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Sitzung des des GVV

Sitzung am 28.11.2023 um 19:00 Uhr im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Schulsozialarbeit an der Katharina-Kepler-Schule

     

    Jahresbericht

    Vorlage Nr. 11/2023

    Kurzprotokoll

    Schulsozialarbeiter Lars Schulz stellte in der Sitzung den Jahresbericht vor. Seit dem Jahr 2001 gibt es an der Katharina-Kepler-Schule Schulsozialarbeit. Seit dem Frühjahr 2018 ist Lars Schulz als Schulsozialarbeiter an der Werkrealschule der KKS tätig.

    Anhand der vier Säulen der Schulsozialarbeit – Einzelfallberatung, Klassenangebote, offenen Angebot/Projekte, Vernetzung – beleuchtete er einige Aspekte seiner Arbeit im letzten Schuljahr näher. Zu den Klassenangeboten gehören z.B. der Klassenrat in den unteren Klassen, das Schulgartenprojekt in Klasse 8 und Bogenschießen in den höheren Klassen. Offene Angebot gibt es nach wie vor in den Pausen.

    Die Einzelfallberatung umfasste im letzten Jahr 199 Gespräche mit 44 Schüler, so Schulz.

     

    Der Jahresbericht wurde von der Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Katharina-Kepler-Schule in Güglingen

     

    Weiterentwicklung zu einer Naturparkschule

    Vorlage Nr. 12/2023

    Kurzprotokoll

    Die Schulkonferenz der Katharina-Kepler-Schule in Güglingen hat beschlossen, sich auf den Weg zu einer „Naturparkschule“ zu machen. Das Naturparkzentrum Stromberg/Heuchelberg möchte diese Kooperation ebenfalls und sieht die hierfür erforderlichen Gegebenheiten an der Schule als erfüllt.

    Hierfür ist die Zustimmung zur Kooperation von Seiten des Schulträgers notwendig.

    Da Stadt Güglingen als Schulträgerin hat bereits zugstimmt, nun ist auch noch die Zustimmung des weiteren Schulträgers, des Gemeindeverwaltungsverbandes erforderlich.

    Die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Schule und Naturparkzentrum sowie den pädagogischen Hintergrund werden in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung durch die Schulleitung erläutert.

     

    Dem Antrag der Katharina-Kepler-Schule sich zu einer „Naturparkschule“ weiter zu entwickeln wurde in der Sitzung wurde zugestimmt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Vorstellung der neuen Klimaschutzmanagerin Serina Hirschmann und Vorstellung anstehender Aufgaben

     

    Vorlage Nr. 13/2023

    Kurzprotokoll

    Seit 1. Oktober ist Serina Hirschmann Klimaschutzmanagerin beim GVV Oberes Zabergäu. Sie stellte sich in der Sitzung vor und erläuterte anhand einer Präsentation, was in Sachen Klimaschutz im Oberen Zabergäu in den nächsten Jahren ansteht und geplant ist. Die Handlungsfelder des kommunalen Klimaschutzes sind vielfältig: Versorgung, Klimaneutrale Verwaltung,Gebäude, Wirtschaft/Landwirtschaft, Verkehr, Bildung/Öffentlichkeit, Konsum.

    Baden-Württemberg geht beim Klimaschutz. Bereits bis 2040, also fünf Jahre früher als der Bund und zehn Jahre früher als die EU, will es Klimaneutralität erreichen. Bis zum Jahr 2030 sollen die Emissionen gegenüber 1990 um mindestens 65 Prozent reduziert werden.

    2016 wurde das integrierte Klimaschutzkonzept für den Gemeindeverwaltungsverband erstellt. Der darin enthaltene Maßnahmenkatalog bildet die Grundlage für die Arbeit im Bereich Klimaschutz.

    Für alle Aktivitäten, Projekte und Informationen rund ums Thema ist inzwischen die Homepage www.gvvoz.de/klima eingerichtet. Auch über die Klimaschutzaktivitäten an der Katharina-Kepler-Schule, die sich auf den Weg gemacht hat, Naturparkschule zu werden, wird dort berichtet, so Hirschmann.

    Im nächsten Jahr werde es gemeinsam mit dem Forst eine Baumpflanzaktion mit Schulklassen geben.

