Von den Gemeinden Güglingen, Pfaffenhofen und Zaberfeld wurde in den 1970er Jahren der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu gegründet. Hauptaufgaben des Verbandes sind die Bauleitplanung mit der Aufstellung des Flächennutzungsplans, das Schulwesen, die Abwasserreinigung und die Naherholung. Für die Abwasserbeseitigung betreibt und unterhält der Verband eine gemeinsame Kläranlage sowie ein ausgedehntes Rohrleitungsnetz. Die Kläranlage zur Reinigung der Abwässer der drei Gemeinden befindet sich in Güglingen.
Der Gemeindeverwaltungsverband hat seinen Sitz in Güglingen.
Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu
Marktstraße 19-21
74363 Güglingen
Telefon: 07135/108-0
Fax: 07135/108-57
stadt@gueglingen.de
Vom Gemeinderat wurden folgende Personen als Vertreter der Gemeinde Zaberfeld zu den Sitzungen der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Zabergäu“ entsandt. Sollte eine dieser Personen verhindert sein, so nimmt sein persönlicher Stellvertreter an der Sitzung teil.
Vertreter der Gemeinde
Martin Grüner
Thomas Weiß
Helge Steinhausen
Bernd Hutzenlaub
Eckhard Keller
Persönliche Stellvertreter
Peter Dzieciol
Marco Wezstein
Christina Mayer-Heink
Sebastian Marx
Stefan Simon
Die aktuellen Sitzungstermine werden frühzeitig im Zaberfelder Amtsblatt bekanntgegeben. Zum aktuellen Amtsblatt gelangen Sie hier!
Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu hat in ihrer Sitzung am 19.11.2024 den Einleitungsbeschluss für die 10. Änderung der 1. Fortschreibung im Sinne des § 5 BauGB zur Fortschreibung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes gefasst.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel der 10. Änderung der 1. Fortschreibung ist die Änderung der Gebiete „Riedfurt-West, 2. Änderung“ in Frauenzimmern von Sportanlage in Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kindergarten, Änderung von Flächen an der Leonbronner Straße von Kleingärten in Flächen für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Feuerwehr „Feuerwehrmagazin Zaberfeld“ in Zaberfeld, sowie eine Berichtigungen in Zaberfeld.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mitsamt Erläuterungen in der Zeit von Montag, 16.12.2024 bis einschließlich Freitag, 31.01.2025 während der üblichen Dienstzeiten auf den Rathäusern Güglingen, Marktstr. 19/21, Zimmer 109, Pfaffenhofen, Rodbachstr. 15, Zimmer 1 und Zaberfeld, Schlossberg 5, Zimmer 4 öffentlich ausgelegt.
Bitte beachten Sie evtl. Schließtage über die Weihnachtsfeiertage!
Interessierte Bürger können die Planunterlagen während dieser Zeit einsehen, mit Vertretern der Verwaltung erörtern und sich mündlich oder schriftlich hierzu äußern.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter http://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html bgerufen werden.
Güglingen, 13.12.2024
gez. U. Heckmann, Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu hat in ihrer Sitzung am 19.11.2024 den Einleitungsbeschluss für die 11. Änderung der 1. Fortschreibung im Sinne des § 5 BauGB zur Fortschreibung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes gefasst.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel der 11. Änderung der 1. Fortschreibung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen „Windkraft“ in Pfaffenhofen.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mitsamt Erläuterungen in der Zeit von Montag, 16.12.2024 bis einschließlich Freitag, 31.01.2025 während der üblichen Dienstzeiten auf den Rathäusern Güglingen, Marktstr. 19/21, Zimmer 109, Pfaffenhofen, Rodbachstr. 15, Zimmer 1 und Zaberfeld, Schlossberg 5, Zimmer 4 öffentlich ausgelegt.
Bitte beachten Sie evtl. Schließtage über die Weihnachtsfeiertage!
Interessierte Bürger können die Planunterlagen während dieser Zeit einsehen, mit Vertretern der Verwaltung erörtern und sich mündlich oder schriftlich hierzu äußern.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter http://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Güglingen, 13.12.2024
gez. U. Heckmann, Verbandsvorsitzender