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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 14.11.2023 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse der Sitzung am 10.10.2023 zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Reaktivierung der Zabergäubahn

     

    Kurzprotokoll

    Die Reaktivierung der Zabergäubahn ist nach den neuesten Berechnungen des Nutzen-Kosten-Indikators förderfähig

    Die Zabergäubahn von Lauffen a. N. nach Güglingen wurde 1896 erbaut und 1901 nach Leonbronn verlängert. Sie war bis 1986 für den Personenverkehr in Betrieb. 1995 wurde die Zabergäubahn nach Einstellung des Güterverkehrs stillgelegt. Eine Reaktivierung der Zabergäubahn von Lauffen a. N. bis Zaberfeld ist seit 1993 Bestandteil des ÖPNV-Leitbilds der Stadt und des Landkreises Heilbronn. Nachdem zuletzt 2014 das Verkehrsministerium erklärt hatte, bisherige Ergebnisse der Machbarkeitsstudie nicht mehr anzuerkennen, gab der Landkreis Heilbronn 2017 in Abstimmung mit dem Land die Durchführung einer Machbarkeitsstudie nach dem Modell der Standardisierten Bewertung (2016) für die Zabergäubahn beim Büro PTV in Auftrag. Bei einem nach dem Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BGVFG) geförderten Infrastrukturprojekt wird die Durchführung einer Standardisierten Bewertung von den Zuwendungsgebern Bund und Land gefordert, um die Förderfähigkeit nachzuweisen. Hierbei wird der Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) berechnet, indem der volkswirtschaftliche Nutzen den Kosten gegenübergestellt wird. Erreicht dieser Nutzen-Kosten-Indikator einen Wert über 1,0, ist ein Infrastrukturprojekt förderfähig. Bei der 2017 durchgeführten Berechnung lag der Wert für die Zabergäubahn unter 1,0; das Projekt war damit nicht förderfähig. Im vergangenen Jahr hat das Bundesverkehrsministerium eine neu gefasste Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung (Version 2016+) eingeführt. Es gelten nun neue Bewertungsmaßstäbe für die Finanzierung und Bezuschussung von Projekten des Öffentlichen Personennahverkehrs auf der Schiene. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit fallen u. a. die Faktoren Klima- und Umweltschutz, Verkehrsverlagerung und Daseinsvorsorge stärker ins Gewicht. Der Landkreis Heilbronn hat das Büro PTV daher nach der Veröffentlichung der neuen Verfahrensanleitung mit einer Neuberechnung beauftragt. Diese neue standardisierte Bewertung, die im Juni 2023 abgeschlossen wurde, kam zu dem Ergebnis, dass bei einem 30-Minuten-Takt mit Ausdünnung auf einen 60-Minuten-Takt im Spätverkehr und am Wochenende der Nutzen-Kosten-Index mit 1,93 deutlich über dem Mindeststandard von 1,0 liegt und die Reaktivierung der Zabergäubahn damit förderfähig ist.

     

    Stellwerk in Lauffen muss für die Reaktivierung erneuert werden

    Die Zabergäubahn muss in Lauffen a. N. in das Stellwerk eingebunden werden. In diesem ist jedoch kein freier Platz (mehr) für die Einbindung der Zabergäubahn-Strecke vorhanden und es besteht ein Umbauverbot des Stellwerks, u.a. wegen poröser Erdkabel. Deshalb muss das gesamte Stellwerk erneuert werden, was auf rd. 25 bis 30 Mio. € geschätzt wird. Sollte die Stellwerkserneuerung als Teil der Reaktivierung der Zabergäubahn behandelt werden, müsste dies die kommunale Seite (Landkreis, Städte und Gemeinden) mitfinanzieren. Deshalb suchen das Landratsamt und das Land seit einiger Zeit nach einer anderen Lösung. Zuletzt hat der Landkreis ein positives Signal, allerdings nur mündlich, seitens des Verkehrsministeriums erhalten, dass die Kosten für die Erneuerung des Stellwerks nicht in die Reaktivierung der Zabergäubahn mit einfließen, sondern außerhalb des Projekts finanziert werden könnten.

