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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 21.03.2023 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung am 28.02.2023 zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Grundschule Zaberfeld; Sanierung, Um- und Anbau, hier: Grundsatzbeschluss und weitere Beauftragungen

     

    Kurzprotokoll

    Mit 4,5 Millionen Euro ist die Sanierung und der Umbau des Schulgebäudes sowie der Anbau von zwei neuen Klassenzimmern und einer Mensa ein Großprojekt für Zaberfeld, für das der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst hat. Den Planungsauftrag erhielt das Architekturbüro Feigenbutz (Karlsruhe). Im Raum stehen Gesamtkosten von 4,5 Millionen Euro. Die Grundschule wurde 1971 erbaut, ein Anbau 1990 fertiggestellt. Nachdem es bei der Gemeinderatsklausur im Oktober 2021 zunächst nur um die Teilsanierung des Gebäudes gegangen war (Fenster, Fassade, Brandschutz), rückte schon bald eine größere Lösung in den Blick. Das Büro Feigenbutz wurde schließlich mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt – auch vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde ab dem Schuljahr 2026/27 dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung gerecht werden muss. Denn spätestens 2026/27 ist laut einer Hochrechnung der LBBW Kommunalentwicklung GmbH an der Grundschule von einer gesicherten Dreizügigkeit auszugehen. Die Schulleitung prognostiziert diese Dreizügigkeit allerdings schon für das Schuljahr 2023/24. Ein Anbau von weiteren Klassenzimmern ist unumgänglich. Nach momentaner Planung ist bei dem Bauprojekt daher neben dem Brandschutz und der Sanierung von Fenstern, Fassade und Dach eine Erweiterung des Erdgeschosses um zwei Klassenzimmer vorgesehen. Weiter geht es um die Ganztagsbetreuung mit dem Anbau einer Mensa sowie die Umgestaltung bestehender Räume. Aus energetischer Sicht wird ergänzend der Einbau einer dezentralen Lüftung und einer Photovoltaikanlage vorgeschlagen, außerdem ein Systemwechsel bei der Heizung hin zur Wärmepumpe. Weil dieser Systemwechsel eine komplette Räumung der Schule erfordert, müssen die Schülerinnen und Schüler rund 18 Monate in Containern unterrichtet werden. Ein Provisorium, das zudem rund 800 000 Euro kosten wird. Der Vorteil aus Sicht der Verwaltung: Die gleichzeitige Ausführung verschiedener Gewerke ermöglicht eine Optimierung der Bauzeit. Vor dem Start der Bauarbeiten sind diverse Planungsleistungen erforderlich. Dafür sind 500.000 Euro im Haushalt 2023 bereitgestellt. Die Aufträge für das Schadstoff- und das Baugrundgutachten wurden bereits erteilt, jetzt hat der Gemeinderat weitere Bereiche wie Heizung/Lüftung/Sanitär oder die Tragwerks- und die Elektrofachplanung an Fachingenieure vergeben. Für das Projekt gibt es Zuschüsse. Für die ursprüngliche Planung (Fenster, Fassade, Brandschutz) bewilligte das Land der Gemeinde schon 2021 eine Förderung von 270.000 Euro. Nun, da das Projekt deutlich größer wird, können in Absprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart zwei weitere Fördertöpfe genutzt werden: das Programm „Chancen durch Bildung“ (Schulbauförderung) und das Investitionsprogramm zur Ganztagsbetreuung. Zaberfeld erhofft sich hier Gelder in Höhe von 230.000 und 500.000 Euro. Für die geplanten energetischen Maßnahmen ist zudem eine Förderung aus dem BEG-Programm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) möglich – voraussichtlich rund 500.000 Euro. Bis Mitte Mai soll das Büro Feigenbutz die Vorentwurfsplanung samt den Kostenschätzungen erarbeiten. Auf dieser Basis können dann die endgültigen Kosten ermittelt werden. Im Moment sieht die Rechnung so aus: Den Gesamtkosten von rund 4,5 Millionen Euro stehen zunächst Fördergelder von rund 1,3 Millionen Euro gegenüber. Rund zwei Millionen Euro der Baukosten werden sich durch Zuschüsse und Energieeinsparungen amortisieren, sodass die Gemeinde langfristig rund zwei Millionen Euro (zuzüglich etwaiger Folgekosten) in den Haushalten finanzieren muss. 

