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Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Montag, den 28. Oktober 2024 ganztägig aufgrund einer internen Schulung geschlossen.
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In dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) rufen Sie uns bitte an diesem Tag unter 0171 / 4819723 an.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 15.10.2024 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse vom 17.09.2024

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse der Sitzung am 17.09.2024 zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Polizeiliche Sicherheitsanalyse der Gemeinde Zaberfeld 2023

     

    Kurzprotokoll

    Zaberfeld schneidet bei der Polizeilichen Sicherheitsanalyse 2023 gut ab, auch wenn die erfassten Straftaten für Zaberfeld um 68,8% von 48 in 2022 auf 81 in 2023 zugenommen haben, versichert die neue Leiterin des Polizeireviers Lauffen Lisa-Marie Klesse. Denn für eine Beurteilung und Einschätzung der Sicherheitslage ist es immer auch wichtig einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren zu betrachten sowie die Häufigkeitszahl. Häufigkeitszahl bedeutet die Anzahl der Gesamtstraftaten auf eine Einwohnerzahl von 100.000 hochgerechnet. Das Polizeirevier Lauffen liegt hier mit einer Häufigkeitszahl von 2.906 unter dem Wert des Landkreises Heilbronn (3.649) und deutlich unter dem Landeswert mit 5.272. Und auch die Aufklärungsquote von 66,7% spiegelt das positive Bild wieder. Erfreulich ist, dass es auch in 2023 keine Straftaten gegen das Leben anderer Personen gab und es bei drei Wohnungseinbrüchen lediglich bei Einbruchsversuchen blieb. Vorsicht und Eigenschutz, aber auch mechanische Sicherung von Fenster und Türen tragen dazu bei, dass es nur bei Versuchen bleibt und die Täter nicht ins Gebäude gelangen. Die Polizei berät hier gerne mit Infomaterial für ein sicheres Zuhause, empfiehlt Lisa-Marie Klesse. Die Verkehrsunfälle sind gegenüber dem Vorjahr in Zaberfeld zurückgegangen und glücklicherweise gab es 2023 weder Todesfälle im Straßenverkehr noch Unfälle auf Schulwegen. Den Besuch von Lisa-Marie Klesse in der Sitzung hat Bürgermeisterin Diana Danner zum Anlass genommen, der Polizei für ihren außerordentlichen Einsatz und die sehr gute Kooperation mit der Gemeinde zu danken. „Wir werden auch in Zukunft auf die Hilfe und Unterstützung der Polizei und deren Präsenz in Zaberfeld angewiesen sein“, betont Bürgermeisterin Diana Danner.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bauplanverfahren "Alte Sägmühle" in Zaberfeld - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeiltigen Beteiligung, Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

     

    Kurzprotokoll

    Bereits im Mai 2020 wurde eine Bauvoranfrage zum Bauvorhaben in der Muttersbachstraße 3 in Zaberfeld eingereicht. Geplant war eine Bebauung mit Wohngebäuden und vereinzelter gewerblicher Nutzung im östlichen Teilbereich. Das Landratsamt Heilbronn hat als zuständige Baurechtsbehörde keinen positiven Bescheid in Aussicht gestellt. Aus diesem Grund hat der Antragsteller sich an das Ingenieurbüro Käser gewandt, um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Zusammenarbeit mit der Gemeinde aufzustellen. 2022 hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden, deren Ergebnis der Gemeinderat in der jetzigen Sitzung zur Kenntnis genommen und den vorgeschlagenen Behandlungsvorschlägen sowie dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt hat. Da der Bebauungsplan im 2-stufigen Verfahren aufgestellt wird, folgt jetzt die 2. öffentliche Auslegung mit einer Veröffentlichung im Internet sowie die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Urnenstelen für den Zaberfelder Friedhof

     

    Kurzprotokoll

    Im September hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, für die geplante Urnenstele für den Zaberfelder Friedhof nochmals weitere Angebote in anderen Steinarten und Farben einzuholen und die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung zu vertagen. Der Gemeinderat hat mehrheitlich für die Variante „Neuhausen“ (Ausführung Korpus Jura-Marmor sandgestrahlt, Grabtafeln Bayerwald-Granit gestrahlt) gestimmt und den Auftrag für 3 Urnenstelen zum Gesamtpreis von 36.098,65 Euro an die Firma Walz vergeben.

