Sitzung am 25.02.2025 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal
Einwohnerfragestunde
Sanierungsgebiet "Ortskern II" Zaberfeld - Auftragserteilung Projektentwicklung "Ortsmitte" an die STEG
Vorlage Nr. 09/2025
Gemeinderat beauftragt STEG mit der Projektentwicklung
Die Gemeinde Zaberfeld setzt mit der Beauftragung der STEG für die Projektentwicklung „Ortsmitte“ ein bedeutendes Zeichen für die Weiterentwicklung des Ortskerns. Das betroffene Areal umfasst die Flurstücke 74/3, 75/6 und 76/1 im Zentrum von Zaberfeld. Diese zentrale Lage bietet großes Potenzial für die innerörtliche Entwicklung. Eine konkrete Nutzung der Grundstücke ist derzeit noch offen – diese soll in enger Zusammenarbeit mit der STEG, dem Gemeinderat, der Verwaltung sowie unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet werden. Die STEG übernimmt dabei eine umfassende Projektentwicklung: Zunächst erfolgt eine Standort- und Grundstücksanalyse, auf deren Basis ein Planungs- und Nutzungskonzept erarbeitet wird. Anschließend werden mögliche Investoren, Miet- und Kaufinteressenten für das Projekt gewonnen. Für die ersten Schritte sind im Haushalt 2025 bereits 30.000 Euro eingeplant. Bürgermeisterin Diana Danner betont: „Mit der Beauftragung der STEG setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die Entwicklung unseres Ortskerns. Uns ist es wichtig, diesen Prozess transparent und unter Einbeziehung der Bürgerschaft zu gestalten.“. Im Amtsblatt und auf unserer Gemeindehomepage werden wir regelmäßig über den Fortschritt dieses Projekts informieren.
Neuauflage Friedhofssatzung mit neuer Gebührenkalkulation
Vorlage Nr. 10/2025
Gemeinde Zaberfeld aktualisiert die Friedhofssatzung und die Gebührenordnung – Überblick über die wichtigsten Änderungen
Die Gemeinde Zaberfeld hat ihre Friedhofssatzung überarbeitet. Neben rechtlichen Anpassungen wurden neue Bestattungsformen aufgenommen und die Gebühren neu kalkuliert. Das führt zu höheren Gebührensätzen. Die letzte Anpassung liegt über zehn Jahre zurück, während die Kosten für Pflege, Verwaltung und Dienstleistungen stetig gestiegen sind. Gleichzeitig gibt es klare Regelungen zur Verlängerung von Nutzungsrechten und eine einheitliche Gestaltung für bestimmte Grabarten. Die neue Friedhofssatzung und die geänderten Gebühren treten ab 8. März 2025 in Kraft. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Warum wird die Friedhofssatzung überarbeitet?
Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde Zaberfeld stammt aus dem Jahr 2003 und wurde zuletzt 2013 angepasst. Inzwischen hat sich die Bestattungskultur weiterentwickelt, und es gibt neue gesetzliche Vorgaben. Die Gemeinde bringt die Satzung auf den neuesten Stand und sorgt für klare Regelungen, die sowohl den Bedürfnissen der Bürgerschaft als auch den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Viele Menschen wünschen sich alternative Grabformen. Klarere Regeln gibt es nun für Baumgräber und Urnenstelen, neu ist die Möglichkeit der sarglosen Bestattung, wenn dies aus religiösen Gründen erforderlich ist.
Warum steigen die Friedhofsgebühren an?
Die letzte Gebührenanpassung liegt mehr als zehn Jahre zurück. In dieser Zeit sind die Kosten für Personal, Pflege und Verwaltung erheblich gestiegen. Zudem wurden Grabherstellung sowie Bestattung bisher direkt zwischen Bestattungsunternehmen und den Angehörigen abgerechnet. Diese hoheitlichen Aufgaben übernimmt nun die Gemeinde, was eine transparente und einheitliche Kostenstruktur schafft. Der bisherige Kostendeckungsgrad betrug nur 32 Prozent und soll auf etwa 60 Prozent steigen.
Wie setzt sich die neue Gebührenstruktur zusammen?
Die neuen Gebühren bestehen aus drei Bereichen:
Was ändert sich konkret für die Angehörigen?
Die Gemeinde stellt nun alle Bestattungsleistungen direkt in Rechnung. Wer ein Rasen- oder Baumgrab wählt, erhält die Grabplatte einheitlich über die Gemeinde. Die Angehörigen erwerben sie dort, lassen sie von einem Steinmetz beschriften, und der Bauhof bringt sie dann an. Dies soll ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleisten.
Welche neuen Regeln gibt es für die Nutzung und Verlängerung von Grabstätten?
Bisher gab es keine klare Begrenzung, wie oft ein Nutzungsrecht verlängert werden kann. Nun ist festgelegt, dass eine Verlängerung zweimal um je fünf Jahre möglich ist. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne Grabstätten übermäßig lange belegt bleiben und somit die Nachbelegung ganzer Grabfelder erschwert wird. Diese Regelung orientiert sich an der gelebten Praxis und sorgt für eine bessere Planbarkeit der Friedhofsflächen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen steht Ihnen das Friedhofsamt der Gemeinde Zaberfeld gerne zur Verfügung. Sie erreichen Frau Müller und Frau Krempel telefonisch unter 07046/9626-10, per Mail einwohnermeldeamt@zaberfeld.de oder persönlich im Rathaus, Zimmer 4.
