Sitzung am 11.10.2022 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal
Bürgerfragestunde
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse zur Kenntnis genommen.
Förderung der Kindertagespflege in der Gemeinde Zaberfeld
Tagespflegepersonen betreuen Kinder tagsüber während die Eltern arbeiten, aber auch während der Wochenenden und sogar über Nacht. Die Betreuung und Förderung von Kindern wird durch geeignete Tagespflegepersonen angeboten und kann in verschiedenen Betreuungsformen stattfinden: Im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten. Ziel der Tagespflege ist es, eine besonders flexible Möglichkeit der Kinderbetreuung zu schaffen und Mütter und Väter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Die Kindertagespflege stellt eine Alternative zu den Betreuungsformen in den Kindertagesstätten dar und kann auch ergänzend zur Betreuung in den Kindertagesstätten in Anspruch genommen werden. Ferner kann mit diesem weiteren Angebot der Bedarf in unserer Gemeinde insbesondere im Krippenbereich der unter 3jährigen gedeckt werden. In der langfristigen Kindergartenbedarfsplanung bis 2038, die dem Gemeinderat vor der Sommerpause bereits vorgestellt wurde, wurde ein Zielwert des Betreuungsumfangs von 45% für unsere Gemeinde angenommen. Für Kinder unter drei Jahren gibt es aktuell in unserer Gemeinde in vier Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten insgesamt 40 Plätze. In 2 altersgemischten Gruppen stehen weitere 6 Plätze zur Verfügung. Bei einer Jahrgangsstärke 0 bis unter 3 Jahren von 134 Kindern sind somit knapp 34 % gedeckt, so dass die Kindertagespflege für Zaberfeld eine gute Ergänzung darstellt. Grundsätzlich sind Tagespflegepersonen mit Ihrer Tätigkeit Solo-selbstständig. Dies bedeutet, dass die Tagespflegepersonen selbst über die Höhe Ihres Stundensatzes entscheiden können. Die Tagespflegepersonen schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit den Eltern ab und können bis zu 5 fremde Kinder betreuen. Die Finanzierung der Tagespflege liegt grundsätzlich in der Verantwortung der sorgeberechtigten Eltern, bei denen das Kind lebt. Der Landkreis Heilbronn fördert die Kindertagespflege nach §23 SGB VIII einkommensabhängig. Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die Tagespflegepersonen erhalten vom Landratsamt eine Förderung in Höhe von 5,50 € für Kinder über drei Jahren pro Kind pro Betreuungsstunde und 6,50 € für jedes Kind unter 3 Jahren. Sollte die Tagespflegeperson einen höheren Stundensatz festgelegt haben, ist die Differenz von den Eltern direkt an die Tagespflegeperson zu bezahlen. Tagespflegepersonen werden über den Landkreis vermittelt. Um Tagespflegeperson werden zu können, muss eine Qualifizierung mit 160 Unterrichtseinheiten (Fachkräfte 30 Unterrichtseinheiten) absolviert werden, welche jährlich mit 15 Unterrichtseinheiten aufgefrischt werden muss. Die Grundqualifizierung ist kostenlos, wenn diese im Landratsamt absolviert wird. Die jährliche Fortbildung wird beispielsweise von Arkus, aim und dem Tageskinderverein angeboten. Kosten für diese Fortbildungen fallen nur teilweise an, die meisten sind kostenfrei. Es besteht auch die Möglichkeit Fortbildungen über andere Angebotsträger zu besuchen. Diese Kosten werden vom Landratsamt nicht erstattet. In der Gemeinde Zaberfeld gibt es bisher keine Kindertagespflegepersonen. Für das kommende Jahr möchte eine Tagesmutter in ihren privaten Räumlichkeiten mit der Kindertagespflege von Kindern ab dem 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr (Krippe) starten, weshalb der Gemeinderat ab 01.01.2023 eine finanzielle Unterstützung verabschiedet hat. Tagespflegepersonen erhalten in Zaberfeld ab 2023 für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren je Kind und Betreuungsstunde einen Zuschuss von 1,00 €. Der Zuschuss ist allerdings an zwei Bedingungen gekoppelt. Die Förderung kann nur für Kinder in Anspruch genommen werden, welche in Zaberfeld wohnen oder deren Eltern bei einem Arbeitgeber in Zaberfeld beschäftigt sind. Zusätzlich erhält jede Tagespflegeperson einen Krippenwagen, der im Eigentum der Gemeinde Zaberfeld bleibt. Die anfallenden Reparaturkosten werden von der Gemeinde getragen.