  • Tagesordnungspunkt 4

    Grundschule Zaberfeld; Anspruch auf Ganztagesbetreuung, allgemeiner Sachstand

     

    Kurzprotokoll

    Mit der Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes hat der Bund den Rechtsanspruch auf eine schrittweise Einführung der Ganztagsbetreuung von Grundschülern beschlossen. Ab Beginn des Schuljahres 2026/27 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, der allerdings freiwillig ist. Mit der Freiwilligkeit hängt der Bedarf auch davon ab, in welchem Maße die Eltern die Ganztagsbetreuung für ihre Kinder in der Grundschule in Anspruch nehmen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass Eltern eine ähnlich umfangreiche Betreuung wie im letzten Kitajahr ihres Kindes wünschen. An der Zaberfelder Grundschule können die Eltern bereits ein umfassendes Angebot an Betreuung sowohl in Schul- als auch Ferienzeiten buchen:

    • Regelbetreuung montags bis freitags ab der 5. Schulstunde (11.30 Uhr) bis zur 8. Stunden (Ende 14.30 Uhr)
    • Hausaufgabenbetreuung montags bis donnerstags für die 6., 7. und 8. Stunde
    • Ferienbetreuung in allen Ferien, außer den Weihnachtsferien, von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr ab 2 teilnehmenden Kindern
    • Ferienbetreuung in den Herbst,- Faschings- Oster- und Pfingstferien sowie Woche 1, 5 und 6 der Sommerferien von 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr ab 2 teilnehmenden Kindern,
    • von der Ferienbetreuung ausgenommen sind die Weihnachtsferien
    • ein zusätzliches Betreuungsangebot für die Schulanfänger ab 5 teilnehmen Kindern pro Tag in der Einschulungswoche von Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr

    Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung gilt ab 1. August 2026 für alle Werktage, die Schultage sind, im Umfang von 8 Zeitstunden. Er gilt somit an den Wochentagen Montag bis Freitag. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage. Der Anspruch besteht auch während der Ferien, und zwar einschließlich der Sommerferien vor Eintritt in die fünfte Klasse. Das jeweilige Landesrecht kann Schließzeiten im Umfang von bis zu 4 Wochen im Jahr regeln, die in den Schulferien liegen müssen. Eine entsprechende Reglung steht in Baden-Württemberg aber noch aus. Da der Rechtsanspruch auch die Ferienzeiten umfasst, ist mit einer deutlich erweiterten Inanspruchnahme zu rechnen. Für die Ganztagesbetreuung notwendig sein wird in jedem Fall auch weiteres Personal, wobei noch offen ist, welche Qualifikationen gefordert werden. Der aktuell akute Mangel an Fachkräften bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen lässt allerdings bereits heute darauf schließen, dass für die Betreuung an Grundschulen die notwendigen Fachkräfte nicht vorhanden sein werden. Ein weiterer Faktor bei der Umsetzung der Ganztagesbetreuung wird sowohl die Finanzierung der Investitionskosten für die notwendigen Räumlichkeiten als auch die Betriebskosten für das Betreuungsangebot sein. Noch offen beispielsweise ist die Unterstützung der Kommunen durch das Land, da die entsprechenden Förderrichtlinien noch nicht verabschiedet sind. Im Zuge der Förderung gleichfalls unklar für die Städten und Gemeinden ist, ob neben der Schaffung zusätzlicher Räume auch die Ausstattung vorhandener Räumlichkeiten bezuschusst wird. Die Höhe der Betriebskosten für die Ganztagesbetreuung wird in jedem Fall abhängig sein vom Personalschlüssel, der notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen und der tatsächlichen Inanspruchnahme durch die Eltern. Davon auszugehen ist, dass nicht gedeckte Investitions- und Betriebskosten von den Kommunen aufzubringen sind. Das Ganztagsförderungsgesetzes schließt eine Mitfinanzierung der Elternschaft allerdings nicht aus, was im Sinne einer gerechten Lastenverteilung in der Gesellschaft sicherlich sinnvoll ist. Weitere offene Punkte, die auf Landesebene noch zu klären sind, sind beispielsweise auch die Verankerung der Aufsicht im Schulgesetz, welche Anforderung und Standards an die Ganztagesbetreuung geknüpft sind oder die räumliche Erfüllung des Rechtsanspruchs. Die Gemeinde hat mit dem ebenfalls in dieser Sitzung gefassten Grundsatzbeschluss für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Investitionen von mehreren Millionen Euro auf den Weg gebracht und damit einen weiteren Schritt in Richtung Ganztagesbetreuungsangebot an der Zaberfelder Grundschule gemacht. Maßgebend für Zaberfeld und alle anderen Kommunen werden jetzt die Entscheidungen zur Umsetzung und Ausgestaltung des Rechtsanspruchs seitens des Landes sein.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Ortsdurchfahrt Ochsenburg (K2149); Sanierung, Baubeschluss sowie Festlegung Ausbaustandards