     

    Investive Kosten werden auf 120 Mio. € geschätzt; der Anteil der Gemeinde Zaberfeld liegt bei rund 333.000 €

    Die Kosten für Planung und Bau der Zabergäubahn werden inkl. Sicherheitszuschlag von 30 % mit Preisstand 2020 auf rd. 120 Mio. € geschätzt. Da eine Reaktivierung der Zabergäubahn sicher erst mittelfristig erfolgen wird, ist die Prognose, welche Kosten dann tatsächlich in einigen Jahren anfallen werden, mit sehr großen Unsicherheiten behaftet. Reaktivierungen werden seit der Novellierung des Bundes-GVFG im Jahr 2020 erstmals mit 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Das Land beteiligt sich zusätzlich mit 57,5 % an den durch den Bund nicht gedeckten Kosten. Dies stellt eine sehr hohe Förderung für derartige Projekte dar. Darüber hinaus übernimmt der Landkreis Heilbronn den bei den Kommunen verbleibenden Anteil je zur Hälfte. Bei der Schieneninfrastruktur werden im Landkreis Heilbronn bei allen Stadtbahnprojekten die Kosten nach dem Anteil auf der Gemarkung der jeweiligen Gemeinde an der gesamten Streckenlänge aufgeteilt. Die Kosten für Stationen werden den jeweiligen Gemeinden direkt zugeordnet. Nach den aktuellen Berechnungen kommt Zaberfeld mit einem Streckenanteil von 4% gut weg. Wann allerdings tatsächlich gebaut wird, wie sich die Kosten bis dahin entwickeln und wie sich die finanzielle Seite unterm Strich am Ende für unsere Gemeinde in Zahlen darstellt, kann heute noch niemand sagen, so dass auch diese anteiligen Kosten von derzeit geschätzten rund 330.000 Euro vage sind für Zaberfeld.

     

    Zu erwartende Betriebskosten können aktuell nicht beziffert werden

    Die Betriebskosten für den auf der Schiene dann durchgeführten Verkehr werden im Landesstandard durch das Land Baden-Württemberg übernommen. Für die Zabergäubahn ist dies im Moment ein Stundentakt. Ob es hier zu Veränderungen kommt, bleibt künftigen landespolitischen Entscheidungen vorbehalten. Die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Landesregierung sieht beispielsweise bereits einen 30-Minuten-Takt als Landesstandard vor. Allerdings ist dies (noch) nicht umgesetzt. Da die beiden untersuchten Fälle mehr Verkehr als einen Stundentakt beinhalten, könnte aber auch eine kommunale Mitfinanzierung erforderlich werden. Die Aufteilung der Betriebskosten würde dann – wie bei anderen Stadtbahnprojekten auch – auf der Grundlage der Pendlerbeziehungen erfolgen, die zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt würden, so dass aktuell nicht abschätzbar ist, mit welchen Betriebskosten zu rechnen ist.

     

    Ergänzende Mobilität

    Kommt die Reaktivierung der Zabergäubahn fallen auch Kosten an für die Ausgestaltung der Haltepunkte beispielsweise mit Auto- und Fahrradstellplätzen oder die Einrichtung von Mobilitätsstationen an, die von der Gemeinde selbst zu tragen sind und vom Landkreis gefördert werden können. Ferner unumgänglich ist die Einrichtung eines Buszubringerverkehrs für die Ortsteile Michelbach, Leonbronn und Ochsenburg, was für Bürgermeisterin Diana Danner und den Gemeinderat unumgänglich ist und einhergehen muss mit der Wiederbelebung der Zabergäubahn. Nur mit attraktiven Busverbindungen und einer guten Anbindung an die Zabergäubahn werden auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile das Angebot nutzen.