    Des Weiteren werden Blumenvasen in Edelstahl mitbestellt, damit Angehörige die Möglichkeit haben, Blumen an den Grabfeldern anzubringen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Lieferung der Mittagsverpflegung für die neue Mensa in der Grundschule Zaberfeld; Vergabe

     

    Kurzprotokoll

    Die Sanierung des Grundschulgebäudes beinhaltet auch den Neubau einer Mensa, für die der Gemeinderat das Catering für das Schuljahr 2025/2026 an die Firma apetito vergeben hat. Der Liefervertrag wird zunächst für ein Schuljahr abgeschlossen. Eine Verlängerung kann acht Wochen vor Schuljahresende vereinbart werden. Wird diese Option nicht gezogen, endet der Vertrag automatisch zum Schuljahresende. Bereits im Januar 2024 hat der Gemeinderat für das Catering der Schulmensa das Konzept „Cook and freeze“ beschlossen. Das heißt die Mahlzeiten werden bis zu einem gewissen Fertigungsgrad zubereitet, schockgefrostet und in tiefgefrorenen Zustand angeliefert. Erst kurz vor dem Verzehr werden das Essen dann zu Ende gegart. Preislich sind die eingeholten Angebote für die Lieferung der Mittagsverpflegung vergleichbar. Die beauftragte Firma apetito hat den Menüpreis mit 3,38 Euro angeboten, wobei es sich um hierbei um reine Selbstkosten handelt. Eventuelle Personal- und/oder Abschreibungskosten für Küche und Inventar kämen hier womöglich noch hinzu. Dies bleibt einer späteren Kalkulation der Kosten und der Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten, ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung des Essensgeldes für die Schülerinnen und Schüler erfolgt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Zabefeld der Gemeinde Zaberfeld - Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung

     

    Kurzprotokoll

    Das Feuerwehrgesetz regelt in § 34, in welchen Fällen und in welcher Höhe die Gemeinde die Kosten für einen Feuerwehreinsatz von einem Dritten (Verursacher) einfordern kann. Dieser Kostenersatz wird in Stundensätzen erhoben, aufgeteilt auf Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge. Die Kosten für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen werden in Baden-Württemberg in der Verordnung des Innenministeriums geregelt und sind so auch 1:1 in der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung der Gemeinde Zaberfeld übernommen. Durch die Änderung dieser Landesverordnung vom 11.03.2024 muss auch die Gemeinde nachziehen und die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung anpassen. Neben der Aufnahme der neuen Stundensätze wurde das nicht mehr vorhandene Tragkraftspritzenfahrzeug TSF aus der Satzung gestrichen. Gleichzeitig wurden das ab dem Jahr 2025 durch den Landkreis Heilbronn bereitgestellte Mehrzweckfahrzeug MZF und der bisher nicht aufgeführte Gerätewagen Transport GW-T mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 9.000 kg aufgenommen. Die Stundensätze für die Einsatzkräfte unserer Feuerwehr sind davon nicht betroffen und bleiben unverändert. Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung ist in der Ausgabe dieses Amtsblattes veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Grundsteuerreform - Beschluss der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung

     

    Kurzprotokoll

    Die Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg beschäftigt Finanzämter, Ausschüsse, Kommunen und Bürger seit vielen Monaten. Das Land hat sich bei der Grundsteuer B für einen extra Weg mit einem modifizierten Bodenwertmodell entschieden. Da die neue Grundsteuer ab 2025 gilt, hat der Zaberfelder Gemeinderat nun die neuen Hebesätze festgelegt. Am Steueraufkommen wird sich dadurch nur wenig ändern, für den Einzelnen kann es aber zu Abweichungen zu den bisherigen Zahlungen kommen.

     

    Die Grundsteuer wird bundesweit durch ein dreistufiges Verfahren erhoben: Die Finanzämter stellen den Grundsteuerwert fest, berechnen daraufhin den Messbetrag und die Gemeinde multipliziert diese mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz. In Baden-Württemberg wird nun der Grundsteuerwert durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwert ermittelt. Der Gebäudewert ist nun irrelevant, wobei etwa Wohnbebauung einen Abschlag von 30 Prozent bedeutet. 

     

    Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Grundstückswerte und Messbeträge, wohl aber auf das Steueraufkommen, nämlich über die Festlegung der Bodenrichtwerte und der Hebesätze. Letztere mussten nun neu kalkuliert werden, dabei sollten sich die Kommunen an der Aufkommensneutralität orientieren, also nicht mehr Steuern einnehmen als zuvor. Der Gemeinderat hat den Hebesatz für die Grundsteuer A (zum Beispiel landwirtschaftliche Grundstücke) auf 430 statt 400 v.H. festgesetzt, die Einnahmen bleiben dadurch exakt gleich. Bei der Grundsteuer B (zum Beispiel mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke) sinkt der Hebesatz von 380 auf 285 v.H., die Einnahmen steigen nach der Reform deshalb nur leicht um 4.400 Euro. 

    Der vom Finanzministerium vorgeschlagene Hebesatzkorridor lag bei 263 bis 291 v.H. für die Grundsteuer B. Für den einzelnen können sich Unterschiede ergeben:  Gewerbeflächen werden entlastet, bei Einfamilienhäusern kommt es stark auf die Grundstücksgröße an, und während Eigentumswohnungen entlastet werden, wird es für Besitzer von unbebauten Bauplätzen deutlich teurer.

