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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 14.05.2024 um 19:15 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bekanntgabe nichtöffentliche Beschlüsse

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse der Sitzung am 16.04.2024 zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Erweiterung Kindergarten Ochsenburg

     

    Kostenschätzung und Baubeschluss

    Kurzprotokoll

    Mehr Platz für die Kleinen - Gemeinderat beschließt Erweiterung des Kindergartens Ochsenburg

    Der Kindergarten in Ochsenburg wird größer - der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Baubeschluss für die Erweiterung und energetische Sanierung gefasst. Durch einen Anbau wird die Einrichtung künftig jeweils eine vollwertige Krippen- und Ü3-Gruppe beherbergen. Die erste grobe Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf rund 665.500 Euro. Der nächste Schritt ist nun die Einreichung des Baugesuchs. In der Klausurtagung im November vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat das Ziel beschlossen, den Kindergarten in Ochsenburg zu erweitern. Weil der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg vorgeschlagen hatte, den Gruppen- und den Schlafraum der Krippe nebeneinander zu legen, sehen die Pläne vor, dass die U3-Gruppe aus der alten Wohnung auszieht und komplett den Anbau übernimmt. Dieser umfasst einen Gruppenraum mit gut 40 Quadratmetern und einen Schlafraum mit rund 18,5 Quadratmetern. Ein Vorteil dieser Veränderung ist auch, dass nun alle Kinder direkten Zugang zu den gemeinsam genutzten Toiletten haben. Die alte Wohnung wird zum Besprechungsraum der Erzieherinnen umgestaltet. Ein bisheriges Manko soll mit der neuen Verteilung zusätzlich gelöst werden: Bisher gehen alle Kinder durch die Toiletten in den Garten. Mit einem neuen Durchgang zum Erzieherinneneingang wird ein neuer Gartenzugang für die Kinder geschaffen. In der Grobkostenschätzung sind der Aushub der Baugrube, die Kosten für den Anbau und die energetische Sanierung im Bestand, die Sanitär- und Elektroinstallationen, die Außenanlagen, die Möblierung und die Baunebenkosten enthalten. Da es aber noch kein Baugrundachten gibt, die Statik und die konkreten Ausführungspläne ebenso wenig vorliegen wie potenzielle Notwendigkeiten im Bestand, kann es noch zu Mehr- oder Minderkosten kommen. Im Haushalt sind genügend Mittel für die Maßnahme vorhanden.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sanierung Ortsdurchfahrt Ochsenburg

     

    Sachstand und Information aktuelle Kostenentwicklung

    Kurzprotokoll

    Unvermeidbare Mehrarbeiten führen zu Kostensteigerung

    Die Ortsdurchfahrt von Ochsenburg wird bekanntermaßen aktuell saniert. Die Arbeiten schreiten sehr gut voran. Nach dem Abschluss der Asphaltarbeiten konnte das Teilstück zwischen Südstraße und bis zur Einmündung Oststraße wieder für den Verkehr freigegeben werden. Allerdings kam es zu unvermeidbaren Mehrkosten von 295.060 Euro.

    Die ursprüngliche Kostenberechnung vom Mai 2023 sah Gesamtkosten in Höhe von 4,528 Millionen Euro vor. Nach der Vergabe im Juni 2023 reduzierte sich dieser Betrag auf 4,276 Millionen Euro. Die Kostenfortschreibung von Ende April sieht nun eine Summe von 4,571 Millionen Euro vor. Dazu kam es, weil etwa die Bordsteine in der Südstraße erneuert werden mussten und ein Kanal auf Höhe der Buswendeplatte an der Ortseinfahrt von Leonbronn kommend zusammengebrochen war und dringend repariert werden musste.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bebauungsplanverfahren "Ob dem Höppler", Leonbronn

     

    • Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB
    • Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Teil 1 und 2 der Begründung
    • Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB
    • Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
    Kurzprotokoll

    Bereits 2019 hat der Gemeinderat im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Ob dem Höppler“ im Ortsteil Leonbronn auf den Weg gebracht und Ende 2022 den Satzungsbeschluss gefasst. Das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts im Juli 2023 hat den Bebauungsplan allerdings wieder gekippt, da aufgrund einer Klage des BUND Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches mangels fehlender Umweltprüfung rechtswidrig sind und gegen europäisches Recht verstoßen. Um dennoch Bauplätze für das Gebiet „Ob dem Höppler“ ausweisen zu können, muss die Gemeinde deshalb ein ergänzendes Verfahren mit Umweltprüfung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung einleiten. Mit seiner Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften hält der Gemeinderat an seinen Planungen für das Gebiet „Ob dem Höppler“ fest und beauftragt die Verwaltung mit der nochmaligen Auslegung sowie einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Und bis zum 31.12.2024 muss der Gemeinderat dann den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ob dem Höppler“ erneut beschließen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Kindergartenbedarfsplanung

     

    Vorausschau und Aktuelles aus den Kindertageseinrichtungen sowie Festlegung einheitlicher Vergabekriterien

    Kurzprotokoll

    Jedes Kind bekommt einen Platz - Kindergartenbedarfsplanung offenbart knappes Angebot in den Ortsteilen