     

    Zaberfeld fasst den Grundsatzbeschluss für die Reaktivierung der Zabergäubahn

    Trotz der genannten Unsicherheiten ist sich der Gemeinderat einig und stimmt geschlossen für die Reaktivierung der Zabergäubahn. Vorausgesetzt alle Gemeinderäte der Städte und Gemeinden folgen mit einem positiven Grundsatzbeschluss, würde im nächsten Schritt eine Planungsvereinbarung über eine Planung nach den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 zwischen der DB Netz AG, den Städten und Gemeinden und dem Landkreis abgeschlossen werden. Die Kosten für diese Planungen werden auf rund 11 Mio. € geschätzt, für die die Kommunen in Vorleistung gehen müssen und Zaberfeld anteilig 2% zu tragen hätte (ca. 218.600 Euro). Sollte es zu einer Ablehnung des Förderantrages kommen, blieben die Städte und Gemeinden allerdings auf diesen Planungskosten sitzen. Dennoch betont Bürgermeisterin Diana Danner: „Die Vorzeichen sind so gut wie noch nie und Zaberfeld darf sich diese einmalige Chance nicht entgehen lassen“.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Verabschiedung Waldhaushaltsplan 2024

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat dem Waldhaushalt 2024, den der Leiter des Kreisforstamtes Heilbronn Martin Rüter und Revierförster Lukas Georgi dem Gremium vorgelegt haben, einstimmig zugestimmt. Der Waldhaushaltsplan unterliegt wie in den vergangenen Jahren auch erheblichen Unsicherheiten. Holznutzungen auf Grund Sturmschäden, Trockenheit oder Schädlingsbefall sind nicht kalkulierbar und eine eventuelle Wiederbewaldung von Schadflächen ist sehr zeit- und kostenintensiv. Für 2024 sieht Revierförster Lukas Georgi mit 1.285 Festmetern einen etwas niedrigeren Gesamtholzeinschlag für den Zaberfelder Gemeindewald vor als 2023, was sich mit geringeren Holzerlösen bei den Erträgen und Weniger-Aufwendungen für die Holzernte im Waldhaushaltsplan widerspiegelt. Ein Großteil der Holzernte macht neben dem Stamm- und Sägeholz das Brennholz aus. Der Brennholzverkauf ist gut gestartet, wobei die Nachfrage wieder auf ein Normalmaß zurückgegangen ist, da die Verbraucher noch gut mit Ware aus dem Vorjahr eingedeckt sind. Gleichzeitig sind neben der Holzernte jedes Jahr auch der Schutz von Kulturen und Beständen, die Unterhaltung von Waldwegen und der Wildschutz unumgängliche Maßnahmen, für die 2024 die Ansätze erhöht werden. Trotz höheren Aufwendungen und geringerer Holzernte gehen Martin Rüter und Lukas Georgi für den Zaberfelder Gemeindewald im nächsten Jahr von einer „schwarzen Null“ aus. Die Waldpädagogik mit Kindergärten und Schulklassen, die mit viel Engagement und Begeisterung im Landkreis umgesetzt werden und das Programm des WaldNetzWerkes, sind ebenfalls wichtige Bereiche, die nicht mehr weg zu denken sind. Themen werden praxisorientiert vermittelt und parallel das soziale Leben und die Zusammengehörigkeit gefördert. Die größte Herausforderung in Zeiten des Klimawandels wird jedoch für die kommenden Jahrzehnte sein, den Wald der Zukunft zu bauen. Pflanzaktionen wie sie 2023 durch Jugendfeuerwehren und zum 50jährigen Jubiläum des Landkreises Heilbronn stattgefunden haben, gehen hier mit gutem Beispiel voran und sind auch für 2024 geplant.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bericht Schulsozialarbeit

     