    Da nicht alle notwendigen Angaben vorlagen, beruht die Berechnung der Verwaltung teilweise auf Schätzungen. Daher kann, so nötig oder gewünscht, nach Auswertung des realen Grundsteueraufkommens 2025 eine Anpassung erfolgen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Nachrüstung einer Enthärtungsanlage am zentralen Hochbehälter Ochsenburg; Verbesserung der Eigenwasserqualität und Erhöherung der Eigenwassermenge der Gemeinde Zaberfeld; Vorberatung

     

    Kurzprotokoll

    Der Zweckverband Wasserversorgung Oberes Zabergäu plant eine Teilenthärtungsanlage mit Nanofiltration, um den Anteil der Eigenwassernutzung zu erhöhen. Damit sollen auch Qualität und Versorgungssicherheit verbessert werden. Mit diesem Thema hat sich jetzt auch der Zaberfelder Gemeinderat beschäftigt.

     

    Aktuell werden im Hochbehälter Ochsenburg jährlich rund 60.000 Kubikmeter Eigenwasser mit 115.000 Kubikmeter Bodenseewasser gemischt. Die Ende 2020 eingebaute Ultrafiltrationsanlage könnte aber bis zu 260.000 Kubikmeter jährlich aufbereiten, was den Wasserbedarf von Zaberfeld sogar übersteigt. Von der Bodensee-Wasserversorgung (BWV) können aktuell bei fünf Litern pro Sekunde maximal 160.000 Kubikmeter im Jahr bezogen werden. In heißen Monaten wird dies überschritten, was in der Vergangenheit zu Überschreitungszahlungen von bis zu 33.000 Euro führte. Eine Erhöhung der Bezugsquote ist in den nächsten zehn bis 15 Jahren nicht möglich, außerdem werden sich die Bezugskosten deutlich erhöhen.

     

    Mit der neuen Teilenthärtungsanlage wäre sogar eine Komplettversorgung mit Eigenwasser möglich. Zusätzlich werden Störstoffe wie Pestizide und Herbizide weitgehend entfernt. Voraussetzung für die Maßnahme wäre allerdings die Genehmigung zur Einleitung des Konzentrationswassers der Umkehrosmoseanlage ohne Mehrkosten in den Kanal. Alternativ wäre eine Versickerung im Entwässerungsgraben möglich.

     

    Generell würde die Anlage Mehrkosten von 9,4 Cent pro Kubikmeter verursachen, was wirtschaftlich darstellbar ist. Förderfähig ist diese Maßnahme jedoch leider nicht. Dies ergab zuletzt eine Prüfung. Die Mehrkosten muss somit der Verband vollständig alleine tragen. Die Zeitschiene sähe unter Berücksichtigung der Genehmigung eine Umsetzung im Herbst 2026 vor.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Neufassung der Satzung des Zweckverbands "Obere Zabergäugruppe"; Vorberatung

     

    Kurzprotokoll

    Der Zweckverband „Obere Zabergäugruppe“ ist für die Wasserversorgung der Gemeinde Zaberfeld und den Ortsteil Weiler der Gemeinde Pfaffenhofen zuständig. Sowohl die Aufgaben als auch deren Finanzierung werden in der Verbandssatzung geregelt. Die Ausgaben des Zweckverbandes werden weitestgehend über Umlagen der beiden Mitgliedsgemeinden gedeckt. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts ab 2020 ergeben sich jedoch weitreichende Veränderungen unter anderem bei der Umlagen-Finanzierung, so dass eine Neufassung der Verbandssatzung erforderlich ist, die vorab in den Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden vorberaten werden muss. Beide Gemeinderatsgremien aus Zaberfeld und Pfaffenhofen haben in ihren Vorberatungen der Neufassung zugestimmt. Mit der Verabschiedung durch den Zweckverband in seiner Sitzung am 05.11.2024 und einer Veröffentlichung in den Mitteilungsblättern wird die neue Verbandssatzung dann rechtskräftig werden, in Teilen rückwirkend ab 01.01.2020.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Baugesuche

     

    Kurzprotokoll
    • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Michelbach, Flurstück 1971, Schulstraße 11
    • Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Zaberfeld, Felix-Wankel-Straße 14, Flurstück 4194

    Der Gemeinderat hat den beiden Bauanträgen zugestimmt.