    Die gute Nachricht: Alle kleinen Zaberfelder bekommen im Kindergartenjahr 2024/25 einen Betreuungsplatz in der Krippe oder im Kindergarten. Allerdings müssen manche Eltern etwas flexibel sein, denn ist nur möglich durch die gute Abstimmung zwischen den Einrichtungsleitungen in den verschiedenen Ortsteilen. Das ergab die vom Rathaus fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplanung. Die evangelische Kita Regenbogen in Zaberfeld bietet vier Ü3-Gruppen und zwei U3-Gruppen an, macht insgesamt maximal 120 Kinder. Allerdings kann eine Gruppe wegen Personalmangel derzeit nicht im Normalbetrieb laufen, weswegen 14 Plätze weniger im Ü3-Bereich zur Verfügung stehen. Aktuell besuchen 97 Kinder den Regenbogen, im September werden es 80 sein und im Sommer 2025 dann voraussichtlich wieder 97. Ganztagsbetreuung ist derzeit mangels Nachfrage nicht im Angebot. Der kommunale Naturkindergarten in Zaberfeld erfreut sich großer Beliebtheit. Die Ü3-Gruppe ist mit 20 Kindern voll belegt, im Sommer 2025 werden es wohl 18 sein. Eng wird es in Michelbach. Im evangelischen Kindergarten Sonnenblumenland ist die VÖ-Gruppe aktuell mit 26 Kindern sogar überbelegt und in der Krippe spielen neun Kinder auf zehn Plätzen. Durch weitere Zuzüge ins Neubaugebiet „Gartenäcker“ kann sich diese Situation noch verschärfen. Aktuell gehen bereits einige Michelbacher in den Regenbogen in Zaberfeld und es gibt noch Familien, die ihren Nachwuchs nicht angemeldet haben. Das gilt auch für drei Familien in Leonbronn. Die kommunale Kita am Hutzberg ist für eine Ü3-Gruppe (25 Plätze), eine altersgemischte Gruppe (22) und eine Krippengruppe (10) ausgelegt. Aktuell sind in der U3-Gruppe noch fünf freie Plätze, im Sommer 2025 werden aber neun von zehn belegt sein. Die VÖ-Gruppe ist voll, die altersgemischte nahezu. Das liegt auch daran, dass auch Kinder aus anderen Ortsteilen wie Ochsenburg aufgenommen wurden. Im kommunalen Kindergarten in Ochsenburg sind 21 von 22 Plätzen in der altersgemischten Gruppe belegt, die VÖ-Notgruppe mit zehn Plätzen ist voll. Im Sommer 2025 wird sie ganz voll sein, auch ohne die noch fehlenden zwei Familien ohne Anmeldung. Durch den beschlossenen Umbau werden weitere Plätze entstehen und alle Kinder können einen Platz bekommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten der Gemeinde für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat ist den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände gefolgt und passt die Elternbeiträge ab September 2024 an. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 erhöhen sich monatlichen Beiträge für einen Betreuungsplatz um 7,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 werden die Gebühren dann nochmals um weitere 7,3 Prozent angehoben. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt. Die kommunalen Landesverbände empfehlen den Trägern, dass die Elternbeiträge 20 Prozent der Kosten decken sollen. Davon ist die Gemeinde Zaberfeld allerdings weit entfernt. Im Jahr 2023 lag der Kostendeckungsbetrag bei gerade einmal sechs Prozent. In 2023 hatten wir bei allen Kindergärten Kosten von rund 2,8 Mio. €. Davon verteilen sich rund 1 Mio. € auf die evang. Kindergärten und rund 1,8 Mio. € auf die kommunalen Kindergärten. An Einnahmen hatten wir für alle Kindergärten rund 1 Mio. €, überwiegend aus dem Finanzausgleich der Länder. Bleibt ein Abmangel von 1,8 Mio. € bei den Kindergärten insgesamt. Die Elternbeiträge tragen hiervon 110.000 €. Die Gemeinde muss also einerseits eine qualitativ hochwertige Betreuung anbieten können, ohne einerseits die eigenen Finanzen und andererseits die Familien zu stark zu belasten. „Für Eltern in schwieriger wirtschaftlicher Lage gibt es Unterstützungsmöglichkeiten“, versichert Bürgermeisterin Diana Danner. Ab dem Kindergartenjahr 2024/25 bezahlen Familien mit einem Kind für elf Monate 162 € statt 151 € pro Monat. Hat die Familie zwei Kinder, sind 126 € statt 117 € pro Monat zu bezahlen. Bei drei Kindern sind es 85 € statt 79 €, bei vier Kindern 28 € statt 26 €. Für Zweijährige in altersgemischten Gruppen verdoppelt sich die Gebühr. Grund: Wird ein zweijähriges Kind aufgenommen, muss wegen des höheren Betreuungsbedarfs ein anderer Platz unbesetzt bleiben. Große Flexibilität bietet die Gemeinde bei den Betreuungszeiten in der Krippe. Ein Beispiel für die neuen Gebührensätze: Bei 25 Betreuungsstunden pro Woche zahlen Familien mit einem Kind künftig 399 € statt 371 €.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sanierung Grundschule Zaberfeld; Vergabe der Gewerke