    Kurzprotokoll

    Beratungsgespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften, themenorientierte Arbeiten mit Schülergruppen oder Klassen, Aktionen für die ganze Schule: Das Spektrum der Schulsozialarbeit an der Grundschule Zaberfeld ist breit. Vivian Ischner hat dem Gemeinderat den Jahresbericht für das Schuljahr 2022/2023 vorgelegt. Mit insgesamt 101 Beratungsterminen ist der Bedarf gegenüber dem vorherigen Schuljahr 2021/2022 nochmals gestiegen. Dies verdeutlicht zum einen, dass Schulsozialarbeit an der Grundschule gebraucht wird und die Unterstützung sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für das Lehrerkollegium aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken ist. Es zeigt aber auch, dass Vivian Ischner an der Zaberfelder Grundschule angekommen ist und die Schülerinnen und Schüler Vertrauen zu der Schulsozialarbeiterin gefasst haben. Die angesprochenen Themen allerdings sowohl von den Kindern als auch von Lehrern und Eltern haben sich gegenüber dem letzten Schuljahr nicht geändert: Konflikte mit Mitschülern, Trennung der Eltern, die eigene Rolle in der Klasse, mangelndes Selbstvertrauen, Überforderung, Ängste, Eifersucht, Konzentrationsfähigkeit, Unterrichtsstörung, Regelakzeptanz, Schwierigkeiten mit den Hausaufgaben, der Alltagsstruktur oder der Ordnung. In der Arbeit mit Schulklassen stehen die Förderung sozialer Kompetenzen und der Konfliktfähigkeit sowie die Gewaltprävention ganz oben. In der Klassenstufe 1 stehen das Sozialtraining mit der Handpuppe Luis und gemeinsame Spiele im Mittelpunkt. Sympathieträger Luis spricht unter anderem über Gefühle, wie man richtig streitet, über Rücksichtnahme, Stärken und Schwächen und wie wichtig es ist, einander zu helfen. Bei den Zweitklässlern kommen Bilderbuchprojekte und eine vereinfachte Form des Klassenrats dazu, der dann in den Klassen 3 und 4 anspruchsvoller ausgestaltet wird. Die Schülerinnen und Schüler übernehmen abwechselnd verschiedene Ämter und tauschen sich über Schwierigkeiten im Schulalltag aus. Sie bringen sich ein, übernehmen Verantwortung, werden selbstständiger. Zugleich wird die Klassengemeinschaft gestärkt. Bei den sozialen Gruppenarbeiten und offenen Angeboten verwies die Sozialarbeiterin beispielswiese auf die Spiele-AG und Filmprojekte. Weiterhin sehr beliebt ist die wöchentliche Musikpause an, bei der sie mit der Musikbox auf dem Pausenhof unterwegs ist. Bei den Aktionen für die ganze Schule fielen Stichworte wie Rätsel-Adventskalender, Nikolaus- und Punschaktion oder auch das Stadtradeln, an dem die Grundschule 2023 wieder teilgenommen hat. Eine große Herausforderung für die Schulgemeinschaft der Zaberfelder Grundschule inklusive der Schulsozialarbeit für das laufende und nächste Schuljahr wird sicherlich die Sanierung des Schulgebäudes sein. Abschließend machte Vivian Ischner deutlich, dass die regelmäßigen, wichtigen Präventionsstunden in allen Klassen einen Großteil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Und dass manche Visionen und Potenziale der Schule aufgrund des begrenzten Stellenumfangs nicht angegangen werden können. 

  • Tagesordnungspunkt 6

    Kommunale Wärmeplanung im Konvoi "oberes Zabergäu" mit Güglingen, Pfaffenhofen und Cleebronn

     

