Sitzung am 25.07.2022 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal
Bürgerfragestunde
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse zur Kenntnis genommen.
Potentialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Die Suche nach potentiellen Flächen für Freiflächen PV Anlagen wird auch die Gemeinde Zaberfeld in Zukunft beschäftigen. Aufgrund vermehrt eingehender Anfragen hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Käser Ingenieure GmbH & Co. KG beauftragt, eine Voruntersuchung für mögliche Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Gemeindegebiet Zaberfeld zu erstellen. Landschaftsschutzgebiete, Vorrangflächen für Land- und Forstwirtschaft und Hochwasserschutz, Überschwemmungsflächen und Biotope, aber auch Kriterien der Gemeinde Zaberfeld selbst für Siedlungsentwicklungen oder Weinbau schließen Freiflächen-Photovoltaikanlagen in einigen Gebieten unserer Gemarkung ganz aus. Teilweise sind aber auch Flächen mit Restriktionen belegt, so dass im Einzelfall entschieden und abgewogen werden muss, ob die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in diesen Bereichen möglich ist. Dennoch haben die Untersuchungen gezeigt, dass in allen Ortsteilen Flächen vorhanden sind, die für eine Ausweisung geeignet sind. Nach aktuellem Rechtsstand ist auf jeden Fall für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Die jetzt erstellte Voruntersuchung gilt daher lediglich als Orientierung ohne Planungsrecht zu schaffen und wird als Grundlage für eingehende Anfragen der Bürgerschaft verwendet.
Bebauungsplanverfahren "Alte Sägemühle" in Zaberfeld
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Bereits im Mai 2020 wurde eine Bauvoranfrage zum Bauvorhaben in der Muttersbachstr. 3 in Zaberfeld eingereicht. Geplant ist eine Bebauung mit Wohngebäuden und vereinzelter gewerblicher Nutzung im östlichen Teilbereich. Das Landratsamt Heilbronn hat als zuständige Baurechtsbehörde keinen positiven Bescheid in Aussicht gestellt. Aus diesem Grund hat der Antragsteller sich an das Ingenieurbüro Käser gewandt, um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Zusammenarbeit mit der Gemeinde aufzustellen. Der Gemeinderat hat jetzt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Alte Sägemühle“ in der Entwurfsfassung vom 25.07.2022 gefasst. Des Weiteren hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die erste Runde der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und parallel dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt durch eine einmonatige Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Rathaus. Die Termine der Auslegung werden im Amtsblatt bekannt gegeben.
Erwerb Flurstück 2307 Gemarkung Zaberfeld vom Wasserverband Zaber
Die Gemeinde Zaberfeld ist für den Badebetrieb und damit auch für die Parkraumbewirtschaftung an der Ehmetsklinge zuständig und trägt unter anderem die Kosten für die Parkscheinautomaten. Zugleich stehen der Gemeinde aber auch die Einnahmen aus den Parkscheinautomaten zu. Drei der Parkscheinautomaten befinden sich auf dem Flurstück 2307 (Gemarkung Zaberfeld), welches noch im Eigentum des Wasserverbands steht. Die Verbandsversammlung des Wasserverband Zaber hat in ihrer Sitzung am 04.07.2022 sowohl die Neustrukturierung der Aufgaben- und Kostentragung an den beiden Badeseen Katzenbach und Ehmetsklinge als auch den Verkauf des Parkplatzes zum aktuellen Buchwert mit 32.481,50 Euro bereits beschlossen. Der Gemeinderat hat sich dem Vorschlag der Verwaltung ebenfalls angeschlossen und dem Erwerb des Flurstück 2307 zugestimmt, so dass mit dem Kauf durch die Gemeinde die Aufgaben- und Kostentragungen für die Parkraumbewirtschaftung an der Ehmetsklinge insgesamt abgerundet werden kann.
Baugesuche
Der Gemeinderat hat das Einvernehmen erteilt.
Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben zur Kenntnis genommen.
Annahme Spenden vom 01.04. - 30.06.2022
In der Zeit vom 01.04.2022 bis 30.06.2022 sind Spenden für den Naturkindergarten, die Jugendfeuerwehr und die Grundschule bei der Gemeindekasse eingegangen. Der Gemeinderat hat die Spenden angenommen.
Verkauf der kommunalen Baugrundstücke im Baugebiet "Gartenäcker" in Michelbach
In einer weiteren Ausschreibungsrunde zum Verkauf der drei Bauplätze der Gemeinde im Baugebiet „Gartenäcker“ und der zwei Bauplätze direkt angrenzend an das Baugebiet sind insgesamt 3 Bewerbungen eingegangen, so dass alle Interessenten bedient werden können. Damit stehen in Michelbach lediglich noch die zwei direkt an das Baugebiet angrenzenden Bauplätze zum Verkauf zur Verfügung. Der Bauplatzpreis wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2020 auf 210,-- € / m² festgelegt. Mit den Bauplatzbewerbern wird eine Bebauungsfrist von drei Jahren vereinbart, innerhalb derer das Baugrundstücke mit einem bezugsfertigen Wohngebäude zu bebauen ist. Für den Fall der Nichterfüllung steht der Gemeinde Zaberfeld ein Rückerwerbsrecht zu.
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
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