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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Briefwahlunterlagen können noch bis 15 Uhr am Freitag, 21.02.2025, im Rathaus beantragt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er bis 12 Uhr am Samstag, 22.02.2025, einen Ersatz-Wahlschein beantragen.

Bei plötzlicher Erkrankung ist ein schriftlicher Antrag sogar noch bis Sonntag, 23.02.2025, 15 Uhr, möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Lea Dieffenbacher, 07046/9626-12.

Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ganztägig aufgrund einer internen Schulung
geschlossen und auch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung!

In dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) rufen Sie uns bitte an diesem Tag unter 0171 / 4819723 an.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7)
unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bauplätze

Die Gemeinde Zaberfeld hat in den vergangenen Jahren bestehende Wohnbaugebiete erweitert oder eben Neubaugebiete erschlossen. Auch weiterhin werden sich stetig Verwaltung und Gemeinderat mit dem Thema Schaffung von Wohnraum beschäftigen.

Bauplatzvergabe - Wohnbaugebiete „Gartenäcker“ in Michelbach
und „Gottesacker III“ in Zaberfeld

 

Die Gemeinde Zaberfeld verkauft im Wohnbaugebiet „Gartenäcker“ im Ortsteil Michelbach ihre letzten vier Bauplätze sowie im Baugebiet „Gottesacker III“ im Ortsteil Zaberfeld weitere 12 Bauplätze.

Sie haben Interesse an einem Bauplatz?

Im Zeitraum vom 10. Februar bis einschließlich 31. März 2025 haben Sie die Möglichkeit, sich für einen der Bauplätze zu bewerben.

Bewerbungen die nach dem 31. März 2025 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

 

 

Das Bewerbungsformular, die "Leitlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Zaberfeld" sowie weitere Informationen über das Baugebiet erhalten Sie ab sofort hier:

Ihren ausgefüllten Bewerbungsbogen samt entsprechenden Nachweisen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder, Bescheinigung des Vereins über das Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit usw.) senden Sie bitte bis zum 31. März 2025 per E-Mail an Haupt-und-Bauamt@zaberfeld.de.

Sollten Sie ein Baugrundstück in unserer Gemeinde besitzen, welches Sie gerne verkaufen möchten,
können Sie uns dies gerne mitteilen.
Auf Wunsch geben wir Ihre Kontaktdaten dann an interessierte Käufer weiter.
Melden Sie sich gerne bei Frau Lea Dieffenbacher.