Aus dem Rathaus | 14.04.2025
Die Abschlagszahlungen für das 1. Vierteljahr werden am 30. April fällig.
Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gebührenbescheid, es werden keine zusätzlichen Bescheide verschickt. Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfall Mahnungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge erhoben werden müssen; die Gemeinde ist dazu gesetzlich verpflichtet.
Bei denjenigen, die uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden wir die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abbuchen.
Gemeindekasse
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