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Aus dem Gemeinderat

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Aus dem Gemeinderat | 06.05.2025

Ratssplitter 29.04.2025

Bekanntgabe nichtöffentliche Beschlüsse vom 25.03.2025
Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 25.03.2025 zur Kenntnis genommen.

Bebauungsplanverfahren „Wohnmobilstellplatz Ehmetsklinge“ – Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung und Satzungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wurden vom Gemeinderat am 29.04.2025 gebilligt und als Satzung beschlossen. Bevor der Satzungsbeschluss gefasst wurde, wurde die Abwägung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren vorgenommen. Das heißt der Gemeinderat hat über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 10.02.2025 bis 14.03.2025 eingegangen sind, beraten. Dabei ist das Gremium in allen Punkten den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefolgt und hat einzelne Festsetzungen konkretisiert. Unter anderem hat die untere Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass für die Nutzung des Flst. 2925 als Parkplatz bisher keine Naturparkerlaubnis erteilt wurde. Gemäß §4 der Naturpark-Verordnung sind sowohl die Errichtung von baulichen Anlagen (Parkplätze/Stellplätze) als auch das Abstellen von Fahrzeugen erlaubnispflichtig. Da die Stellplatzanlage schon seit Jahrzehnten vorhanden ist, ist sie älter als der Naturpark bzw. die ihm zugrundeliegende Naturpark-Verordnung und genießt aus Sicht der Verwaltung insofern Bestandsschutz. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde wird der Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz Ehmetsklinge“ dann in Kraft treten.

Zertifizierung des Kindergartens Ochsenburg als Naturpark-Kindergarten im Naturpark Stromberg-Heuchelberg
Der Kindergarten in Ochsenburg wird Naturpark-Kindergarten – mit der Zustimmung des Gemeinderates zur Zertifizierung und Teilnahme am Programm „Naturpark-Kindergarten“ im Naturpark Stromberg-Heuchelberg wird unsere Gemeinde um ein weiteres Bildungsangebot bereichert. Die Zertifizierung erfolgt nach rund einem Jahr aktiver Projektbeteiligung und gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Ziel ist es, die Kinder frühzeitig für die Natur, die Umwelt und ihre Heimat zu begeistern. Durch Projekte, Exkursionen und naturbezogene Themen werden den Kindern Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit altersgerecht, spielerisch und spannend vermittelt. Gleichzeitig profitieren die Erzieherinnen und Erzieher von qualifizierten Fortbildungsangeboten, die sie bei der Umsetzung der Inhalte unterstützen. Die ausgewählten Kindergärten decken geografisch den gesamten Raum des Naturparks Stromberg-Heuchelberg ab, die durch eine Stiftung im Rahmen des Projekts auf dem Weg zur Zertifizierung begleitet werden. Alle bis 2026 anfallenden Fortbildungen und Aktivitäten im Rahmen der Zertifizierung sind dank dieser Stiftung kostenfrei. Langfristig wird eine nachhaltige Finanzierung über bestehende Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg angestrebt, wie es auch bei den Naturparkschulen erfolgreich praktiziert wird.

Bauplatzvergabe Baugebiete „Gottesacker III“ in Zaberfeld und „Gartenäcker“ in Michelbach
Im Wohngebiet „Gottesacker III“ in Zaberfeld wurden in einer zweiten Tranche 12 Baugrundstücke zum Kauf angeboten. Zeitgleich wurden auch zwei Bauplätze im Baugebiet „Gartenäcker“ sowie die beiden angrenzenden Bauplätze an das Baugebiet „Gartenäcker“ in Michelbach ausgeschrieben. Erfreulicherweise ist das Ausschreibungsverfahren auf großes Interesse gestoßen. Insgesamt acht Bauplätze hat der Gemeinderat am 29.04.2025 an die Bewerberinnen und Bewerber vergeben – sechs Grundstücke zu einem Bauplatzpreis von 310 €/m² im Baugebiet „Gottesacker III“ und zwei Bauplätze im Baugebiet „Gartenäcker“ zu einem Quadratmeterpreis von 210 €/m². Mit allen Bauplatzkäufern wird die Gemeinde eine Bauverpflichtung von drei Jahren ab Kaufvertragsdatum vereinbaren. In dieser Zeit müssen die Grundstücke mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut sein.

Rücknahme Kapitalzuführung durch die Gesellschafter der Neckar Netze GmbH & Co KG in die Neckar Netze GmbH und Co. KG und der damit verbundenen Darlehensvergabe an die Neckar Netze Bündelgesellschaft A/T GmbH & Co. KG
Der in der Sitzung vom 10.12.2024 gefasste Beschluss zur Kapitalzuführung durch die Gesellschafter der Neckar Netze GmbH & Co KG in die Neckar Netze GmbH und Co. KG und der damit verbundenen Darlehensvergabe an die Neckar Netze Bündelgesellschaft A/T GmbH & Co. KG hat der Gemeinderat wieder zurückgenommen. Die Verwaltung hat das Darlehen im Haushaltsplan 2025 zwar, wie Ende 2024 beschlossen, vorgesehen. Auf Grund von ausbleibenden Förderungen müssen die eingeplanten Mittel jedoch für eigene Projekte wie den Umbau des Kindergartens in Ochsenburg zur Deckung genutzt werden. Für den Fall, dass eine Auszahlung des Darlehens erst im Jahr 2026 möglich ist, hat die Gemeinde immer noch die Option, eine erneute Einplanung für das nächste Haushaltsjahr zu prüfen.

Annahme von Spenden 01.01.2025 bis 31.03.2025
Vom 01.01.2025 bis 31.03.205 sind für die Kindergärten in Leonbronn und Ochsenburg, die Jugendfeuerwehr, den Seniorennachmittag sowie das Klimaanpassungskonzept für den naturnahen Ausbau des Schulhofes unserer Grundschule Spenden bei der Gemeindekasse eingegangen. Der Gemeinderat hat die Spenden angenommen.

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