     

    • Trockenbauarbeiten
    • Malerarbeiten
    • Tischlerarbeiten Türen, Fensterbänke und WC-Trennwandanlagen
    • Fliesenarbeiten
    • Estricharbeiten
    • Metallbauarbeiten Türen
    • Bodenbelagsarbeiten
    • Raumlufttechnische Anlagen
    • Photovoltaikanlage
    Kurzprotokoll

    In der Märzsitzung hat der Gemeinderat bereits 8 Gewerke für die Sanierung des Schulgebäudes vergeben. Zwischenzeitlich haben weitere Submission für 7 beschränkte und 2 öffentliche Ausschreibungen stattgefunden, deren Vergabe der Gemeinderat an folgende Firmen beschlossen hat:

     

    • Trockenbauarbeiten

    Auftragserteilung an Block Trockenbau aus Gemmingen mit einer Vergabesumme von 130.206,81 € brutto

    • Maler- und Innenputzarbeiten

    Auftragserteilung an Firma Sico aus Waiblingen mit einer Vergabesumme von 32.107,37 € brutto inkl. 3% Nachlass

    • Tischlerarbeiten, Fensterbänke und WC-Trennwandanlagen

    Auftragserteilung an Firma Ulrich Karle aus Brackenheim mit einer Vergabesumme in Höhe von 67.521,79 € brutto

    • Fliesenarbeiten

    Auftragserteilung an Firma Franco Liborio GmbH aus Bretten mit einer Vergabesumme von 38.621,93 € brutto

    • Estricharbeiten

    Auftragserteilung an Firma Karadag GmbH aus Rastatt mit einer Vergabesumme in Höhe von 20.802,15 € brutto

    • Metallbauarbeiten

    Auftragserteilung an Firma BPG Metallkonstruktionen aus Heilbronn mit einer Vergabesumme von 45.406,83 € brutto

    • Bodenbelagsarbeiten

    Auftragserteilung an Firma Klaus Riekert aus Sternenfels mit einer Vergabesumme von 14.766,60 € brutto

    • Raumlufttechnische Anlagen

    Auftragserteilung an Firma Rostan GmbH aus Oberderdingen mit einer Vergabesumme von 479.798,92 € brutto

    • Photovoltaikanlagen

    Auftragserteilung an Firma Weiß aus Zaberfeld mit einer Vergabesumme von 114.630,40 € brutto

     

    Der Gemeinderat hat sich bei allen Vergaben jeweils den Vorschlägen des Architekturbüros und der Fachplaner angeschlossen und die Aufträge an den kostengünstigsten und wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Inclusive dieser Gesamtvergabesumme von brutto 943.862,80 € sind damit nun 96% der Ausgaben für die Sanierung des Schulgebäudes vergeben. Bis auf die Vergabe der Raumlufttechnischen Anlagen kann bei allen Gewerken der Kostenrahmen weitestgehend eingehalten werden. Ein wesentlicher Grund für die Preissteigerung bei den Lüftungsgeräten sind Lieferengpässe und eine sehr hohe Nachfrage auf dem Markt. Dennoch ergeben sich entsprechend den Auftragssummen aktuell noch vertretbare Mehrkosten von rund 3,8%. Für die Pfingstferien ist nach den Statik-Problemen der zuerst gelieferten Container der erneute Umzug der Schule geplant, so dass dann nach den Pfingstferien der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler in ihrem „Übergangsdomizil“ unterhalb der Sporthalle, stattfinden kann und die Baufirmen mit den Umbau- und Sanierungsarbeiten starten können.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

     

    Änderung der Verbandssatzung

    Kurzprotokoll

    Die Gemeinde Zaberfeld ist Mitglied beim Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu, dessen Hauptaufgabe die Erschließung, Vermarktung und Verwaltung des interkommunalen Industriegebietes „Langwiesen“ ist und seinen Sitz bei der Stadtverwaltung in Brackenheim hat. Die Verbandssatzung wurde zuletzt im Mai 2017 überprüft und aufgrund der zahlreichen Änderungsbedarfe komplett neu gefasst. Seit diesem Zeitpunkt haben sich einige rechtliche sowie tatsächliche Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Verbandssatzung notwendig machen. Dazu gehören beispielsweise die Zuständigkeiten nach der Landesbauordnung, die Anpassung von Wertgrenzen, der digitale Sitzungsdienst mit Möglichkeiten für Videositzungen und die Anpassung der Umlagenerhebung. Der Zaberfelder Gemeinderat hat der Satzungsänderung zugestimmt und Bürgermeisterin Diana Danner beauftragt in der nächsten Verbandsversammlung für die vorgeschlagene Änderung der Verbandssatzung zu stimmen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Baugesuche

     

    • Errichtung eines verglasten Anbaus an der bestehenden Garage in Zaberfeld, Karpfenweg 14, Flst. 2936/4
    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    ohne Vorlage