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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Terminbuchung – Bürgerbüro

Buchbare Leistungen
Terminauswahl
Persönliche Daten
Übersicht

Sie können hier für verschiedene Leistungen einen Termin für das Bürgerbüro buchen!


Auswahl buchbarer Leistungen:

  • Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    5 Minuten
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Ausweisdokument
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder eine Vollmacht
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    5 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Der Personalausweis für unter 16-Jährige und der Reisepass für unter 18-Jährige muss von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Bereits vorhandener Ausweis
    Gebühr:
    • Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 €
    • Personalausweis über 24 Jahre: Kosten: 37,00 €
    • Vorl. Personalausweis: 10,00 €
    • Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 €
    • Reisepass über 24 Jahre: 70,00 €
    • Express-Zuschlag Reisepass: 32,00 €
    • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
    • Bezahlung in bar oder mit EC-Karte möglich
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder eine Vollmacht
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    20 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Ausweisdokument
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder eine Vollmacht
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    20 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis und/oder Reisepass
    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • Ausweise der Familienangehörigen
      Für Kinder, die kein Ausweisdokument besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
    • ggf. Aufenthaltstitel
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder eine Vollmacht
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Der Antrag und alle Nachweise werden zur Prüfung und Bearbeitung an den ARD ZDF Deutschland Beitragsservice 50656 Köln weitergeleitet.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Bescheid der Sozialhilfe / Arbeitslosengeld
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    20 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Der Antrag und alle Nachweise werden zur Prüfung und Bearbeitung an das zuständige  Landratsamt Heilbronn weitergeleitet.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass, ausgefüllter Antrag, erforderliche Nachweise
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    20 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Der Antrag und alle Nachweise werden zur Prüfung und Bearbeitung an das zuständige Landratsamt Heilbronn weitergeleitet.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass, ausgefüllter Antrag, erforderliche Nachweise
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 16. Lebensjahr kann der Personalausweis ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden, darunter werden beide Unterschriften der Eltern benötigt, sofern das alleinige Sorgerecht nicht bei einem Elternteil liegt. Der Personalausweis für unter 24-Jährige ist 6 Jahre gültig. Ab dem 24 Lebensjahr hat er eine Gültigkeit von 10 Jahren. Die Abholung erfolgt vom Antragsteller sofern keine Vollmacht von einer anderen Person zur Abholung vorliegt. Nach Erhalt des Pin-Briefes ist der Personalausweis auf dem Rathaus zur Abholung bereit, dies dauert in der Regel 3-6 Wochen.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    • Aktuelles biometrisches Bild 
    • Geburtsurkunde  (bei Erstantrag)
    • Nachweis bei Namensänderung
    Gebühr:
    • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
    • 37,00 € für Personen über 24 Jahren
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 18. Lebensjahr kann der Reisepass ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden, darunter werden beide Unterschriften der Eltern benötigt, sofern das alleinige Sorgerecht nicht bei einem Elternteil liegt. Der Reisepass für unter 24-Jährige ist 6 Jahre gültig. Ab dem 24 Lebensjahr hat er eine Gültigkeit von 10 Jahren. Die Abholung erfolgt vom Antragsteller sofern keine Vollmacht von einer anderen Person zur Abholung vorliegt. Nach Beantragung dauert der Reisepass circa 8 Wochen. Wenn es einmal schnell gehen muss, ist der Express-Reisepass i.d.R. innerhalb 4 Werktagen zur Abholung im Rathaus bereit.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • bisheriges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
    • Aktuelles biometrisches Bild 
    • Geburtsurkunde (bei Erstantrag)
    • Nachweis bei Namensänderung
    Gebühr:
    • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (Express-Pass Zuschlag € 32,00)
    • 70,00 € für Personen über 24 Jahren  (Express-Pass Zuschlag € 32,00)
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 16. Lebensjahr kann der vorläufige Personalausweis ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden, darunter werden beide Unterschriften der Eltern benötigt, sofern das alleinige Sorgerecht nicht bei einem Elternteil liegt. Der vorläufige Personalausweis hat eine maximale Gültigkeit von 3 Monaten. Der vorläufige Personalausweis wird bei Antragstellung sofort ausgestellt und ausgehändigt.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • evtl. alter Personalausweis oder Geburtsurkunde
    • Aktuelles biometrisches Bild 
    Gebühr:
    • 10,00 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 18. Lebensjahr kann der vorläufige Reisepass ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden, darunter werden beide Unterschriften der Eltern benötigt, sofern das alleinige Sorgerecht nicht bei einem Elternteil liegt. Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von 1 Jahr. Der vorläufige Reisepass wird bei Antragstellung sofort ausgestellt und ausgehändigt.

