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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Gemeindeverwaltungs­verband Oberes Zabergäu

Von den Gemeinden Güglingen, Pfaffenhofen und Zaberfeld wurde in den 1970er Jahren der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu gegründet. Hauptaufgaben des Verbandes sind die Bauleitplanung mit der Aufstellung des Flächennutzungsplans, das Schulwesen, die Abwasserreinigung und die Naherholung. Für die Abwasserbeseitigung betreibt und unterhält der Verband eine gemeinsame Kläranlage sowie ein ausgedehntes Rohrleitungsnetz. Die Kläranlage zur Reinigung der Abwässer der drei Gemeinden befindet sich in Güglingen.

Der Gemeindeverwaltungsverband hat seinen Sitz in Güglingen.

Anschrift und Kontaktdaten

Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu
Marktstraße 19-21
74363 Güglingen

Telefon: 07135/108-0
Fax: 07135/108-57
stadt@gueglingen.de

Verbandsversammlung

Vom Gemeinderat wurden folgende Personen als Vertreter der Gemeinde Zaberfeld zu den Sitzungen der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Zabergäu“ entsandt. Sollte eine dieser Personen verhindert sein, so nimmt sein persönlicher Stellvertreter an der Sitzung teil.

Vertreter der Gemeinde

Martin Grüner
Thomas Weiß
Helge Steinhausen
Bernd Hutzenlaub
Eckhard Keller

Persönliche Stellvertreter

Peter Dzieciol
Marco Wezstein
Christina Mayer-Heink
Sebastian Marx
Stefan Simon

Die aktuellen Sitzungstermine werden frühzeitig im Zaberfelder Amtsblatt bekanntgegeben. Zum aktuellen Amtsblatt gelangen Sie hier!

Flächennutzungsplan des GVV: Aktuelle Verfahren

10. Änderung der 1. Fortschreibung

Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu hat in ihrer Sitzung am 19.11.2024 den Einleitungsbeschluss für die 10. Änderung der 1. Fortschreibung im Sinne des § 5 BauGB zur Fortschreibung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes gefasst. 
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. 
Ziel der 10. Änderung der 1. Fortschreibung ist die Änderung der Gebiete „Riedfurt-West, 2. Änderung“ in Frauenzimmern von Sportanlage in Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kindergarten, Änderung von Flächen an der Leonbronner Straße von Kleingärten in Flächen für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Feuerwehr „Feuerwehrmagazin Zaberfeld“ in Zaberfeld, sowie eine Berichtigungen in Zaberfeld.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mitsamt Erläuterungen in der Zeit von Montag, 16.12.2024 bis einschließlich Freitag, 31.01.2025 während der üblichen Dienstzeiten auf den Rathäusern Güglingen, Marktstr. 19/21, Zimmer 109, Pfaffenhofen, Rodbachstr. 15, Zimmer 1 und Zaberfeld, Schlossberg 5, Zimmer 4 öffentlich ausgelegt.
Bitte beachten Sie evtl. Schließtage über die Weihnachtsfeiertage!
Interessierte Bürger können die Planunterlagen während dieser Zeit einsehen, mit Vertretern der Verwaltung erörtern und sich mündlich oder schriftlich hierzu äußern.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter http://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html  bgerufen werden.
Güglingen, 13.12.2024
gez. U. Heckmann, Verbandsvorsitzender

11. Änderung der 1. Fortschreibung

Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu hat in ihrer Sitzung am 19.11.2024 den Einleitungsbeschluss für die 11. Änderung der 1. Fortschreibung im Sinne des § 5 BauGB zur Fortschreibung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes gefasst. 
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel der 11. Änderung der 1. Fortschreibung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen „Windkraft“ in Pfaffenhofen.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mitsamt Erläuterungen in der Zeit von Montag, 16.12.2024 bis einschließlich Freitag, 31.01.2025 während der üblichen Dienstzeiten auf den Rathäusern Güglingen, Marktstr. 19/21, Zimmer 109, Pfaffenhofen, Rodbachstr. 15, Zimmer 1 und Zaberfeld, Schlossberg 5, Zimmer 4 öffentlich ausgelegt.
Bitte beachten Sie evtl. Schließtage über die Weihnachtsfeiertage!
Interessierte Bürger können die Planunterlagen während dieser Zeit einsehen, mit Vertretern der Verwaltung erörtern und sich mündlich oder schriftlich hierzu äußern.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter http://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Güglingen, 13.12.2024
gez. U. Heckmann, Verbandsvorsitzender