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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Bodenrichtwert und Gutachterausschuss

Bodenrichtwert

Was ist eigentlich ein Bodenrichtwert? Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf unbebautes, baureifes, erschließungsbeitragsfreies Bauland. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom typischen Richtwertgrundstück hinsichtlich des Grundstückszustandes wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit usw. bewirken in der Regel auch entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Mit Wirkung vom 01. Januar 2024 fusionierten der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen und der Gemeinsame Gutachterausschuss Weinsberger Tal/Schozachtal. Seit dem 01. Januar 2024 trägt dieser den neuen Namen „Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn“.

Neben der Gemeinde Zaberfeld sind insgesamt 27 weitere Städte und Gemeinden Mitglieder dieses Ausschusses:
Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Flein, Gemmingen, Güglingen, Ilsfeld, Ittlingen, Kirchardt, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein, Massenbachhausen, Neckarwestheim, Nordheim, Obersulm, Pfaffenhofen, Schwaigern, Talheim, Untergruppenbach, Weinsberg und Wüstenrot.

Zentraler Ansprechpartner für Angelegenheiten rund um den Gutachterausschuss ist die Geschäftsstelle, welche ihren Sitz bei der Stadt Eppingen hat. Die Geschäftsstelle ist für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Ermittlung von Bodenrichtwerten und der Auswertung verschiedener Marktdaten zuständig.

Die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses sind die §§ 192 ff. BauGB, die Gutachterausschussverordnung sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Kontakt:
Große Kreisstadt Eppingen
Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn
Marktplatz 1, 3, 5
75031 Eppingen
Tel.: 07262/920-1254
Mail: gutachterausschuss@eppingen.de

Besucheradresse:
Brettener Straße 51
75031 Eppingen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Eppingen (hier).

Kostenfreie Bodenrichtwertauskünfte ab dem Stichtag 01.01.2022 erhalten Sie unter dem Portal BORIS-BW.

Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie → hier!