Land hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf
Baden-Württemberg hebt zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen auf. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert:
Wer krank ist, bleibt zuhause.