    Die Kläranlage muss in den nächsten Jahren saniert werden, dafür gibt es inzwischen viele Fördermittel aus den Klimaschutztöpfen, die man auf jeden Fall nutzen sollte.

    Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit der Kläranlage ist eine mögliche Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück neben der Kläranlage, das dem GVV gehört. Mit dieser könnte man tagsüber den Strombedarf der Kläranlage decken und hätte damit nicht nur eine Kostenersparnis, sondern auch Strom aus Erneuerbaren Energien. Geeigneter Investor für das Projekt könnte die BürgerEnergie Zaber-Neckar sein, die die Fläche dann vom GVV pachten und die Anlage bauen würde, so Hirschmann. 
    Weiteres wichtiges Thema ist das Energiemanagement bei den Kommunen, das sehr aufwändig ist, weil es eine Vielzahl von Liegenschaften gibt mit jeweils unterschiedlichen Anlagen. Die Energieverbräuche müssen inzwischen jährlich an das Land gemeldet werden, sodass die Daten alle an einem Ort gesammelt werden sollten. Zudem soll die genaue Erfassung auch Einsparpotentiale sichtbar machen, um den Energieverbrauch zu verringern. Im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung, mit der auch in den Kommunen des GVVs im nächsten Jahr begonnen wird, müssen ebenfalls die Energiedaten zur Verfügung stehen. Wie man das personell in den nächsten Jahren stemmen kann, müsse man sehen, so Hirschmann. Eventuell wäre es sinnvoll, zumindest zeitweise eine Person einzustellen, die bei den Energiethemen die Kommunen entlasten kann.

    Auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren eine große Herausforderung in den Kommunen werden und gleichzeitig eine Chance den ambitionierten Klimaschutzzielen näher zu kommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Biotopverbundplan

     

    Vergabe an Büro StadtLandFluss

    Vorlage Nr. 14/2023

    Kurzprotokoll

    Bisher gab es im Rahmen des GVV noch keinen Biotopverbundplan. Die Stadt Güglingen hat einen solchen im Jahr 1990 erarbeiten lassen. Dessen Aktualität ist somit nicht mehr gegeben. Daher stellte Katrin Stöhr-Klein in der Sitzung die Pläne für einen Biotopverbund im Verbandsgebiet vor.

    Ein Biotopverbund dient der Schaffung eines Netzes, welches das Überleben gefährdeter Arten in der Tier- und Pflanzenwelt sichern soll. Durch einen funktionierenden Korridor zwischen Lebensräumen (Biotopen) kann eine Vernetzung zwischen Populationen erfolgen und dadurch der genetische Pool gefördert werden.

    Streng genommen werden über Biotopbrücken oder Trittsteinbiotope nicht die Biotope, sondern die Populationen vernetzt. Ein weiteres Argument für die Biotopverbundplanung ist auch die Milderung von Auswirkungen des Klimawandels.

    In Baden-Württemberg sei die Stärkung der biologischen Vielfalt ein zentrales Ziel. Hierfür sei neben dem Schutz bestehender Lebensräume auch deren Vernetzung unabdingbar, so Stöhr-Klein. Dies sichert langfristig den genetischen Austausch von wenig mobilen Arten. 
    Im Zuge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ von 2019 wurden zahlreiche Maßnahmen herausgearbeitet, mit denen das Insektensterben gestoppt werden soll. Zentrales Element ist hierbei ein funktionaler Biotopverbund. Hierbei sind bis 2023 10%, bis 2027 13% und bis 2030 15% Offenland der Landesfläche als Ziel angestrebt.

    Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Fördersatz für die kommunale Biotopverbundplanung auf 90% und für die Umsetzung von Maßnahmen auf 70% der förderfähigen Kosten angehoben.

    Im Zuge der Erarbeitung des Landschaftsplans für die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mussten die Flächen im Verbandsgebiet bereits untersucht werden. Zudem sollen bei Erstellung eines Biotopverbundplanes nicht nur die eigenen Gemarkungsflächen, sondern auch die Randflächen der angrenzenden Kommunen bedacht werden, um auf Dauer eine Verknüpfung herleiten zu können.