    Kurzprotokoll

    Zaberfeld stellt sich den Herausforderungen des Klimawandels - der Gemeindeart hat der Kommunale Wärmeplanung im Konvoi „oberes Zabergäu“ mit Güglingen, Pfaffenhofen und Cleebronn einstimmig zugestimmt. Mit dem Klimaschutzgesetz werden die großen Kreisstädte ab 20.000 Einwohner dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Das Förderprogramm „freiwillige kommunale Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden“ soll nun alle übrigen Gemeinden motivieren und finanziell unterstützen, einen solchen Wärmeplan zu erstellen. Denn auch für diese Gemeinden oder für eine Gruppe mehrerer Gemeinden – ein sogenannter Konvoi - ist ein solcher Wärmeplan sinnvoll, um strategisch die Herausforderung der Wärmewende anzugehen. Es ist davon auszugehen, dass die Verpflichtung der kommunalen Wärmeplanung zeitnah auf Kommunen unter 20.000 Einwohner herabgesetzt wird. Hierzu befindet sich aktuell ein Gesetzesentwurf auf Bundesebene in Arbeit. Gefördert wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, der die Anforderungen an einen kommunalen Wärmeplan nach § 7c Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) erfüllt. Dieser kann sich sowohl auf eine einzelne Gemeinde als auch auf das Gebiet mehrerer Gemeinden beziehen. Antragsberechtigt sind alle Gemeinden in Baden-Württemberg, die nicht durch das Klimaschutzgesetz zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind. Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können alleine eine Förderung beantragen und einen Wärmeplan erstellen. Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können eine Förderung nur im „Konvoi" mit mindestens zwei weiteren Gemeinden beantragen. Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Außerdem wird ein Förderhöchstbetrag in Abhängigkeit der Einwohnerzahl der beteiligten Gemeinden und der Anzahl der Gemeinden berechnet, die sich an einem Konvoi beteiligen. Ein Kernbestandteil wird die Erstellung des kommunalen Wärmeplans sein. Bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans ist es wichtig, auch über die Kommunengrenze hinweg Potenziale und Bedarfe gegenüberzustellen. Dies kann entweder nach Fertigstellung der Planung geschehen oder man fasst vor Planungsbeginn mehrere Kommunen zu einem so genannten Konvoi zusammen. So wird bereits im Prozess der Wärmeplanerstellung eine größere Raumschaft angeschaut. Bei den Analysen der einzelnen Kommunen ergeben sich so gegebenenfalls Synergieeffekte, die bei beim Zielszenario und der Wärmewendestrategie direkt mit eingeplant werden können. Als weiterer positiver Nebeneffekt sind die geringeren Kosten zu nennen, die bei derselben Detailtiefe der Pläne anfallen. Bereits im Vorfeld der GR-Sitzung haben sich die Verwaltungen aus Zaberfeld, Pfaffenhofen, Güglingen und Cleebronn darauf abgestimmt gemeinsam einen Konvoi zu bilden und die kommunale Wärmeplanung gemeinsam anzugehen. Mit seiner Zustimmung hat der Gemeinderat auch die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 6.000 Euro für 2024 bereitgestellt und die Verwaltung ermächtigt, einen Förderantrag zu stellen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Beitritt der Gemeinde Zaberfeld in den Kommunalen Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e. V.

     

    Kurzprotokoll

    Mit der Verabschiedung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg sollen bis zum Jahr 2030 die CO2-Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 65% reduziert werden. Bis zum Jahr 2040 soll die Netto-Treibhausgasneutralität angestrebt werden. Um die Kreiskommunen im Landkreis Heilbronn bei dieser Jahrhundertaufgabe zu unterstützen, zu beraten sowie Projekte und Klimaschutzmaßnahmen zu planen, steht den Kreiskommunen die make it Landkreis Heilbronn GmbH - die Klimaschutzagentur im Landkreis Heilbronn - zur Verfügung. Die make it Landkreis Heilbronn GmbH soll Anfang des Jahres 2024 in Rechtsform einer GmbH gegründet werden. Zur Schaffung einer schlanken homogenen Gesellschafterstruktur sollen ausschließlich der Landkreis Heilbronn mit 74,9% und mittelbar über einen Förderverein die Kreiskommunen an der make it Landkreis Heilbronn GmbH mit 25,1% beteiligt werden. Mit der Schaffung des Kommunalen Klimaschutzvereins Landkreis Heilbronn e.V. als einem von zwei Gesellschaftern haben auch die Kreiskommunen die Möglichkeit, sich durch einen geringen finanziellen Beitrag an der make it Landkreis Heilbronn GmbH zu beteiligen und deren Vorteile zu nutzen. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Landkreis Heilbronn. Der Vereinszweck wird verwirklicht durch das Halten von Geschäftsanteilen an der make it Landkreis Heilbronn GmbH und hierdurch Förderung insbesondere der Umsetzung von Energie-, Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsprojekten sowie durch die Durchführung von Veranstaltungen. Aufgrund der Beteiligung des Kommunalen Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e.V. an der make it Landkreis Heilbronn GmbH können die Kreiskommunen verschiedene Angebote wie beispielsweise PV-Analysen, Sanierungsberatungen, Unterstützung bei der Antragsstellung für Fördermittel oder bei kommunalen Konzepten, die Ausarbeitung kommunaler Förderprogramme oder die Prozessbegleitung bei der kommunalen Wärmeplanung nutzen. Durch die Mitgliedschaft im Verein, die der Gemeinderat beschlossen hat, wird die Gemeinde Zaberfeld mittelbar Gesellschafter der make it Landkreis Heilbronn GmbH und kann so freihändig Aufträge an diese vergeben. Vorgesehen ist, dass die Beratung und Beschlussfassung in allen Kreiskommunen in den nächsten Wochen erfolgt, so dass noch im Jahr 2023 der Kommunale Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e.V. gegründet werden kann.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Zaberfeld und kommunale Erwartungen an den Bund

