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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 21.01.2025 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Einwohnerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bekanntgabe nichtöffentliche Beschlüsse vom 10.12.2024

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.12.2024 zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Verabschiedung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan inklusive der Anlagen für das Jahr 2025 beschlossen und der Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm 2026 bis 2028 zugestimmt. Der Gemeinderat hatte sich bereits in der Klausurtagung im November 2024 mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 intensiv beschäftigt. In der Dezembersitzung wurde der erarbeitete Entwurf des Planwerks ausführlich vorgestellt und vom Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen. Zwei geringfügige Änderungen musste die Verwaltung gegenüber dem Entwurf vornehmen: der Wert für außerordentlichen Erträge wurde in der Haushaltssatzung korrigiert und eine Anpassung des Stellenplans im Bereich Finanzverwaltung wurde eingepflegt. Nach der Sitzung hat die Verwaltung das gesamte Planwerk bereits dem Landratsamt Heilbronn vorgelegt. Aufgrund der in 2028 geplanten Kreditaufnahme ist die Genehmigung der Rechtsaufsicht erforderlich. Nach der Genehmigung wird die Haushaltssatzung öffentlich bekanntgemacht und das Planwerk für 7 Tage öffentlich ausgelegt sowie auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Sobald dies erfolgt ist, ist das Rechtsetzungsverfahren abgeschlossen und die eingeplanten Vorhaben der Gemeinde können angegangen werden. 

  • Tagesordnungspunkt 4

    Beteiligung an der Sammelbestellung des Landes für ein LF10 der Feuerwehr Zaberfeld

     

    Kurzprotokoll

    Die Feuerwehr Zaberfeld verfügt aktuell über fünf Einsatzfahrzeuge, die auf die beiden Einsatzabteilungen Zaberfeld und Ochsenburg verteilt sind. Für das in Ochsenburg stationierte LF 8/6 steht eine Ersatzbeschaffung an. Das LF 8/6 ist nicht mehr genormt, so dass der Feuerwehrbedarfsplan ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 als Nachfolgemodel vorsieht. Unter Federführung des Innenministeriums ist eine landesweite Sammelbeschaffung von einheitlichen LF 10 geplant, die in die Zeitplanung der Gemeinde Zaberfeld fällt. Vorteile der einmaligen Sammelbeschaffung sind günstigere Preise durch die große Stückzahl, eine erhöhte Förderung des Landes nach Z-Feu, eine bessere Effizienz sowohl bei der Aus- und Fortbildung durch baugleiche Fahrzeuge als auch bei der Ersatzteilvorhaltung. Für die Beschaffung des Fahrzeugs wird, entsprechend der aktuellen Marktlage, mit Kosten in Höhe von 550.000 € inklusive Mehrwertsteuer gerechnet. Das Land fördert die Beschaffung im Rahmen einer erhöhten Förderung nach ZFeu in Höhe von knapp 30% (182.000 Euro) der förderfähigen Kosten. Der kommunale Eigenanteil der Gemeinde Zaberfeld würde somit insgesamt knapp 70% (368.000 Euro) betragen. Der Gemeinderat hat der vorgestellten Beteiligung an der Sammelbeschaffung von LF10 des Landes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt zusammen mit der Feuerwehr das weitere Verfahren abzustimmen und umzusetzen. Einer der nächsten Schritte wird sein, dass die Verwaltung den Förderantrag bis zum 15. Februar 2025 beim Landratsamt Heilbronn einreichen wird. Die Ausschreibung der LF10 soll im Juni 2025 erfolgen, die Vergabe im Dezember 2025. Da die Lieferung des Fahrzeugs für die Feuerwehr Zaberfeld voraussichtlich erst 2027 erfolgen wird, wird die Verwaltung die Finanzierung mit Gesamtkosten und Förderung für die Haushaltsplanungen 2027 vorsehen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bebauungsplanverfahren „Wohnmobilstellplatz Zaberfeld“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Wohnmobilstellplatz bereits im Juni 2022 getroffen. Da mehr als drei Wohnmobilstellplätze vorgesehen sind, handelt es sich planungs- und bauordnungsrechtlich um einen Campingplatz. Das Plangebiet mit einer Größe von knapp 15ar wurde daher als Sondergebiet, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung Wohnmobilstellplatz gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 5 BauNVO (Campingplatzgebiete) ausgewiesen. Damit werden Standplätze für das zeitlich befristete Abstellen selbstfahrender Wohnmobile und die dafür benötigte Infrastruktur zugelassen. Das Abstellen sonstiger mobiler Unterkünfte wie z.B. Zelte, Wohnwagen, Wohncontainer usw. ist ausdrücklich nicht zulässig. Seitens des Forstamtes wurde beim frühzeitigen Beteiligungsverfahren vom 18.07.2022 - 19.08.2022 darauf hingewiesen, dass der geplante Wohnmobilstellplatz den nach §4 Abs. 3 der LBO geforderten Abstand zum Wald deutlich unterschreitet. Die Planung wurde daraufhin angepasst. Die geplanten Wohnmobilstellplätze befinden sich jetzt vollständig außerhalb des gesetzlichen Waldabstands von 30 m.