    Eine Ausstellung wird nur in dringenden Fällen durchgeführt.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • evtl. alter Personalausweis oder Geburtsurkunde
    • Aktuelles biometrisches Bild 
    Gebühr:
    • 26,00 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    5 Minuten
    Beschreibung:

    Bitte beachten Sie, dass wir von deutschen Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden) keine Beglaubigungen durchführen dürfen.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Originaldokument
    Gebühr:
    • nach Aufwand / Menge
  • Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten
    Beschreibung:

    Grundsätzlich bekommt ein Kind/Jugendlicher einen Jugendfischereischein, wenn er das 10 Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
    Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mind. 18-Jährigen Person, welche Inhaber eines gültigen Fischereischeines ist.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis
    • bei Neuausstellung: Sachkundenachweis und aktuelles Lichtbild
    • bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein
    • bei Jugendfischereischein: Fischereischein der Begleitperson und aktuelles Lichtbild
    Gebühr:
    • Jugendfischereischein: 13,50 €
    • Neuausstellung Fischereischein auf Lebenszeit: 27,10 €
    • zusätzliche Fischereiabgaben
      •   12,00 €  (1 Jahr)
      •   60,00 € (5 Jahre)
      • 120,00 € (10 Jahre)

     

    • Verlängerung Fischereischein auf Lebenszeit: 10,60 €
    • zusätzliche Fischereiabgaben
      •   12,00 €  (1 Jahr)
      •   60,00 € (5 Jahre)
      • 120,00 € (10 Jahre)
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten
    Beschreibung:
    • Neuantrag (Erstantrag/BF17/Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis)
    • Umtausch in Kartenführerschein
    • Verlängerung / Erweiterung Führerscheinklassen
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Ausweisdokument
    • Für Umtausch/Verlängerung/Erweiterung: Bisheriger Führerschein
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • ggf. Erste-Hilfe-Kurs (im Original) & Sehtest (im Original nicht älter als 2 Jahre) bei Erstantrag/Erweiterung
    • ggf. Ärztliches und Augenärztliches Gutachten bei Verlängerung
    Gebühr:
    • 5,00 €
    Sonstiges:
    • Bei Erstaustellung vom Führerschein den Antrag von der Fahrschule stempeln lassen.

     

    Weitere Links: www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerscheinstelle.12.htm

    Service-BW Portal:
  • Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten
    Beschreibung:

    Bei einem erweiterten Führungszeugnis wird die schriftliche Bestätigung nach

    § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) der Stelle, welches das Führungszeugnis verlangt, benötigt.

    Bei einem behördlichen Führungszeugnis (O) wird der Verwendungszweck oder das Aktenzeichen und die Behördenanschrift benötigt.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • bei einem einfachen Führungszeugnis Personalausweis oder Reisepass 
    • bei einem erweitertem Führungszeugnis zusätzlich eine schriftliche Bestätigung nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
    • bei einem behördlichen Führungszeugnis (O) zusätzlich den Verwendungszweck bzw. Aktenzeichen und die Behördenanschrift
    Gebühr:

    13,00 €

    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen

     

    Weitere Links: www.bundesjustizamt.de/DE/Home/Home_node.html

  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Bei einer Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde wird der Verwendungszweck oder das Aktenzeichen und die Behördenanschrift benötigt.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei einer Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde - Verwendungszweck bzw. Aktenzeichen und Behördenanschrift
    Gebühr:
    • 13,00 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten
    Beschreibung:

    Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis
    • ggf. bisheriger Landesfamilienpass
    • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld
    • Nachweis über das alleinige Sorgerecht
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen

     

    Weitere Links: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite

    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    5 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    Gebühr:
    •   8,50 € einfache Meldebescheinigung nach §18 (1) Bundesmeldegesetz
    • 12,70 € erweiterte Meldebescheinigung nach §18 (2) Bundesmeldegesetz
    • 12,70 € internationale Meldebescheinigung
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder eine Vollmacht
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    5 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis mitbringen
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    20 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis und/oder Reisepass
    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • Ausweise der Familienangehörigen
    • ggf. Aufenthaltstitel
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder eine Vollmacht
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Falls vorhanden ein weiteres Ausweisdokument (Führerschein etc.)
    • Geburtsurkunde, wenn kein weiteres Ausweisdokument vorhanden ist
    Gebühr:
    • gebührenfrei 
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal: