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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Ortsrecht

Die zahlreichen Gesetze und Vorschriften, die für das gesamte Bundesgebiet gelten, werden durch Vorschriften des Landes Baden-Württemberg regional ergänzt. Diese Vorschriften finden Sie auf der Internetseite Landesrecht BW.

Zusätzlich kann der Gemeinderat Satzungen erlassen, die nur für das Gemeindegebiet gelten.
Neue Satzungen und Satzungsänderungen werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Die derzeit gültige Ortsrechtssammlung haben wir hier für Sie zugänglich gemacht.

Bauwesen

Informationen über Bebauungspläne erhalten Sie direkt auf dem Bauamt.

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Wirtschaftsführung einer Gemeinde.
Er enthält die im jeweiligen Jahr vom Gemeinderat gewünschten Vorhaben, bspw. in den Bereichen Schulen, Kindergärten oder Straßen. Der Haushaltsplan wird durch den Gemeinderat jährlich über die sogenannte Haushaltssatzung verabschiedet. Diese Satzung inkl. Haushalt tritt nach Vorlage/Genehmigung beim Landratsamt sowie einer 7-tägigen öffentlichen Auslegung in Kraft.

Aktueller Haushaltsplan