Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen in Leonbronn, Michelbach, Ochsenburg und Zaberfeld
Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen beeinträchtigen.
Vor allem über die Winterzeit können Grabmale bzw. Grabausstattungen in ihrer Standfestigkeit Schaden nehmen, wenn z.B. Wasser in Stein bzw. Fundamente eindringt, gefriert und Risse bilden. Schon bei geringer Berührung können Grabsteine dann umstürzen und folgenschwere Unfälle verursachen.
Im Rahmen der Gemeinde Zaberfeld obliegenden Verkehrssicherungspflicht wird in den nächsten Wochen eine entsprechende Kontrolle auf den Friedhöfen der Gemeinde Zaberfeld durchgeführt. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um eine Befestigung des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage innerhalb einer vorgegebenen Frist zu veranlassen. Sicherheit hat hierbei oberste Priorität.
Rechtsgrundlage
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser Friedhofsamt unter Tel. 9626-10 zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung Zaberfeld
-Friedhofsverwaltung