Sitzung am 25.01.2022 um 19:00 Uhr im Mehrzweckhalle Zaberfeld
Bürgerfragestunde
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse der Sitzung am 14.12.2021 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Vergabe Rohbauarbeiten für Containeranbau Kindergarten Leonbronn
Eine der größeren Investitionen der Gemeinde im Kalenderjahr 2022 ist der Containerbau für den Kindergarten in Leonbronn, für die der Gemeinderat die Rohbauarbeiten mit einer Angebotssumme in Höhe von 75.079,24 Euro an die Firma Schmid Bauunternehmung aus Brackenheim vergeben hat. Bereits im vergangenen Jahr hat die Gemeinde der Vergabe für die entsprechende Containerlieferung zugestimmt und den Bauantrag beim Landratsamt Heilbronn eingereicht. Allerdings hat sich das Genehmigungsverfahren in die Länge gezogen, so dass erst in der Januarsitzung die Vergabe des ersten Gewerks erfolgen konnte. Die Rohbaumaßnahmen für den Containeranbau umfassen den Abbruch bestehender Mauern und Zäune, den Erdaushub, den Kanalanschluss, die Herstellung des Betonfundaments sowie die Herstellung der Terrassen- und Wegeflächen. Einige dieser Teilmaßnahmen sind allerdings erst notwendig geworden, weil sie durch das Landratsamt im Zusammenhang mit der Erteilung der Baugenehmigung gefordert wurden. Folglich hat sich der Maßnahmenkatalog gegenüber der ersten Planung deutlich vergrößert, was sich auch an der enormen Kostensteigerung zeigt. Ursprünglich sind das Architekturbüro und die Gemeinde von einem Kostenrahmen für die Rohbauarbeiten von 36.500 Euro ausgegangen, der sich durch die geforderten Mehrarbeiten und die erheblich gestiegene Rohstoffpreise allerdings nahezu verdoppelt hat.
Verabschiedung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der vorgelegten Form inkl. Anlagen für 2022 beschlossen und den Finanzplan inkl. Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 2025 verabschiedet.
Für die Rechtswirksamkeit hat die Verwaltung die Haushaltssatzung samt Planwerk nach der Sitzung dem Landratsamt Heilbronn als Rechtsaufsichtbehörde vorgelegt. Nach Bestätigung durch das Landratsamt (spätestens 1 Monat nach Vorlage) wird die Haushaltssatzung im Amtsblatt veröffentlicht und das Planwerk für 7 Tage öffentlich ausgelegt. Sobald diese 7 Tage verstrichen sind, ist das Rechtsetzungsverfahren abgeschlossen (voraussichtlich gegen Anfang März). Damit endet die Interimszeit und die Vorhaben des Planwerks können realisiert werden.
Fahrradleasing für Mitarbeiter/innen
Mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) besteht nunmehr eine Rechtsgrundlage, um auch den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst das Dienstradangebot zur Verfügung stellen. Der genannte Tarifvertrag ist mit Wirkung zum 1.3.2021 in Kraft getreten. Vereinfacht dargestellt verzichtet der Beschäftigte steuermindernd auf einen Teil seines Entgelts und erhält stattdessen das Recht, das geleaste Fahrrad zu nutzen. Der Arbeitgeber leistet aus dem umgewandelten Entgelt die Leasingraten für das (E-)Fahrrad. Der Arbeitnehmer hat den durch die private Nutzung des Fahrrads entstehenden geldwerten Vorteil zu versteuern. Da der Barlohnverzicht durch die Entgeltumwandung höher ist als der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung, mindert sich die steuerliche Belastung des Beschäftigten. Die Verwaltung hat sich in den zurückliegenden Monaten intensiv mit dem Thema beschäftigt und sieht in dem Angebot einen weiteren Baustein der betrieblichen Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterbindung. Mit verschiedenen Anbietern wurden Gespräche geführt und Angebote verglichen. Ziel war, auch den administrativen Aufwand in der Verwaltung so gering als möglich zu halten. Der Gemeinderat hat sich dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen und dem Abschluss der erforderlichen Verträge mit Firma KazenMaier als Leasinggeber zugestimmt. Der Start soll zur Fahrradsaison am 1. März 2022 erfolgen.
Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Grundlage für die Arbeit im Gemeinderat ist die Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Zahlreiche Änderungen der Gemeindeordnung sowie die Einführung des Ratsinformationssystems (RIS) in Zaberfeld haben eine Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates erforderlich gemacht, die das Gremium einstimmig verabschiedet hat.
Eine weitreichende Änderung für die Gemeinderatsarbeit und eine Erleichterung sowohl für die Mitglieder des Gremiums als auch die Verwaltung ist das bereits seit Oktober 2021 eingeführte Ratsinformationssystem. Über dieses Ratsinformationssystem werden den Gemeinderäten seit Herbst vergangenen Jahres alle Beratungsunterlagen für die Sitzungen bereitgestellt. Mit der Umstellung auf das Ratsinformationssystem ist die Verwaltung zum einen dazu verpflichtet die Tagesordnungspunkte und die Vorlagen in der Regel 7 Tage vor der Sitzung in das Ratsinformationssystem einzustellen. Zum anderen müssen öffentlich gefasste oder bekannt gegebene Beschlüsse des Gemeinderates im Internet öffentlich bekannt gemacht werden, was bisher schon nach den Sitzungen über die Veröffentlichung des Ratssplitters erfolgt. Derzeit arbeitet die Verwaltung zusammen mit KLIK EDV-Dienstleistungen GmbH aus Cleebronn an der neuen Homepage der Gemeinde Zaberfeld, in die das Ratsinformationssystem des Gemeinderates eingebunden sein wird. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit die Vorlagen und Beschlüsse der öffentlichen Sitzung über die Homepage jederzeit einzusehen. Geplant ist, dass die neue Homepage mit integriertem Ratsinformationssystem im Frühjahr 2022 freigeschaltet wird.
Baugesuche
Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde zum vorgelegten Bauantrag erteilt.
Annahme von Spenden vom 01.10. bis 31.12.2021
In der Zeit von 01.10. – 31.12.2021 sind bei der Gemeindekasse verschiedene Spenden für die Kindergärten, die Grundschule und die Senioren eingegangen. Der Gemeinderat hat die Spenden angenommen.
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Der Gemeinderat hat die Informationen (Vorlage Nr. 08/2022) zustimmend zur Kenntnis genommen.