    • Wohnhausneubau mit Stellplätzen in Zaberfeld, Karpfenweg 5, Flurstück 2936/15

    Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels - Kooperationsprojekt von insgesamt 26 Gemeinden im südlichen Landkreis Heilbronn

     

    Kurzprotokoll

    26 Städte und Gemeinden im südlichen Landkreis Heilbronn wollen in einem Kooperationsprojekt einen qualifizierten Mietspiegel erstellen lassen. Auch die Gemeinde Zaberfeld wird dabei sein, wie der Gemeinderat am Dienstag beschlossen hat. Ein solcher Mietspiegel ist eine solide und rechtssichere Grundlage für ein nachvollziehbares Handeln bei Mietangelegenheiten, eine Informationsquelle für Jedermann. Notwendig ist er auch für die abgebildete ortsübliche Vergleichsmiete, wie sie bei Förderungsprogrammen zum sozialen Wohnungsbau herangezogen wird.

    Bei der Gründung des ehemaligen Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Eppingen wurde bereits ein qualifizierter Mietspiegel für elf Gemeinden aufgestellt, darunter auch Zaberfeld. Dieser hat sich laut Verwaltung bereits als Mehrwert erwiesen. Durch die Fusion der beiden Ausschüsse Eppingen und Weinsberger Tal/Schozachtal hat Eppingen angeboten, die sowieso im kommenden Jahr anstehende Neuaufstellung auf das neue Zuständigkeitsgebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses Südwestlicher Landkreis Heilbronn auszuweiten. 

    Weitere fünf Gemeinden, die sich bisher am Mietspiegel der Stadt Heilbronn orientieren, haben ihre Mitwirkung am Projekt signalisiert. 26 von 28 Gemeinden haben bereits ihre Zusage erteilt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 62.000 Euro, was für Zaberfeld gut 1700 Euro bedeuten würde. Nach einem beschränkten Ausschreibungsverfahren können diese aber abweichen. Beschlossen wurde, bei einer Erhöhung von bis 25 Prozent mitzugehen. Sollte es wieder ein entsprechendes Förderprogramm vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen geben, wird sich die Stadt Eppingen um die Aufnahme bemühen.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Sanierung Ortsdurchfahrt Ochsenburg - Nachtrag; Anschluss Aussiedlerhöfe an Wasserversorgung

     

    Kurzprotokoll

    Im Rahmen der Sanierung der Ortsdurchfahrt in Ochsenburg werden auch 3 Aussiedlerhöfe an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde angeschlossen. Diesem Nachtrag mit einer Angebotssumme von 78.434,23 € der Firma Reimold GmbH hat der Gemeinderat zugestimmt. Im Haushaltsplan 2024 sind hierfür 100.000 € eingeplant. Nach über einem Jahr Bauzeit und Beeinträchtigungen, sowohl für die Einwohner aus Ochsenburg als auch mit Umleitungen für den Straßenverkehr, ist ein Abschluss der Sanierungsarbeiten in Sicht – wenn alles nach Plan läuft, kann Ende November die Sperrung aufgehoben und die Ortsdurchfahrt für den Straßenverkehr wieder freigegeben werden.

  • Tagesordnungspunkt 14

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hatte im Mai diesen Jahres die Maler- und Innenputzarbeiten im Rahmen der Sanierung des Zaberfelder Schulgebäudes an die Firma Sico vergeben. Aufgrund hoher Arbeitsauslastung hat die Firma Sico jedoch den Auftrag zurückgegeben. Unter dem Vorbehalt der Kündigung des Vertrags mit der Fa. Sico wurden die Maler- und Innenputzarbeiten deshalb in der Septembersitzung an die Firma Wolfgang Kappler aus Nordheim mit der Vergabesumme von 39.092,98 € vergeben. Nach Gesprächen und Schreiben an die Firma Sico unter Darstellung des Sachverhalts und Androhung von Schadensersatz hat diese nun doch erklärt, die Arbeiten ab Februar 2025 ausführen zu wollen, was auch schriftlich bestätigt wurde. 

    Bürgermeisterin Diana Danner hat den Gemeinderat über die aktuellen Entwicklungen rund um die Notfallpraxis in Brackenheim informiert. Zusammen mit zahlreichen Kommunalpolitikern aus der Region hat die Stadt Brackenheim ein Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung verfasst, in dem die Kommunen des Zabergäus den dringenden Erhalt der Notfallpraxis fordern. Dieses Schreiben hat auch Bürgermeisterin Diana Danner unterzeichnet. Darüber hinaus gibt es eine laufende Petition, die ebenfalls das Ziel verfolgt, den Erhalt der Notfallpraxis sicherzustellen. Parallel dazu wurde zur anberaumten Pressekonferenz am 21. Oktober eine Busfahrt organisiert, um die Verärgerung über die geplante Schließung der Notfallpraxis auch in Stuttgart deutlich zum Ausdruck zu bringen. Ferner wird die Notfallpraxis auf Antrag der SPD-Fraktion und Unterstützung der Fraktion der Freien Wähler auch Thema der nächsten Kreistagssitzung am 04. November sein.