Aus dem Rathaus | 03.03.2025
Gemeinde Zaberfeld aktualisiert die Friedhofssatzung und die Gebührenordnung – Überblick über die wichtigsten Änderungen
Die Gemeinde Zaberfeld hat ihre Friedhofssatzung überarbeitet. Neben rechtlichen Anpassungen wurden neue Bestattungsformen aufgenommen und die Gebühren neu kalkuliert. Das führt zu höheren Gebührensätzen. Die letzte Anpassung liegt über zehn Jahre zurück, während die Kosten für Pflege, Verwaltung und Dienstleistungen stetig gestiegen sind. Gleichzeitig gibt es klare Regelungen zur Verlängerung von Nutzungsrechten und eine einheitliche Gestaltung für bestimmte Grabarten. Die neue Friedhofssatzung und die geänderten Gebühren treten ab 8. März 2025 in Kraft. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Warum wird die Friedhofssatzung überarbeitet?
Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde Zaberfeld stammt aus dem Jahr 2003 und wurde zuletzt 2013 angepasst. Inzwischen hat sich die Bestattungskultur weiterentwickelt, und es gibt neue gesetzliche Vorgaben. Die Gemeinde bringt die Satzung auf den neuesten Stand und sorgt für klare Regelungen, die sowohl den Bedürfnissen der Bürgerschaft als auch den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Viele Menschen wünschen sich alternative Grabformen. Klarere Regeln gibt es nun für Baumgräber und Urnenstelen, neu ist die Möglichkeit der sarglosen Bestattung, wenn dies aus religiösen Gründen erforderlich ist.
Warum steigen die Friedhofsgebühren an?
Die letzte Gebührenanpassung liegt mehr als zehn Jahre zurück. In dieser Zeit sind die Kosten für Personal, Pflege und Verwaltung erheblich gestiegen. Zudem wurden Grabherstellung sowie Bestattung bisher direkt zwischen Bestattungsunternehmen und den Angehörigen abgerechnet. Diese hoheitlichen Aufgaben übernimmt nun die Gemeinde, was eine transparente und einheitliche Kostenstruktur schafft. Der bisherige Kostendeckungsgrad betrug nur 32 Prozent und soll auf etwa 60 Prozent steigen.
Wie setzt sich die neue Gebührenstruktur zusammen?
Die neuen Gebühren bestehen aus drei Bereichen:
Bestattungsgebühren: Dazu gehören die Kosten für die Grabherstellung und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen. Beispielsweise kostet die Herstellung eines Reihengrabs künftig 940 Euro, während für ein tiefes Wahlgrab 1.040 Euro anfallen.
Grabnutzungsgebühren: Diese einmalige Gebühr deckt die gesamte Ruhezeit eines Grabes ab. Ein Reihengrab (25 Jahre) kostet nun 2.140 Euro, während ein Urnenwahlgrab (20 Jahre) mit 2.040 Euro zu Buche schlägt. Die Kosten für die Pflege von Rasengräbern und Baumgräbern durch den Bauhof werden einmalig für die gesamte Nutzungsdauer berechnet.
Zusätzliche Gebühren: Hierzu zählen Kosten für die Nutzung der Aussegnungshalle und der Kühlzelle. Die Nutzung der Friedhofshalle steigt von 200 auf 280 Euro, die Kühlzelle wird nun tagegenau mit 60 Euro pro Tag abgerechnet. Da eine Erdbestattung meist eine längere Aufbahrungszeit erfordert als eine Urnenbeisetzung, ergeben sich hier Unterschiede in den Gesamtkosten.
Was ändert sich konkret für die Angehörigen?
Die Gemeinde stellt nun alle Bestattungsleistungen direkt in Rechnung. Wer ein Rasen- oder Baumgrab wählt, erhält die Grabplatte einheitlich über die Gemeinde. Die Angehörigen erwerben sie dort, lassen sie von einem Steinmetz beschriften, und der Bauhof bringt sie dann an. Dies soll ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleisten.
Welche neuen Regeln gibt es für die Nutzung und Verlängerung von Grabstätten?
Bisher gab es keine klare Begrenzung, wie oft ein Nutzungsrecht verlängert werden kann. Nun ist festgelegt, dass eine Verlängerung zweimal um je fünf Jahre möglich ist. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne Grabstätten übermäßig lange belegt bleiben und somit die Nachbelegung ganzer Grabfelder erschwert wird. Diese Regelung orientiert sich an der gelebten Praxis und sorgt für eine bessere Planbarkeit der Friedhofsflächen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen steht Ihnen das Friedhofsamt der Gemeinde Zaberfeld gerne zur Verfügung. Sie erreichen Frau Müller und Frau Krempel telefonisch unter 07046/9626-10, per Mail einwohnermeldeamt@zaberfeld.de oder persönlich im Rathaus, Zimmer 4.
Unterrubriken: