Die Reaktivierung der Zabergäubahn ist nach den neuesten Berechnungen des Nutzen-Kosten-Indikators förderfähig
Die Zabergäubahn von Lauffen a. N. nach Güglingen wurde 1896 erbaut und 1901 nach Leonbronn verlängert. Sie war bis 1986 für den Personenverkehr in Betrieb. 1995 wurde die Zabergäubahn nach Einstellung des Güterverkehrs stillgelegt. Eine Reaktivierung der Zabergäubahn von Lauffen a. N. bis Zaberfeld ist seit 1993 Bestandteil des ÖPNV-Leitbilds der Stadt und des Landkreises Heilbronn. Nachdem zuletzt 2014 das Verkehrsministerium erklärt hatte, bisherige Ergebnisse der Machbarkeitsstudie nicht mehr anzuerkennen, gab der Landkreis Heilbronn 2017 in Abstimmung mit dem Land die Durchführung einer Machbarkeitsstudie nach dem Modell der Standardisierten Bewertung (2016) für die Zabergäubahn beim Büro PTV in Auftrag. Bei einem nach dem Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BGVFG) geförderten Infrastrukturprojekt wird die Durchführung einer Standardisierten Bewertung von den Zuwendungsgebern Bund und Land gefordert, um die Förderfähigkeit nachzuweisen. Hierbei wird der Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) berechnet, indem der volkswirtschaftliche Nutzen den Kosten gegenübergestellt wird. Erreicht dieser Nutzen-Kosten-Indikator einen Wert über 1,0, ist ein Infrastrukturprojekt förderfähig. Bei der 2017 durchgeführten Berechnung lag der Wert für die Zabergäubahn unter 1,0; das Projekt war damit nicht förderfähig. Im vergangenen Jahr hat das Bundesverkehrsministerium eine neu gefasste Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung (Version 2016+) eingeführt. Es gelten nun neue Bewertungsmaßstäbe für die Finanzierung und Bezuschussung von Projekten des Öffentlichen Personennahverkehrs auf der Schiene. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit fallen u. a. die Faktoren Klima- und Umweltschutz, Verkehrsverlagerung und Daseinsvorsorge stärker ins Gewicht. Der Landkreis Heilbronn hat das Büro PTV daher nach der Veröffentlichung der neuen Verfahrensanleitung mit einer Neuberechnung beauftragt. Diese neue standardisierte Bewertung, die im Juni 2023 abgeschlossen wurde, kam zu dem Ergebnis, dass bei einem 30-Minuten-Takt mit Ausdünnung auf einen 60-Minuten-Takt im Spätverkehr und am Wochenende der Nutzen-Kosten-Index mit 1,93 deutlich über dem Mindeststandard von 1,0 liegt und die Reaktivierung der Zabergäubahn damit förderfähig ist.
Stellwerk in Lauffen muss für die Reaktivierung erneuert werden
Die Zabergäubahn muss in Lauffen a. N. in das Stellwerk eingebunden werden. In diesem ist jedoch kein freier Platz (mehr) für die Einbindung der Zabergäubahn-Strecke vorhanden und es besteht ein Umbauverbot des Stellwerks, u.a. wegen poröser Erdkabel. Deshalb muss das gesamte Stellwerk erneuert werden, was auf rd. 25 bis 30 Mio. € geschätzt wird. Sollte die Stellwerkserneuerung als Teil der Reaktivierung der Zabergäubahn behandelt werden, müsste dies die kommunale Seite (Landkreis, Städte und Gemeinden) mitfinanzieren. Deshalb suchen das Landratsamt und das Land seit einiger Zeit nach einer anderen Lösung. Zuletzt hat der Landkreis ein positives Signal, allerdings nur mündlich, seitens des Verkehrsministeriums erhalten, dass die Kosten für die Erneuerung des Stellwerks nicht in die Reaktivierung der Zabergäubahn mit einfließen, sondern außerhalb des Projekts finanziert werden könnten.
