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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 16.05.2023 um 20:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Gemeinsamer Gutachterausschuss - Erweiterung des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Eppingen

     

    Kurzprotokoll

    Durch zahlreiche gesetzliche Neuregelungen haben die Aufgaben und Pflichten der kommunalen Gutachterausschüsse stark zugenommen. Insbesondere durch die Grundsteuerreform aber auch durch Gesetzesnovellierungen werden von den Gutachterausschüssen rechtssichere Gutachten gefordert. Dies ist seitens einer Kommune mit einer Größenordnung wie Zaberfeld in alleiniger Zuständigkeit nicht leistbar, so dass der Zaberfelder Gemeinderat bereits 2018 den Beschluss gefasst hat, sich dem Gemeinsamen Gutachterausschuss der Großen Kreisstadt in Eppingen anzuschließen. Eppingen ist damit seit 2019 zentrale Anlaufstelle für Zaberfeld in allen Fragen beispielsweise zu Gutachten oder Bodenrichtwerten. Ausschlaggebend für die Gründung des „Gemeinsamen Gutachterausschusses in Eppingen“ war aber auch der Wunsch, dass der Gutachterausschuss in kommunaler Hand bleibt. Eine Zentralisierung im Landratsamt wollte man vermeiden. Dies war auch der Beweggrund für 15 Gemeinden des Weinsberger Tal und des Schozachtal im Januar 2020 gleichfalls einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu gründen. Zwischenzeitlich stellt sich in Weinsberg die Lage des Gutachterausschusses allerdings derzeit so dar, dass nur noch eine einzige qualifizierte Mitarbeiterin der Geschäftsstelle angehört. Jegliche Bemühungen seitens der Stadtverwaltung Weinsberg neues Personal zu generieren blieben erfolglos. Der Gutachterausschuss „Weinberger Tal & Schozachtal“ ist unter diesen Bedingungen künftig weder handlungsfähig noch kann er den gesetzlichen sowie vertraglichen Anforderungen gerecht werden. Aus diesem Grund haben sich die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden des „Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal & Schozachtal“ beraten und sind zu dem Entschluss gekommen, eine Kooperation mit dem Gemeinsamen Gutachterausschuss in Eppingen eingehen zu wollen. Nach mehreren Gesprächen mit den zuständigen Personen in Eppingen konnte man sich für einen gemeinsamen Weg ab 01.01.2024 entscheiden, der den Zusammenschluss der beiden Gutachterausschüsse vorsieht. Dies ist aber nur möglich, wenn alle 13 Kommunen des Gemeinsamen Gutachterausschusses in Eppingen der Fusion zustimmen. Zaberfeld ist diesem Antrag gefolgt und hat dem Beitritt der 15 Kommunen aus dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Weinsberger Tal / Schozachtal zum bestehenden Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen sowie dem Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt. Mit der Zustimmung zur Fusion trägt Zaberfeld auch die zu erwartenden Mehrkosten mit. Die Kostensteigerungen würden aber auch ohne einen Zusammenschluss auf Zaberfeld und die anderen Mitgliedskommunen zukommen, da der Gemeinsame Gutachterausschuss in Eppingen aktuell nur die zu leistende Basisarbeit abdeckt. Dazu gehört insbesondere die Auswertung und Führung der Kaufpreissammlung, Ermittlung von Bodenrichtwerten, Erstellung von Bodenrichtwertkarten, sowie die Ausstellung von rechtssicheren Verkehrswertgutachten. Zusätzlich zu diesen Themen kommen aber noch weitere gesetzliche Pflichtaufgaben, welche zeitnah umgesetzt werden müssen. Hierzu zählt beispielsweise die Ermittlung von sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, etc.) und die Erarbeitung eines jährlichen Immobilienmarktberichtes. Um diese zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen wäre unabhängig von dem geplanten Zusammenschluss ohnehin eine weitere Personalstelle notwendig. Unterm Strich wird sich der Zusammenschluss für die Mitgliedskommunen der Gutachterausschuss aber dennoch rechnen, da die kommunale Zuständigkeit nochmals gestärkt und weitere Synergien genutzt werden können.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen bzw. Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Beschlussfassung auf die nächste öffentliche Sitzung am 20.06.2023 vertagt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Zeiterfassungssystem für Bauhof und Verwaltung; hier: Vergabe an AIDA

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat ist dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig gefolgt und hat die Umstellung der Zeiterfassung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das Zeiterfassungssystem AIDA beschlossen. Die Firma AIDA ist zwar in den Anschaffungskosten deutlich teurer als der zweite Anbieter ISGUS mit dem Zeiterfassungssystem ZEUS. Aber durch deutlich geringere jährliche Kosten kann die Firma AIDA punkten, so dass sich diese Software auf lange Sicht hin wirtschaftlich für die Gemeinde Zaberfeld lohnen wird. Und auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Personalverwaltung bringt die Umstellung Erleichterungen. Mit der Einführung des Systems können unter anderem die Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgezeichnet werden, aber auch Fehlzeiten wie Urlaub oder Krankheit innerhalb eines Workflows erfasst, weitergeleitet und abgebildet werden. Und mit Hilfe von Mini-Datensammlern können die Zeiten zukünftig auch außerhalb der Dienststelle dokumentiert werden. Insbesondere ist hierbei eine Differenzierung der Einsatzorte möglich. Die damit erfassten Zeiten können mittels einer Schnittstelle direkt an die Kämmerei übergeben und in die Erfassungssoftware der Finanzverwaltung übertragen und verarbeitet werden. Im Haushaltsplan 2023 sind für die Beschaffung bei der Rathausverwaltung 20.000,00 Euro und für den Bauhof 25.000,00 Euro (also insgesamt 45.000 Euro) veranschlagt. Bereits nach der Sommerpause ist die Einführung im Rathaus geplant. Die Stundenerfassung im Bauhof soll für den Rest des Jahres 2023 zunächst probeweise und ab 1.1.2024 im Echtbetrieb eingeführt werden. 