     

    Kurzprotokoll

    Der Landkreis Heilbronn saniert die Ochsenburger Ortsdurchfahrt (Kreisstraße 2149). Das nutzt die Gemeinde Zaberfeld, um Kanäle, Leitungen, Straßenbeleuchtung und Gehwege auf den neuesten Stand zu bringen und um die Bushaltestellen barrierefrei zu machen. Das gemeinsame und koordinierte Vorgehen von Landkreis und Gemeinde schafft Synergien und spart Geld. Die umfangreichen und komplexen Arbeiten dauern voraussichtlich von Anfang September 2023 bis Ende Juli 2024. In dieser Zeit sind überörtliche Umleitungen ausgeschildert. Am 11. Mai plant die Gemeindeverwaltung eine Bürgerinformationsveranstaltung in der TSV-Halle in Ochsenburg, um über Details aufzuklären und Fragen zu beantworten. Dass die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt Ochsenburg sanierungsbedürft ist, ist gut zu erkennen. Allerdings herrscht auch unter dem Straßenbelag Handlungsbedarf, für den die Gemeinde zuständig ist. Auf einer Länge von mehr als einem Kilometer sind Wasser- und Hausanschlussleitungen zu erneuern. Betroffen sind neben der Hauptleitung 18 Hydrantenschächte und 65 Hausanschlüsse. Für diesen Block rechnet die Gemeinde mit Ausgaben von 950.000 Euro. Etwa 400.000 Euro fließen in die Abwasserbeseitigung. So müssen zum Beispiel Kanalhaltungen erneuert und vergrößert werden. Netze BW (Strom) und die Deutsche Giganetz (Breitband-Internet) beteiligen sich ebenfalls. Gleichfalls sanierungsbedürftig sind auch die Gehwege in der Ortsdurchfahrt (150.000 Euro). Zum Arbeitsprogramm gehört zudem, die Bushaltestellen barrierefrei umzubauen. Die Gemeinde hat sich mit Erfolg darum bemüht, in die erste Stufe des entsprechenden Landes-Förderprogramms aufgenommen zu werden. Der Antrag für Stufe 2 läuft. Verbessern soll sich außerdem die Radwegführung. All diese Arbeiten sind aufwendig und verschlingen Zeit. Das erklärt die gut einjährige Bauzeit. Die Gemeinde führt Abstimmungsgespräche unter anderem mit dem Landratsamt, mit dem Ziel, die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger mit Umleitungen und einem angepassten Öffentlichen Nahverkehr möglichst geringhalten. Geplant ist, die Aufträge in der Juni-Sitzung des Gemeinderates zu vergeben. Dann könnten die Arbeiten plangemäß Anfang September starten.

  • Tagesordnungspunkt 6

    "Im Dämmle 28 - 34" Zaberfeld, Neuordnung der Abwasserbeseitigung - Rückbau der Druckleitung

     

    Kurzprotokoll

    Im Bereich „Dämmle 28 – 34“ kommt es je nach Regenereignis des Öfteren zu Rückstauungen aus dem Kanalnetz, da hier noch eine Pumpenanlage in Betrieb ist. Der Gemeinderat hat daher der vorgeschlagenen Neuordnung der Abwasserbeseitigung im Bereich der Grundstücke „Im Dämmle 28 – 34“ zugestimmt. Bereits im Jahr 2018 wurde bei einem Ortstermin nach möglichen alternativen Anschlussmöglichkeiten der Teilkanalisation für den Straßenabschnitt „Im Dämmle 28-34“ gesucht. Um zukünftig die Gefahren eines Rückstaus zu vermeiden sowie Aufwendungen für die Erneuerung der Pumpenanlage und deren Unterhaltungsaufwendungen zu minimieren bzw. zu vermeiden hat das Ingenieurbüro Ippich den Vorschlag erarbeitet, die Wohngebäude „Dämmle 28 – 34“ künftig mittels einer Freispiegelleitung an das vorhandene Mischwassernetz im Bereich „Gottesacker II und III“ anzubinden und die Druckentwässerung außer Betrieb zu nehmen. Aufgrund der Topographie und vorhandenen Bebauung/Begrünung wird die „Steilstrecke“ über das Flurstück „Im Dämmle 28“ in geschlossener Bauweise im Spülbohrverfahren hergestellt. In der Straße „Im Dämmle“ wird der vorhandene Pumpschacht in Teilen zurückgebaut und die zuführenden Leitungen an einen neu zu erstellenden Kanalschacht angeschlossen. Die damit verbundenen außerplanmäßigen Ausgaben werden über den Haushaltsansatz für die Erschließung des Baugebietes „Gottesacker III“ gedeckt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkplätze des Hochwasserrückhaltebeckens "Ehmetsklinge"

