Hochwasser sind natürliche Ereignisse, sie treten regelmäßig auf. Die Entstehung von Hochwasser hängt von der Stärke der Niederschläge, den Eigenschaften des Einzugsgebietes und vom Gewässer/Fluss ab. Hochwasser entstehen in Folge langanhaltender und großräumiger Niederschläge, kurzzeitigem und lokal begrenztem Starkregen oder im Winter und Frühjahr durch die Schneeschmelze. Trifft Regen auf die Erdoberfläche, versickert ein Teil im Boden und trägt zur Grundwasserneubildung bei. Ein weiterer Teil wird im Boden zwischengespeichert oder verdunstet und der Rest fließt über die Bodenoberfläche als Oberflächenabfluss in die Gewässer.
Die Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen zu den von Oberflächengewässern ausgehenden Überflutungsgefahren. Für unterschiedlich häufig auftretende Hochwasser informieren sie darüber, wie tief und an welchen Orten das Wasser steht. Eine aufmerksame Studie der Hochwassergefahrenkarten kann Ihnen Aufschlüsse darüber geben, wie groß Ihre Gefährdung ist. Die Karten können Sie bei Ihrer Kommune/Ihrem Landkreis oder im Internet einsehen unter www.hochwasserbw.de (unter dem Stichwort „Hochwassergefahrenkarten“ suchen).
Mit der DWD-App WarnWetter bekommen Sie amtliche Hochwasser- und Unwetterwarnungen direkt auf Ihr Smartphone oder Tablet. Die App informiert außerdem über die erwartete Zugbahn von Gewittern. So wird sichtbar, welche Gebiete vielleicht von Starkregen betroffen sein werden.
Die App Meine Pegel der Hochwasserzentralen enthält dagegen konkrete Messdaten von rund 2.500 Pegeln aus ganz Deutschland. Sie geben Auskunft über den Abfluss und aktuellen Wasserstand von Flüssen. Per Push-Nachricht warnt die App, wenn bestimmte Grenzwerte bei Pegeln überschritten werden, die Sie zuvor ausgewählt haben.
Die Zahl von sogenannten Starkregenereignissen nimmt zu. Extreme Niederschläge und Hochwasser können zu Überflutungen und hohen Schäden führen. Die Gemeinde Zaberfeld hat gemeinsam mit dem Wasserverband Zaber in den vergangenen Jahrzehnten viel für den Hochwasserschutz getan. Eine Reihe von Rückhaltebecken sind entstanden, vor allem um das Überschwemmungsrisiko im Umfeld der Zaber zu reduzieren. Die Ehmetsklinge und der Katzenbachsee sind die prominentesten Beispiele für Dauerstaubecken. Gefragt sind aber auch die Bürger selbst.
Grundsätzlich gibt es vier Ursachen von Überflutungen: Über die Ufer tretende Gewässer, Überschwemmungen durch Hangwasser, das bei Starkregen in hohem Tempo abfließt, überlastete Kanalisationen und steigende Grundwasserspiegel. Um beispielsweise Gewässer im Zaum zu halten, hat der Wasserverband insgesamt sieben Rückhaltebecken gebaut und zwei örtliche Maßnahmen umgesetzt. Nach Angaben der Planer bietet dies den Zaber-Anliegern einen Schutz für statistisch alle 100 Jahre wiederkehrende Hochwasser. Das Becken Riesenhöfe in Leonbronn hat eine vergleichbare Schutzwirkung.
Allerdings: absoluten Schutz gibt es nicht. Auch deshalb, weil lokaler Starkregen so viel Wasser bringen kann, dass das grundsätzlich sehr leistungsfähige Zaberfelder Kanalsystem überlastet ist und Überflutungen nicht zu verhindern sind. Die Gemeinde betreibt Vorsorge, soweit dies möglich ist. In der Pflicht sind aber auch die Bürger:innen selbst. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt vor, dass Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen ist. Der „Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung enthält viele wichtige Informationen und Tipps
(Download Leitfaden).
In Notfällen eilt die Freiwillige Feuerwehr den Zaberfeldern und Zaberfelderinnen zu Hilfe. Die Feuerwehrsatzung der Gemeinde definiert, was unter einem solchen Notstand zu verstehen ist. Dabei geht es zum Beispiel um ein Naturereignis, das zu einer „gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt“. Das heißt: Droht in einem überfluteten Keller ein Heizöltank auszulaufen, ist ein solcher Notstand gegeben, steht der Raum nur knöcheltief unter Wasser, eher nicht. Erbringt die Feuerwehr Dienstleistungen, für die sie nach den rechtlichen Vorgaben nicht zuständig ist, können Gebühren erhoben werden.
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