     

    Kurzprotokoll

    2022 hat Baden-Württemberg rund 178.000 Geflüchtete aufgenommen, darunter rund 27.800 Asylsuchende und rund 146.300 Geflüchtete aus der Ukraine. Damit wurden im Jahr 2022 deutlich mehr Personen aufgenommen als im gesamten Jahr 2015, dem Höhepunkt der damaligen Fluchtbewegung, und dem Jahr 2016. Von Januar bis Juli 2023 haben 20.221 Personen in Baden-Württemberg einen Asylantrag gestellt. Aktuell hat der Zugang von Flüchtlingen nochmals stark zugenommen, so dass teilweise 300 bis 400 Personen pro Tag nach Baden-Württemberg gekommen sind. Die umfangreiche Aufnahme Geflüchteter während dieses Jahres und der vergangenen Jahre ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg sich zu ihrer humanitären Verantwortung, wie kaum anderswo innerhalb der EU, bekennen. Nicht zuletzt auch durch die vielerorts weitreichende Unterstützung in Form von bürgerschaftlichem Engagement wurden die verfügbaren Kapazitäten bei der Unterbringung, Begleitung und Integration der Geflüchteten mobilisiert. Das Landratsamt Heilbronn erstellt monatlich eine Trend-Projektion zu den Zahlen der Anschlussunterbringung von Regelflüchtlingen, die zeigt, dass Stand heute bis September 2025 von einer ansteigenden Tendenz auszugehen ist. Eine Entspannung ist derzeit leider nicht in Sicht. Gleichwohl ist es auch kommunalpolitische Aufgabe vor Ort die Grenzen des Leistbaren zu erkennen und im Sinne eines gesamtverantwortlichen Handelns auf ein gutes Miteinander innerhalb der Ortsgemeinschaft zu achten. Hierzu gehört auch, dass nicht auf Dauer gegen eine abnehmende Akzeptanz weiter steigender Zugänge von geflüchteten Personen verfahren werden kann. Zwischenzeitlich sind die regulären Aufnahmekapazitäten seit Monaten belegt und die Integrationsressourcen in Kitas, Schulen, ärztlicher Versorgung und Sprachkursen, überlastet. Das Personal in den Ausländerbehörden arbeitet weit über dem Limit. Die ist ein Signal der Kommunen, dass die Belastungsgrenzen erreicht sind. Es ist davon auszugehen, dass auch unsere Gemeinde bei weiter steigenden Zahlen bei der Unterbringung an ihre Belastungsgrenze kommen wird. Die Kapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden in der Anschlussunterbringung und für Geflüchtete sowohl in gemeindeeigenen Gebäuden als auch in angemietetem Wohnraum sind aktuell nahezu ausgeschöpft, so dass bei weiteren Aufnahmeverpflichtungen möglicherweise auch in Zaberfeld keine Kapazitäten mehr vorhanden sind. Unumgänglich sind daher dringend Maßnahmen und Regelungen von Bund und Land sowohl in der Migrationspolitik als auch in der langfristigen Finanzierung der Flüchtlingskosten, um Entlastungen für Städte und Gemeinden zu schaffen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Baugesuche

     

    Kurzprotokoll
    • Errichtung einer freistehenden Werbeanlage ohne Beleuchtung in Zaberfeld, Leonbronner Straße 35, Flst. 2271
    • Abbruch und Errichtung von vier Garagen in Leonbronn, Hölderlinstraße 2, Flst. 1162/3

    Der Gemeinderat hat zu beiden Bauanträgen das Einvernehmen erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    ohne Vorlage