     

    Kurzprotokoll

    Seit dem 01.01.2023 setzt die Gemeinde Zaberfeld den § 2b Umsatzsteuergesetz um, was sich auch auf die Einnahmen aus den Parkgebühren an der Ehmetsklinge auswirkt. Ab diesem Jahr sind diese Einnahmen dadurch mit 19% umsatzsteuerpflichtig, was eine Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich macht. Der Gemeinderat hat die Gebühren angepasst, die dann ab der kommenden Badesaison gelten werden: Das Parken bis 15 Minuten ist künftig kostenlos. Bei einer Parkdauer bis zu 1 Stunde 15 Minuten sind künftig 1,50 € zu bezahlen, das Parken bis zu 3 Stunden 15 Minuten kostet ab diesem Jahr 2,50 € und für eine Tageskarte werden 6,00 € fällig. Die Gebühren in Höhe von 90,00 € für eine Saisonkarte bleiben unverändert, da mit 15 verkauften Karten im Jahre 2022 die Nachfrage gering war. Ferner sind in der vergangenen Badesaison zahlreiche Anregungen eingegangen, die die Verwaltung gesammelt, bewertet und dem Gemeinderat vorgelegt hat. Unter anderem haben Eltern, die ihre Kinder ans Naturparkzentrum bringen oder auch Personen, die Essen abholen bei den Gaststätten Wirtshaus am See oder Le Radici, angeregt, eine sogenannte Brötchentaste einzuführen. Verwaltung und Gemeinderat begrüßen die Anregung, die auch den Zaberfeldern zu Gute kommen wird, und haben das 15minütige kostenfreie Parken in die Benutzungs- und Entgeltordnung mit aufgenommen. Gleichfalls wurde mehrfach vorgeschlagen, den Beginn der Gebührenpflicht von bisher 8 Uhr auf 9 Uhr oder 10 Uhr zu verlegen, um Spaziergängern am Morgen kostenfreies Parken zu ermöglichen. Gemeinderat und Verwaltung sind sich einig, dass 10 Uhr bereits zu spät ist, da an warmen Sommerwochenenden um diese Uhrzeit bereit ein großer Andrang an der Ehmetsklinge herrscht. Der Kompromissvorschlag, mit der Gebührenpflicht erst ab 9 Uhr zu beginnen, wird aber von beiden Seiten begrüßt und ab der kommenden Badesaison ebenfalls umgesetzt. Für nicht zielführend sehen Gemeinderat und Verwaltung sowohl die Anregung, die Kontrolle der Parkscheine bereits vor Ende der Gebührenpflicht (20 Uhr) einzustellen als auch eine Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge sowie Parkausweise für Anwohner, so dass diese Vorschläge nicht in die überarbeitete Benutzungs- und Entgeltordnung aufgenommen wurden.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Alte Kelter Leonbronn; hier: Erteilung Auftrag zur Instandsetzung Dach

     

    Kurzprotokoll

    Die Alte Kelter, Sternenfelser Str.3, steht im Eigentum der Gemeinde Zaberfeld und ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Leonbronner Ortsmitte. Der Gemeinderat unterstützt den Vorschlag der Verwaltung das Gebäude zu erhalten und hat der Dachsanierung sowie den damit verbundenen außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt Die Instandsetzungsarbeit wird die Zimmerei Bürger durchführen. Bereits Ende 2022 fand eine vor Ort Begehung mit der unteren Denkmalbehörde des Landratsamts Heilbronn statt. Dabei wurde festgestellt, dass ein großer Teil der Dachfläche noch mit handgestrichenen bauzeitlichen Biberschwanzziegel eingedeckt ist. Ferner wurde festgestellt, dass Holzschindel teilweise fehlen oder verrutscht sind, sodass Feuchtigkeit in die Alte Kelter eindringt. Die historischen Ziegel möchte die Gemeinde erhalten. Daher sieht die Gemeinde von einer kompletten Neueindeckung des Daches ab und wird die Ziegel nach der Instandsetzung wiederverwenden. Im weiteren Verfahren wird die Dacheindeckung von innen geprüft und fehlende Holzschindel werden ersetzt bzw. verrutschte Holzschindel richtig gesetzt. Außerdem erfolgt eine Prüfung des Dachtragwerkes und der Statik. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Maßnahme liegt der Gemeinde bereits vor, so dass zeitnah mit der Instandsetzungsarbeiten begonnen werden kann.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Grunderwerb Areal Schloßberg 2, Gemarkung Zaberfeld

