Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Steuereinnahmen kommen den Gemeinden zugute, welche auch die Höhe der Steuer durch den Hebesatz festlegen. 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte für verfassungswidrig. 2019 wurde eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Die neu berechnete Grundsteuer soll erstmals ab dem Jahr 2025 erhoben werden.
Die Grundsteuer gliedert sich in die Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A wird dabei auf landwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B auf bebaute und bebaubare Flächen erhoben.
Die Realsteuer-Hebesätze in Zaberfeld finden Sie hier!
Für Fragen steht Ihnen im Rathaus Frau Diefenbacher zur Verfügung.
Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig.
Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform und es ist eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig.
Maßgebend für die Neubewertung sind die Verhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022.
Seit dem 1. Juli 2022 können die Eigentümer*innen für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer sogenannten „Feststellungserklärung“.
Die Einreichung Ihrer Feststellungserklärung soll elektronisch beim zuständigen Finanzamt über „Mein ELSTER“ erfolgen.
Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.
Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.
Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fragen weiter - sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden.
Die Kontaktdaten finden Sie unter „https://kontakt.fv-bwl.de“.
Sollten Sie für Ihre Feststellungserklärung einen Grundbuchauszug benötigen, wenden Sie sich bitte an die Grundbucheinsichtstelle Ihrer zuständigen Gemeinde/Stadt.
Auskünfte zum Bodenrichtwert und Grundstück erhalten Sie kostenfrei unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de.
Gerne erteilt Ihnen auch der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen schriftliche Bodenrichtwertauskünfte.
Hierfür fallen Gebühren in Höhe von 20,00 € zzgl. MwSt. an.
Sollten Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft benötigen, erreichen Sie die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ab 1. Juli 2022 während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag: 08:00-12:00 Uhr; Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr) unter folgenden Kontaktdaten:
Mail: grundsteuerreform@eppingen.de
Tel.: 07262/920-1254
Grundsteuerreform: Wichtige Meldung Ihrer Gemeindeverwaltung
Das Thema Grundsteuerreform beschäftigt nicht nur unsere Bürger*innen, sie bündelt auch bei der Gemeindeverwaltung derzeit viele Kräfte. Wir versuchen Sie bei diesem Thema gerne zu unterstützen, weißen aber an dieser Stelle daraufhin, dass in erster Linie das Finanzamt Heilbronn für die Grundsteuerreform zuständig und erster Ansprechpartner ist.
Kontaktdaten Finanzamt Heilbronn:
Ansprechperson für Grundsteuerreform
Tel.: 07131/7475-3704, 07131/7475-3703 oder 07131/7475-3701.
Für allgemeine Fragen betreffend Ihrer Steuererklärung bitten wir Sie sich an das Finanzamt Heilbronn zu wenden. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen beim Finanzamt, kann es zu langen telefonischen Wartezeiten kommen.
Ansprechpartnerin im Zaberfelder Rathaus zur Grundsteuer:
Andrea Diefenbacher, Tel. 07046/9626-23, E-Mail: andrea.diefenbacher@zaberfeld.de
Formulare für die Grundsteuererklärung in Papierform:
Für all diejenigen, die ihre Erklärung nicht auf den digitalen Weg durchführen können, kann beim Finanzamt Heilbronn die entsprechenden Formulare in Papierform angefordert werden. Die Gemeindeverwaltung Zaberfeld hat leider keine solche Formulare vom Finanzamt erhalten und im Rathaus somit vorliegen.
Auskünfte aus dem elektronischen Grundbuch
Sofern Sie Einsicht oder Auskünfte aus dem elektronischen Grundbuch benötigen (z.B. Grundstücksgröße, Flurstücksnummer, Grundbuchblattnummer oder Gewannbezeichnung), wenden Sie sich bitte im Rathaus an Frau Stuber, Tel. 07046/9626-31 oder E-Mail: stephanie.stuber@zaberfeld.de. Sollten Sie nicht Eigentümer des Grundstückes/der Grundstücke sein, ist eine Vollmacht des Eigentümers für die Einsicht/Auskunft zwingend erforderlich. Diese muss bei der Antragstellung vorgelegt/übersendet werden. Bitte beachten Sie, dass pro einfachen Grundbuchauszug eine Gebühr von je 10 € fällig ist. Oftmals sind Grundstücke in mehreren Grundbüchern gefasst, weshalb leider auch mehrere Auszüge erforderlich sind.
Landwirtschaftliche Flächen in Leonbronn und Ochsenburg (Flurbereinigung):
Das Flurbereinigungsverfahren ist bereits seit Januar 2020 rechtskräftig. Allerdings wurden bislang vom Grundbuchamt Heilbronn die betroffenen Grundbücher noch nicht aktualisiert und geändert. Dies hat leider zur Folge, dass wir als Gemeinde lediglich auf den Altbestand der betroffenen Grundbücher zugreifen können.
Nach Rücksprache mit dem Flurneuordnungsamt ist bis zur Umschreibung Ihres Grundbuchs, der Flurbereinigungsnachweis (Neuer Bestand) gültig und gleichzustellen mit einem Grundbuchauszug. Die Unterlagen über den Neubestand Ihrer Grundstücke haben Sie während des Flurbereinigungsverfahrens erhalten. Mit diesen Unterlagen können Sie somit Ihre Grundsteuererklärung erledigen.
Sofern Sie diese Unterlagen nicht mehr besitzen, wenden Sie sich bitte direkt an das Flurneuordnungsamt im Landratsamt Heilbronn:
Tel.: 07131 994-7066