Erweiterung der Grabarten auf den Friedhöfen der Gemeinde Zaberfeld
Immer wieder werden Anregungen an die Gemeindeverwaltung herangetragen, weitere Grabarten auf den Friedhöfen der Gemeinde zu überdenken. Aktuell werden auf den Friedhöfen der Gemeinde Urnenreihengräber, Wahlgräber, Rasenreihengräber und Rasenurnenreihengräber angeboten. In Reihengräbern kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden, wobei in Wahlgräbern mehrere Verstorbene beigesetzt werden können. Bei einem gemeinsamen Termin der Verwaltung und dem Bauhof wurden die vier gemeindeeigenen Friedhöfe begangen und eine Bestandsaufnahme gemacht. Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat beschlossen, auf allen vier Friedhöfen Baumurnengräber anzulegen, was bisher als Bestattungsform in unserer Gemeinde in keinem Ortsteil angeboten wird. Bei der Baumbestattung wird die Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Um jeden Baum können in der ersten Reihe 5 Urnenfelder und in der zweiten Reihe 16 Urnenfelder angelegt werden. In jedem Grab können bis zu 3 Urnen bestattet werden. Des Weiteren hat der Gemeinderat einer weiteren Urnenstele für den Friedhof Zaberfeld zugestimmt, die entlang der Leichenhalle platziert werden soll, um weitere Urnenbeisetzungen zu ermöglichen. Es gingen außerdem Anfragen bei der Verwaltung ein, gärtnergepflegte Grabfelder auf den Friedhöfen anzulegen, was allerdings vertraglich geregelt werden müsste. Durch den Abschluss eines solchen Vertrages und der Auswahl einer Gärtnerei, würden die Chancen für andere Gärtnereien entfallen. Um diese Chancengleichheit zu bewahren hat sich der Gemeinderat in diesem Punkt gleichfalls dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen und gärtnergepflegte Grabfelder abgelehnt. Mit der Zustimmung des Gemeinderates zur Erweiterung der Grabarten ist auch eine Änderung der Friedhofssatzung und der Gebührenkalkulation erforderlich. Die Verwaltung wird die entsprechenden Änderungen vorbereiten und zeitnah dem Gremium zur Beschlussfassung vorlegen. Gleichzeitig wird die Verwaltung einen Flyer mit allen Bestattungsformen auf den jeweiligen Friedhöfen inklusive der entsprechenden Gebührensätze erstellen und diesen den Angehörigen bei einem Sterbefall zukünftig an die Hand geben.
Strategische Neuausrichtung Musikschule Eppingen - finanzielle Auswirkungen auf die Trägerkommunen
Sinkende Schülerzahlen und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Gemeinden haben die Musikschule Eppingen veranlasst, eine strategische Neuausrichtung bis 2025 auf den Weg zu bringen. Zudem fehlen der Musikschule die Möglichkeiten zur Weisungsbindung der Lehrkräfte, um bestehende Konzepte und Ideen umzusetzen bzw. bestehende Kooperationen aufrecht zu erhalten. In 3 Etappen bis 2025 wird die Musikschule drei Festanstellungen von Lehrkräften (drei Vollzeitstellen) sowie eine stufenweise Erhöhung des Honorars der Lehrkräfte von 24,08 € auf 26 €, 28 € und 30 € je Unterrichtsstunde in jeder Etappe umsetzen. Dadurch kann die Musikschule wieder attraktiver werden und zukünftige Projekte realisieren, wie beispielsweise die geplante Kooperation mit der Kindertagesstätte Regenbogen in Zaberfeld. Die steigenden Personalkosten führen jedoch zwangsläufig auch zu einer Erhöhung der Zuschüsse für die Mitgliedsgemeinden. Zum 01.01.2022 wurde der Betrag je Schüler aus der jeweiligen Gemeinde bereits von 80 € auf 175,11 € erhöht. Die zweite Erhöhung erfolgt zum 01.01.2023 auf 266,96 € und die dritte Erhöhung zum 01.01.2025 auf 299,74 €. Der Gemeinderat hat die Neuausrichtung der Musikschule Eppingen in seiner nichtöffentlichen Sitzung vor einem Jahr bereits zustimmend zur Kenntnis genommen und jetzt mit seinem öffentlichen Beschluss nochmals bestätigt.
Gewinn- und Verlustrechnung Parkscheinautomaten
Im Jahr 2022 wurde erstmals das Parken an der Ehmetsklinge durch die Parkscheinautomaten reguliert. Laufende Unterhaltungskosten der Automaten stehen den Parkeinnahmen gegenüber. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung hat sich unterm Strich ein Gewinn von rund 61.800 Euro für die Gemeinde ergeben. Eingerechnet sind alle relevanten Erlöse und Kosten. Also auch die Kosten und Erlöse für Ordnungswidrigkeiten aufgrund fehlender Tickets, die Abschreibung der Automaten, sowie die anteiligen Personal- und Sachkosten des mit den Automaten betreffenden Rathauspersonals.
Baugesuche
Der Gemeinderat hat unter der Voraussetzung, dass ein Sachverständiger die ausreichende Erschließung bestätigt, das Einvernehmen zum Baugesuch erteilt.
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
- ohne Vorlage -