    Aus diesem Grund macht es Sinn, den Biotopverbund gemeinsam erarbeiten zu lassen. Derzeit gibt es für die Erstellung eines Biotopverbundplans Fördermittel von 90 % über die Landschaftspflegerichtlinie. Der Antrag sei über das Landratsamt Heilbronn bereits gestellt, so Stöhr-Klein.

    Der große Vorteil der Vergabe an das Büro StadtLandFluss ist, dass sich dieses bereits auf der Verbandsfläche auskennt und Erhebungen aus dem Landschaftsplan verwendet werden können.

    Außerdem war die Verwaltung in der Zusammenarbeit zur Erstellung des Landschaftsplans mit dem Büro StadtLandFluss sehr zufrieden.

     

    Es wird daher vorgeschlagen, den Auftrag – vorbehaltlich der Förderzusage – an das Büro StadtLandFluss zu vergeben.

    Ausführungszeitraum wird Februar 2024 bis Februar 2026 sein. Diesem Vorschlag stimmte das Gremium zu

  • Tagesordnungspunkt 5

    Kläranlage

     

    Vergabe zur Ertüchtigung der Phospahtelimination

    Vorlage Nr. 17/2023

    Kurzprotokoll

    Im Jahr 2019 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Optimierung der Kläranlage Obere Zaber durch das Ingenieurbüro Enno Leonhard aus Wehrheim erstellt. Diese Studie wurde der Verbandsversammlung am 29.10.2019 vorgestellt inclusive der Prioritätenliste der Sanierungsvorhaben auf der Kläranlage.

    Priorität 1 Sanierung Vorklärung wurde 2020 durchgeführt.

    Als Priorität 2 wurde der Verbandsversammlung am 29.09.2020 die Phosphatelimination bzw. eine 4. Reinigungsstufe durch das Büro Leonhard vorgestellt. Um festzustellen welche Art der Reinigung durchgeführt werden soll, ist es notwendig eine Machbarkeitsstudie zu erstellen.

    Eine solche Machbarkeitsstudie wurde durch das Büro Leonhard erstellt und am 31.01.2023 der Verbandsversammlung vorgestellt.

    Gleichermaßen wurde die Entwurfsplanung für die Ertüchtigung der Phosphatelimination und hydraulische Optimierung der Nachklärbecken erläutert.

    Der Förderbescheid für die Zuwendungen ging am 08.05.2023 ein. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den Förderfähigen Kosten der Maßnahme.

    Für die Ertüchtigung der Phosphatelimination und hydraulische Optimierung der Nachklärbecken wurden die anrechenbaren Kosten durch das Regierungspräsidium auf 983.629,77 € brutto ermittelt. Hieraus ergibt sich ein Höchstfördersatz von 37,7% dies bedeutet 360.600,00 € brutto an Zuwendungen können abgerufen werden.

    Wenn man jetzt das Ausschreibungsergebnis von 1.309.450,29 € brutto gegenüber den Zuwendungsfähigenkosten von 983.629,77 € brutto nimmt entsteht eine Differenz von 325.820,52 € brutto.

    Diese 325.820,52 € brutto sind Leistungen welche im LV mit ausgeschrieben wurden die z.B. reine Unterhaltungsarbeiten oder nicht zur Verbesserung der Reinigungsleistung bzw. der Parameter führen.

     

    In der Versammlung wurden folgende Vergaben beschlossen:

    Der Auftrag zur Dosier- und EMSR-Technik wird an die Firma Likusta Umwelttechnik

    GmbH aus 35423 Lich zum Angebotspreis über 573.754,45 € brutto erteilt.

    Der Auftrag zu den Bauarbeiten wird an die Firma Lintz & Hinninger GmbH & Co. KG

    aus 74282 Mosbach zum Angebotspreis über 188.487,43 € brutto erteilt.

    Der Auftrag zur Ausrüstung Nachklärbecken wird an die Firma Peters GmbH aus 65606 Villmar-Aumenau zum Angebotspreis über 411.571,02 € brutto erteilt.

    Los 4 – Der Auftrag zur Räumerlaufbahn wird an den an die Firma Peters GmbH aus 65606 Villmar-Aumenau zum Angebotspreis über 135.637,39 € brutto erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bekanntgaben

     

    ohne Vorlage

  • Tagesordnungspunkt 7

    Verschiedenes

     

    ohne Vorlage