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat zugestimmt, das Areal Schloßberg 2 (Flurstücke 76/1 und 75/6) zu kaufen. Mit dem Erwerb bietet sich die Chance, die Ortsmitte weiter aufzuwerten, da in diesem Bereich das Flurstück 74/3 (Gebäude Leonbronner Straße 3 und 3/1) bereits der Gemeinde gehört, so dass eine Fläche von über 30 Ar für eine mögliche innerörtliche Nachverdichtung zur Verfügung steht. Eine denkbare Variante wären beispielsweise Wohn- und Geschäftshäuser - ein konkretes Konzept für eine Entwicklung hat der Gemeinderat allerdings noch nicht festgelegt. Bis dahin wäre eine Option, das Objekt Schloßberg 2 zur Anschlussunterbringung zu nutzen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Betrieb Sauna Mehrzweckhalle Zaberfeld

     

    Kurzprotokoll

    Die Sauna in der Zaberfelder Mehrzweckhalle wird nach Ostern wieder geöffnet. Das hat der Gemeinderat in der Märzsitzung beschlossen. Die Gemeinde betreibt die Sauna seit etlichen Jahren. Nach einer Vereinbarung aus dem Jahr 2009 lag die Saunamiete zuletzt pro Gruppe und Abend bei 16 Euro, unabhängig von der Personenzahl und der Dauer des Saunagangs. Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben führte im vergangenen Jahr zu der klaren Erkenntnis: Von Kostendeckung kann keine Rede sein. Die Folge: In der Sitzung am 08.11.2022 beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Betrieb vorerst zu beenden, um dann im März 2023 die Situation neu zu beleuchten. Das Gremium tat dies auch vor dem Hintergrund, dass die Kommunen in Sachen Energieeinsparung und wirtschaftliche Betriebsführung eine Vorbildfunktion haben. Inzwischen wurden die Personal- und Energiekosten in Zusammenarbeit mit einem Energieexperten und der Firma Weiß eingehend geprüft, mit dem Ergebnis, dass der Grundbetrag erhöht werden muss, um die Grundkosten (Hausmeister, Reinigung, Verwaltung, Reparaturen) zu decken. Der Gemeinderat hat sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung angeschlossen und den Grundbetrag auf 35 Euro je Abend festgelegt. Ebenso beschlossen wurde, dass künftig eine Pauschale für den Stromverbrauch zu entrichten ist. Für die Ermittlung dieser Pauschale wird die Gemeinde für zwei Wochen den tatsächlichen Stromverbrauch mit einem Zwischenzähler auswerten und anhand dessen den Pauschalbetrag festlegen.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Verkauf der kommunalen Bauplätze im Baugebiet "Gottesacker II" und "Gottesacker III" in Zaberfeld, Sachstand Baugebiet "Gartenäcker" in Michelbach

     

    Kurzprotokoll

    Über die Vergabe der kommunalen Bauplätze in den Baugebieten Gottesacker II und III hat der Zaberfelder Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung entschieden. Dass der Bauplatzpreis 310 Euro je Quadratmeter beträgt, hatte das Gremium bereits im Dezember beschlossen. Zeitgleich mit den ersten zwölf Bauplätzen im Gebiet Gottesacker III wurden auch der letzte Bauplatz im Gottesacker II sowie die beiden Bauplätze angrenzend an das Baugebiet Gartenäcker in Michelbach ausgeschrieben. Letztlich hat die Gemeinde zehn der zwölf Bauplätze im Gottesacker III sowie den Bauplatz im Gottesacker II an interessierte Bewerber vergeben. Die beiden Bauplätze in Michelbach konnten noch nicht verkauft werden. Mit den Bauplatzbewerbern ist eine Bebauungsfrist von drei Jahren vereinbart. Sollte innerhalb dieser Zeit kein bezugsfertiges Wohngebäude erstellt sein, hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht für das Grundstück.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Baugesuche

     

    • Nutzungsänderung UG-Wohnung in Ferienwohnung in Leonbronn, Mörikestraße 6, Flst. 1157/3
    • Wohnhausneubau mit Carport und Stellplatz in Michelbach, Gartenäcker 9, Flst. 1981
    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die vorgelegten Baugesuche zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    ohne Vorlage