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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Hochwasser und Starkregen

 

Der Klimawandel wird auch in Baden-Württemberg künftig vermehrt zu Extremereignissen wie Starkregen und Hochwasser führen.

 

Hochwasser kann Sie als Einwohner*in in Fluss-/ Gewässernähe aber auch überall als Folge von Starkregen heimsuchen. Die Folgen können fatal sein, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen.

Informieren Sie sich, schützen Sie Leben, Ihr Haus und die Umwelt! Sichern Sie sich finanziell ab.
Vorsorge ist auch dann wichtig, wenn Sie sich durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt fühlen. Diese sind nicht für Extremereignisse ausgelegt.

 

Nachstehend haben wir zahlreiche Informationen und Verlinkungen zu den Themen Hochwasser und Starkregen für Sie zusammengefasst.

 

Was ist Hochwasser?

Hochwasser sind natürliche Ereignisse, sie treten regelmäßig auf. Die Entstehung von Hochwasser hängt von der Stärke der Niederschläge, den Eigenschaften des Einzugsgebietes und vom Gewässer/Fluss ab. Hochwasser entstehen in Folge langanhaltender und großräumiger Niederschläge, kurzzeitigem und lokal begrenztem ⁠Starkregen⁠ oder im Winter und Frühjahr durch die Schneeschmelze. Trifft Regen auf die Erdoberfläche, versickert ein Teil im Boden und trägt zur ⁠Grundwasserneubildung⁠ bei. Ein weiterer Teil wird im Boden zwischengespeichert oder verdunstet und der Rest fließt über die Bodenoberfläche als Oberflächenabfluss in die Gewässer.

Alle Informationen speziell um Thema Hochwasser werden Ihnen auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt:
Hier gehts zur Webseite!

Was ist Starkregen?

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit intensiv regnet. Starkregen sind meist lokal begrenzt. Starkregenereignisse stellen ein schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Sie können überall auftreten, auch fernab vom Gewässer. Bei solchen Ereignissen scheint das Wasser von allen Seiten her zu kommen – aus dem Himmel, von Feldern und Wegen, aus der Kanalisation und aus sonst so harmlos und träge fließenden kleinen Bächen. Das oberflächlich abfließende Wasser birgt mit teils hohen Fließgeschwindigkeiten und großen Strömungskräften jede Menge Schadenspotential.
 

Alle Informationen speziell um Thema Starkregen werden Ihnen auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt:

Hier gehts zur Webseite!

 

Weitere Informationen finden Sie auch bei WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH:

zur Webseite!

Hochwassergefahrenkarten Baden-Württemberg

Die Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen zu den von Oberflächengewässern ausgehenden Überflutungsgefahren. Für unterschiedlich häufig auftretende Hochwasser informieren sie darüber, wie tief und an welchen Orten das Wasser steht. Eine aufmerksame Studie der Hochwassergefahrenkarten kann Ihnen Aufschlüsse darüber geben, wie groß Ihre Gefährdung ist. Die Karten können Sie bei Ihrer Kommune/Ihrem Landkreis oder im Internet einsehen unter www.hochwasserbw.de (unter dem Stichwort „Hochwassergefahrenkarten“ suchen).

WarnWetter und Meine Pegel – Warn-Apps für Smartphone und Tablet

Mit der DWD-App WarnWetter bekommen Sie amtliche Hochwasser- und Unwetterwarnungen direkt auf Ihr Smartphone oder Tablet. Die App informiert außerdem über die erwartete Zugbahn von Gewittern. So wird sichtbar, welche Gebiete vielleicht von Starkregen betroffen sein werden.

Die App Meine Pegel der Hochwasserzentralen enthält dagegen konkrete Messdaten von rund 2.500 Pegeln aus ganz Deutschland. Sie geben Auskunft über den Abfluss und aktuellen Wasserstand von Flüssen. Per Push-Nachricht warnt die App, wenn bestimmte Grenzwerte bei Pegeln überschritten werden, die Sie zuvor ausgewählt haben.

© Hochwasserrückhaltebecken Zaberfeld beim Hochwasserereignis 2013, Gemeinde Zaberfeld

Schutz vor Überflutungen

Die Zahl von sogenannten Starkregenereignissen nimmt zu. Extreme Niederschläge und Hochwasser können zu Überflutungen und hohen Schäden führen. Die Gemeinde Zaberfeld hat gemeinsam mit dem Wasserverband Zaber in den vergangenen Jahrzehnten viel für den Hochwasserschutz getan. Eine Reihe von Rückhaltebecken sind entstanden, vor allem um das Überschwemmungsrisiko im Umfeld der Zaber zu reduzieren. Die Ehmetsklinge und der Katzenbachsee sind die prominentesten Beispiele für Dauerstaubecken. Gefragt sind aber auch die Bürger selbst.

Grundsätzlich gibt es vier Ursachen von Überflutungen: Über die Ufer tretende Gewässer, Überschwemmungen durch Hangwasser, das bei Starkregen in hohem Tempo abfließt, überlastete Kanalisationen und steigende Grundwasserspiegel. Um beispielsweise Gewässer im Zaum zu halten, hat der Wasserverband insgesamt sieben Rückhaltebecken gebaut und zwei örtliche Maßnahmen umgesetzt. Nach Angaben der Planer bietet dies den Zaber-Anliegern einen Schutz für statistisch alle 100 Jahre wiederkehrende Hochwasser. Das Becken Riesenhöfe in Leonbronn hat eine vergleichbare Schutzwirkung.

Allerdings: absoluten Schutz gibt es nicht. Auch deshalb, weil lokaler Starkregen so viel Wasser bringen kann, dass das grundsätzlich sehr leistungsfähige Zaberfelder Kanalsystem überlastet ist und Überflutungen nicht zu verhindern sind. Die Gemeinde betreibt Vorsorge, soweit dies möglich ist. In der Pflicht sind aber auch die Bürger:innen selbst. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt vor, dass Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen ist. Der „Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung enthält viele wichtige Informationen und Tipps
(Download Leitfaden).

In Notfällen eilt die Freiwillige Feuerwehr den Zaberfeldern und Zaberfelderinnen zu Hilfe. Die Feuerwehrsatzung der Gemeinde definiert, was unter einem solchen Notstand zu verstehen ist. Dabei geht es zum Beispiel um ein Naturereignis, das zu einer „gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt“. Das heißt: Droht in einem überfluteten Keller ein Heizöltank auszulaufen, ist ein solcher Notstand gegeben, steht der Raum nur knöcheltief unter Wasser, eher nicht. Erbringt die Feuerwehr Dienstleistungen, für die sie nach den rechtlichen Vorgaben nicht zuständig ist, können Gebühren erhoben werden.

Hier geht´s direkt zum Thema Starkregenrisikomanagement des GVV
wie z.B.: Starkregengefahrenkarten, Karten mit den Fließgeschwindigkeiten und verschiedenen Animationen

Weiterführende Informationen

 

Alle Informationen zu den Themen Hochwasser und Starkregen werden Ihnen auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt:


Hier gehts zur Webseite!

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Weitere Informationen finden Sie auch bei WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH:


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(hier finden Sie allgemeine wichtige Informationen für den Krisen- oder Notfall!