Erwerb Mähroboter und Aufsitzmäher für die Sportplatzpflege
Vorlage Nr. 11/2025
Anschaffung von Mährobotern beschlossen
Für die Sportplatzpflege werden zwei Mähroboter angeschafft. Die Lieferung und Inbetriebnahme hat der Gemeinderat an die Firma Eugen Unkauf GmbH & Co. KG aus Abstatt zum Angebotspreis von insgesamt 42.789 Euro vergeben. Mit dieser Entscheidung folgt die Gemeinde dem Beispiel vieler Kommunen, die auf moderne, umweltfreundliche Lösungen setzen. Die Mähroboter bieten eine effiziente Rasenpflege, reduzieren den Arbeitsaufwand des Bauhofs und senken die Betriebskosten. Die ursprünglich geplante Ersatzbeschaffung eines Shibaura Aufsitzmähers sowie eines zugehörigen Anhängers wurde hingegen vorerst zurückgestellt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt hierfür Alternativen zu prüfen.
Digitalisierung Bauakten
Vorlage Nr. 12/2025
Gemeinderat beschließt Digitalisierung der Bauakten
Der Gemeinderat hat die Digitalisierung der Bauakten beschlossen und folgt damit dem Antrag der Verwaltung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Hintergrund der Entscheidung ist das seit dem 1. Januar 2025 geltende Gesetz über die Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Baden-Württemberg. Bauanträge können nun ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden. Um eine einheitliche und praktikable Aktenführung zu gewährleisten, hat sich der Gemeinderat für die vollständige Digitalisierung der bestehenden Bauakten entschieden. Die Beauftragung zur Digitalisierung erfolgt an die Firma Infoscan mit einer Angebotssumme von 25.483,85 Euro brutto. Neben der Digitalisierung übernimmt die Firma auch die Integration der Dokumente in das kommunale Dokumentenmanagementsystem Regisafe. Dadurch wird eine effizientere Aktenverwaltung ermöglicht, die auch die Auskunftserteilung beschleunigt. Der Beginn der Digitalisierungsarbeiten ist für April 2025 geplant, die Fertigstellung soll bis Juni erfolgen. Nach der erfolgreichen Umsetzung werden die bisherigen Papierakten ausgelagert, sodass im Bürgerbüro mehr Platz zur Verfügung steht.
Baubeschluss Baugebiet "Ob dem Höppler" in Leonbronn
Vorlage Nr. 13/2025
Gemeinderat stimmt der Umsetzung der Erschließungsarbeiten zu
Der Beginn der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Ob dem Höppler" in Leonbronn ist für dieses Jahr vorgesehen. Hierfür ist ein Baubeschluss erforderlich, den der Gemeinderat in der Februarsitzung gefasst hat. Zum 01.04.2025 erfolgt jetzt die Beschränkte Ausschreibung für die Tiefbau- und Straßenbauarbeiten, den Rohrleitungsbau sowie die Verkabelung. Das Vergabeverfahren wird dabei durch das Ingenieurbüro Willibald abgewickelt, welches bereits 2021 vom Gemeinderat mit der Erschließungsträgerschaft beauftragt wurde. Die Bekanntgabe der Vergabe der Erschließungsarbeiten an den Gemeinderat ist für die Sitzung am 27.05.2025 geplant. Das Gesamtvorhaben der Erschließungsarbeiten beläuft sich auf rund 757.000,00 Euro, wovon im Jahr 2025 511.000,00 Euro für die reine Erschließung ohne Ingenieursleistungen veranschlagt sind. Da der Projektbeginn im Oktober anvisiert ist, ist davon auszugehen, dass die Abrechnung hauptsächlich im Jahr 2026 anfällt. Die anteiligen Kosten müssen daher inklusive der Ingenieursleistungen im Haushalt 2026 erneut eingeplant werden.
Grundschule Zaberfeld - Vergabe Möbel
Vorlage Nr. 14/2025
Neue Schulmöbel für die Grundschule
Der Gemeinderat hat die Anschaffung neuer Schulmöbel für die Grundschule beschlossen. Die Lieferung erfolgt durch die Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG aus Tauberbischofsheim zum Gesamtpreis von 54.898,27 € brutto. Die neuen Möbel werden sowohl in den beiden zusätzlichen Klassenräumen als auch in der Mensa zum Einsatz kommen. Ziel ist es, die bereits vorhandene Ausstattung harmonisch zu ergänzen und eine einheitliche Gestaltung sicherzustellen. Dieser Ansatz wurde in enger Abstimmung mit der Schulleitung gewählt. Die Entscheidung zur Vergabe an die Firma VS Möbel GmbH basiert auf der hohen Qualität der Möbel sowie der Möglichkeit, zukünftige Ersatzbeschaffungen unkompliziert durchführen zu können. Besonders erfreulich ist, dass das Angebot rund 32.700 € unter der ursprünglichen Kostenberechnung des beauftragten Architekturbüros liegt.
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
ohne Vorlage