Investive Kosten werden auf 120 Mio. € geschätzt; der Anteil der Gemeinde Zaberfeld liegt bei rund 333.000 €
Die Kosten für Planung und Bau der Zabergäubahn werden inkl. Sicherheitszuschlag von 30 % mit Preisstand 2020 auf rd. 120 Mio. € geschätzt. Da eine Reaktivierung der Zabergäubahn sicher erst mittelfristig erfolgen wird, ist die Prognose, welche Kosten dann tatsächlich in einigen Jahren anfallen werden, mit sehr großen Unsicherheiten behaftet. Reaktivierungen werden seit der Novellierung des Bundes-GVFG im Jahr 2020 erstmals mit 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Das Land beteiligt sich zusätzlich mit 57,5 % an den durch den Bund nicht gedeckten Kosten. Dies stellt eine sehr hohe Förderung für derartige Projekte dar. Darüber hinaus übernimmt der Landkreis Heilbronn den bei den Kommunen verbleibenden Anteil je zur Hälfte. Bei der Schieneninfrastruktur werden im Landkreis Heilbronn bei allen Stadtbahnprojekten die Kosten nach dem Anteil auf der Gemarkung der jeweiligen Gemeinde an der gesamten Streckenlänge aufgeteilt. Die Kosten für Stationen werden den jeweiligen Gemeinden direkt zugeordnet. Nach den aktuellen Berechnungen kommt Zaberfeld mit einem Streckenanteil von 4% gut weg. Wann allerdings tatsächlich gebaut wird, wie sich die Kosten bis dahin entwickeln und wie sich die finanzielle Seite unterm Strich am Ende für unsere Gemeinde in Zahlen darstellt, kann heute noch niemand sagen, so dass auch diese anteiligen Kosten von derzeit geschätzten rund 330.000 Euro vage sind für Zaberfeld.
Zu erwartende Betriebskosten können aktuell nicht beziffert werden
Die Betriebskosten für den auf der Schiene dann durchgeführten Verkehr werden im Landesstandard durch das Land Baden-Württemberg übernommen. Für die Zabergäubahn ist dies im Moment ein Stundentakt. Ob es hier zu Veränderungen kommt, bleibt künftigen landespolitischen Entscheidungen vorbehalten. Die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Landesregierung sieht beispielsweise bereits einen 30-Minuten-Takt als Landesstandard vor. Allerdings ist dies (noch) nicht umgesetzt. Da die beiden untersuchten Fälle mehr Verkehr als einen Stundentakt beinhalten, könnte aber auch eine kommunale Mitfinanzierung erforderlich werden. Die Aufteilung der Betriebskosten würde dann – wie bei anderen Stadtbahnprojekten auch – auf der Grundlage der Pendlerbeziehungen erfolgen, die zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt würden, so dass aktuell nicht abschätzbar ist, mit welchen Betriebskosten zu rechnen ist.
Ergänzende Mobilität
Kommt die Reaktivierung der Zabergäubahn fallen auch Kosten an für die Ausgestaltung der Haltepunkte beispielsweise mit Auto- und Fahrradstellplätzen oder die Einrichtung von Mobilitätsstationen an, die von der Gemeinde selbst zu tragen sind und vom Landkreis gefördert werden können. Ferner unumgänglich ist die Einrichtung eines Buszubringerverkehrs für die Ortsteile Michelbach, Leonbronn und Ochsenburg, was für Bürgermeisterin Diana Danner und den Gemeinderat unumgänglich ist und einhergehen muss mit der Wiederbelebung der Zabergäubahn. Nur mit attraktiven Busverbindungen und einer guten Anbindung an die Zabergäubahn werden auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile das Angebot nutzen.
Zaberfeld fasst den Grundsatzbeschluss für die Reaktivierung der Zabergäubahn
Trotz der genannten Unsicherheiten ist sich der Gemeinderat einig und stimmt geschlossen für die Reaktivierung der Zabergäubahn. Vorausgesetzt alle Gemeinderäte der Städte und Gemeinden folgen mit einem positiven Grundsatzbeschluss, würde im nächsten Schritt eine Planungsvereinbarung über eine Planung nach den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 zwischen der DB Netz AG, den Städten und Gemeinden und dem Landkreis abgeschlossen werden. Die Kosten für diese Planungen werden auf rund 11 Mio. € geschätzt, für die die Kommunen in Vorleistung gehen müssen und Zaberfeld anteilig 2% zu tragen hätte (ca. 218.600 Euro). Sollte es zu einer Ablehnung des Förderantrages kommen, blieben die Städte und Gemeinden allerdings auf diesen Planungskosten sitzen. Dennoch betont Bürgermeisterin Diana Danner: „Die Vorzeichen sind so gut wie noch nie und Zaberfeld darf sich diese einmalige Chance nicht entgehen lassen“.