  • Tagesordnungspunkt 5

    Vergabe der Dienstleistungen für die technische Betriebsführung der Wasserversorgung und der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Zaberfeld und des Zweckverband "Obere Zabergäugruppe"

     

    Kurzprotokoll

    Die technische Betriebsführung der Wasserversorgung und der Wasserversorgungsanlagen obliegt auch weiterhin der Firma Wasserversorgungstechnik Uwe Kenngott aus Zaberfeld-Leonbronn – dies hat der Zaberfelder Gemeinderat mit seinem einstimmigen Beschluss bestätigt. Für weitere 4 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils weiteren 4 Jahren wird die rund einjährige Zusammenarbeit mit der örtlichen Firma fortgeführt. Bereits seit April 2022 ist die Firma Wasserversorgungstechnik Uwe Kenngott per Interimsvereinsvereinbarung für die technische Betriebsführung der Wasserversorgung in unserer Gemeinde zuständig. Diese Vereinbarung endete zum 31.3.2023 und wurde formlos bis zum 30.04.2023 verlängert. Für die Zeit nach Ablauf der Interimsvereinbarung musste aufgrund der Vergabesummen ein europaweit bekannt gemachtes Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, worauf lediglich die Firma Wasserversorgungstechnik Uwe Kenngott einen Teilnahmeantrag form- und fristgerecht sowie anschließend auch ein verbindliches Angebot eingereicht hat. Die Gemeinde Pfaffenhofen hat der Vergabe vergangene Woche ebenfalls zugestimmt, so dass mit der technischen Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen des Zweckverbandes „Obere Zabergäugruppe“ für die Trinkwasserversorgung alles aus einer Hand fortgeführt werden kann. Die Zustimmung der Nachbarkommune ist notwendig, da Zaberfeld und Pfaffenhofen dem gemeinsamen Zweckverband „Obere Zabergäugruppe“ angehören, der Eigentümer der Anlagen (z. B. Hochbehälter, Tiefbrunnen) ist, die neben dem Leitungsnetz ebenso für die Wasserversorgung benötigt werden. Mit der Vergabe an die Firma Wasserversorgungstechnik Uwe Kenngott ist für die kommenden Jahre weiterhin eine gute fachliche Betreuung durch qualifiziertes Personal, Kenntnisse des Ortsnetzes und eine ständige örtliche Präsenz an 365 Tagen im Jahr gegeben.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Baugesuche

     

    Kurzprotokoll
    • Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport in Michelbach, Schulstraße 9, Flst. 1972

    Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Kenntnis genommen.

     

    • Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil bzw. PKW in Michelbach, Kirschenweg 3, Flst. 1893

    Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zugestimmt.

     

    • Errichtung einer Dachgaube in Zaberfeld, Gartenstraße 5, Flst. 3193/2

    Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zugestimmt.

     

    • Aufstockung der bestehenden Dachfläche in Zaberfeld, Im Dachsbau 4, Flst. 4113/1

    Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Kenntnis genommen.

     

    • Erdauffüllung in Michelbach, Gewann Höhele, Flst. 360

    Der Gemeinderat hat unter Einhaltung von Nebenbestimmungen dem Bauantrag zugestimmt.

    • Neubau eines 33,97m - Schleuderbetonmast mit 2 Plattformen sowie Systemtechnik auf Fundament in Ochsenburg, Gewann Schliff, Flst. 3948

    Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zugestimmt.

    • Einbau von 2 Dachgauben und Ausbau der Scheune im Dachgeschoss mit Loggia in Michelbach, Ochsenburger Str. 15, Flst. 127

    Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zugestimmt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Vergabe Brandschutzkonzept Sanierung Grundschule

     

    Kurzprotokoll

    In der Sitzung im März hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die zukünftige Sanierung der Grundschule inklusive eines Anbaus für die Grundschülerbetreuung (Mensa) gefasst. Mit der anstehenden Baumaßnahme sind im Vorfeld eine Reihe an Planungsleistungen wie beispielsweise die Elektrofachplanung, die Tragwerksplanung, die Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung oder die thermische und hygrische Bauphysik für die verschiedenen Gewerke zu erbringen. Ebenfalls dazu gehören die Planungsleistungen für die im Rahmen der Sanierung zu tätigenden Brandschutzleistungen, die der Gemeinderat jetzt an das Büro Feigenbutz Architekten zu einem Pauschalpreis von brutto 30.000 Euro vergeben hat. Als besondere Leistung nach der HOAI unterliegen der Planungsleistungen für ein Brandschutzgutachten nicht der Regelungen der HOAI. Insofern ist eine freie Honorarvereinbarung möglich. Das Büro Feigenbutz Architekten wird die Gemeinde Zaberfeld bei der Sanierung der Grundschule neben den grundsätzlichen Planungen und der Bauüberwachung damit auch beim Brandschutzkonzept begleiten.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Annahme von Spenden vom 01.01. - 31.03.2023

     

    Kurzprotokoll

    Vom 01.01.2023 bis 31.03.2023 sind Spenden unter anderem für den Kindergarten Ochsenburg und das Bienenprojekt der Zaberfelder Grundschule eingegangen. Der Gemeinderat hat die Spenden angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    ohne Vorlage