    Der Gemeinderat hat den Behandlungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen zugestimmt und den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Da der Bebauungsplan im 2-stufigen Verfahren aufgestellt wird, wird die Verwaltung im nächsten Schritt die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Vergabeverfahren der Bauplätze in den Baugebieten „Gottesacker III in Zaberfeld“ und „Gartenäcker“ in Michelbach sowie der Bauplätze entlang der Kleingartacher Straße in Michelbach

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat dem Verkauf von weiteren gemeindeeigenen Bauplätzen zugestimmt. Ausgeschrieben werden 8 Baugrundstücke für Einfamilien- und 4 Doppelhausbauplätze im Baugebiet „Gottesacker III“ in Zaberfeld sowie die freien Baugrundstücke in Michelbach sowohl im Baugebiet „Gartenäcker“ als auch an der Kleingartacher Straße.

    Die Ausschreibung erfolgt auf der Basis der Leitlinien für die Vergabe von Bauplätzen, die der Gemeinderat bereits im Juli 2020 festgelegt hat. „Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht“, versichert Bürgermeisterin Diana Danner. Unverändert bleiben die bereits beschlossenen Bauplatzpreise mit 310 Euro je m² für die Grundstücke in Zaberfeld und 210 Euro je m² im Ortsteil Michelbach. Die Veröffentlichung mit weiteren Informationen erfolgt zeitnah im Mitteilungsblatt und auf der Gemeindehomepage www.zaberfeld.de.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Reaktivierung der Zabergäubahn - Information aktueller Sachstand

     

    Kurzprotokoll

    In seiner Sitzung am 14.11.2023 wurde der Gemeinderat über den Sachstand der Reaktivierung der Zabergäubahn informiert und stimmte der Reaktivierung grundsätzlich zu. Seitdem stand der Landkreis Heilbronn mit DB InfraGO AG in Verhandlungen über eine Finanzierungsvereinbarung für die Planungen der HOAI Leistungsphasen 1 bis 4. Inhaltlich wurde diese bereits im Spätsommer abgestimmt. Wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Höhe der Planungskosten, die sich aus den prognostizierten Baukosten für die Maßnahmen zur Reaktivierung ableiten. Nicht Bestandteil waren die Kosten für die Erneuerung des Stellwerks Lauffen a.N., nachdem es mehrfach Aussagen unterschiedlicher Beteiligter gab, dass die Finanzierung der Stellwerkserneuerung über den Baustein 3 des Digitalen Knotens Stuttgart erfolgen wird. Ziel war es, noch in 2024 Gremienbeschlüsse auf Grundlage des Kostenüberschlags der DB herbeizuführen und anschließend die Vereinbarung mit der DB sowie eine weitere Refinanzierungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und den Kommunen zu unterzeichnen. Kurz vor der Finalisierung der Vereinbarung sendete die DB InfraGO dem Landkreis überraschenderweise einen neuen Kostenüberschlag zu, in dem die Kosten für die Erneuerung des Stellwerks in Lauffen a.N. nun doch enthalten sind. Laut DB müsste die Stellwerkserneuerung gegebenenfalls über das Reaktivierungsprojekt finanziert werden, da die Finanzierung über andere Wege bisher nicht geklärt sei. Hintergrund hierfür ist, dass Bund und Deutsche Bahn in Folge der haushaltspolitischen Diskussionen innerhalb der Bundesregierung keinen Konsens über die finanziellen Mittel, die der DB zur Verfügung gestellt werden, erzielen konnten und daraufhin Bauprojekte durch die Konzernspitze der DB mangels finanzieller Ausstattung „parkend“ gestellt wurden. Unter diese Projekte fällt im Moment leider auch die Ausbaustufe 3 des Digitalen Knotens Stuttgart. Die Kosten für die Stellwerkserneuerung werden von der DB InfraGO mit geschätzten Baukosten von 25 Mio. € zzgl. 30 % Planungskosten (Kostenansatz 2021) angesetzt. Für die DB wäre ein zeitnaher Abschluss der Planungsvereinbarung und damit ein zeitnaher Start der Planungen nur unter der oben genannten Bedingung möglich. Die kommunale Seite ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Instandhaltungsmaßnahme von DB-eigener Infrastruktur nicht über ein kommunales Reaktivierungsprojekt finanziert werden soll. Der Landkreis wandte sich mit einem Schreiben an Verkehrsminister Hermann mit der Bitte um Unterstützung. In seinem Antwortschreiben teilt das Verkehrsministerium die Auffassung des Landratsamtes und kündigt ein Gespräch zwischen Verkehrsministerium, Landkreis und der DB auf Konzernebene an, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Ziel ist es, eine tragfähige und gerechte Finanzierung zu erreichen, die die Reaktivierung der Zabergäubahn nicht gefährdet. Die Terminvereinbarung für dieses Gespräch steht derzeit noch aus. Der Landkreis wird die Städte und Gemeinden über die Gesprächsergebnisse informieren. Nach diesem Gespräch wird (vielleicht) klarer sein, wie sich das Bauprojekt Stellwerk Lauffen auf Bundes-, Landes- und Bahnebene künftig aufstellen wird. Voraussichtlich muss aber abgewartet werden, wie sich eine neue Bundesregierung bilden und wo diese (z.B. in der Koalitionsvereinbarung) Schwerpunkte mit Blick auf Bahnausbau- und -reaktivierung setzen wird.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Annahme von Spenden vom 01.10.2024 bis 31.12.2024

     

    Kurzprotokoll

    Von Oktober 2024 bis Dezember 2024 sind für den naturnahen Ausbau des Schulhofes, den Naturkindergarten in Zaberfeld sowie für eine Pflanzaktion Spenden bei der Gemeindekasse eingegangen. Der Gemeinderat hat alle Spenden angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die vorgelegte Abrechnung der privaten Nutzung des Dienstwagens von Bürgermeisterin Diana Danner zustimmend zur Kenntnis genommen.