der Wasserversorgungsneukonzeption

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Briefwahlunterlagen können noch bis 15 Uhr am Freitag, 21.02.2025, im Rathaus beantragt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er bis 12 Uhr am Samstag, 22.02.2025, einen Ersatz-Wahlschein beantragen.

Bei plötzlicher Erkrankung ist ein schriftlicher Antrag sogar noch bis Sonntag, 23.02.2025, 15 Uhr, möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Lea Dieffenbacher, 07046/9626-12.

Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ganztägig aufgrund einer internen Schulung
geschlossen und auch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung!

In dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) rufen Sie uns bitte an diesem Tag unter 0171 / 4819723 an.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7)
unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Aus dem Rathaus

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Aus dem Rathaus | 18.02.2025

Beginn Leitungsbau für den 6. Funktionsabschnitt der Wasserversorgungsneukonzeption

Mit dem 6. und letzten Funktionsabschnitt – dem Leitungsbau zwischen dem neuen zentralen Hochbehälter in Ochsenburg über Michelbach und Zaberfeld bis zum Anschluss an das Wasserversorgungnetz in Weiler – schließt der Zweckverband „Obere Zabergäugruppe“ die Neuordnung der Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet ab.

Ab der Kalenderwoche 8 wird die Firma KTS Bauunternehmung GmbH aus Talheim mit der Einrichtung der Baustelle und den Bauarbeiten für den Leitungsbau beginnen.

Die Bauzeit wird nach aktuellem Bauzeitenplan bis Februar 2026 andauern. Auf Einschränkungen im Zusammenhang mit dieser Leitungsverlegung weisen wir heute hin.

Beginnend am Hochbehälter in Ochsenburg wird die Leitung über Michelbach und Zaberfeld bis zum Anschluss an das Wasserversorgungsnetz in Weiler verlegt.

Die Grundstücke entlang der Leitungstrasse sind über den gesamten Bauzeitraum nicht oder nur eingeschränkt über die Feldwege anfahrbar. Für die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke sind die vorhandenen Erdwege zu nutzen. Je nach Baufortschritt werden selbstverständlich einzelne Bereiche wieder freigegeben.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die in diesem Zusammenhang entstehenden Unannehmlichkeiten und Umwege und bedanken uns schon heute für Ihre Zusammenarbeit für diesen für die Gesamtgemeinde so wichtigen Leitungsbau.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen unter Telefon 07046/9626-13 sehr gerne zur Verfügung.

Diana Danner
Verbandsvorsitzende ZV