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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Rechnungsamt

Um Ihnen den Zahlungsverkehr mit der Gemeinde Zaberfeld zu vereinfachen und Sie über weitere Dienstleistungen des Rechnungsamtes zu informieren, haben wir Ihnen auf dieser Seite einige nützliche Hinweise und Formulare bereitgestellt.

Gerne stehen Ihnen für Fragen die jeweiligen Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

Abrechnung von Wasser- und Abwassergebühren

Bei Fragen rund um die Wasser- und Abwassergebühren dürfen Sie sich an Frau Diefenbacher wenden.

Informationen über die Wasserversorgung und Entwässerung in der Gemeinde Zaberfeld sowie die anfallenden Kosten für Frisch- und Abwasser finden Sie hier.

Bei der Abrechnung des verbrauchten Frischwassers benötigen wir Ihre Hilfe. Den Zählerstand können Sie uns gerne über unser Online-Formular melden.

Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Hunden

Wer einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das Alter von drei Monaten erreicht hat, der Gemeinde unter Angabe der Hunderasse schriftlich anzuzeigen. Endet eine Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Die Meldungen nimmt Frau Jauß entgegen. Sie gibt ebenfalls Auskünfte über die Hundesteuer.

Für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen Hund ist eine entsprechende Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund wird eine Steuer in Höhe von 90,00 € jährlich, für den zweiten und jeden weiteren Hund 180,00 € jährlich erhoben.

↓ Formular An-, Um- und Abmeldung Hund

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Steuereinnahmen kommen den Gemeinden zugute, welche auch die Höhe der Steuer durch den Hebesatz festlegen. 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte für verfassungswidrig. 2019 wurde eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Die neu berechnete Grundsteuer soll erstmals ab dem Jahr 2025 erhoben werden.

Die Grundsteuer gliedert sich in die Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A wird dabei auf landwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B auf bebaute und bebaubare Flächen erhoben.
Die Realsteuer-Hebesätze in Zaberfeld finden Sie hier!

Für Fragen steht Ihnen im Rathaus Frau Diefenbacher zur Verfügung.

Ausführliche Informationen auch unter: www.grundsteuer-bw.de

Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. 

Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform und es ist eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig.

Maßgebend für die Neubewertung sind die Verhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022.

Seit dem 1. Juli 2022 können die Eigentümer*innen für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. 

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer sogenannten „Feststellungserklärung“. 

Die Einreichung Ihrer Feststellungserklärung soll elektronisch beim zuständigen Finanzamt über „Mein ELSTER“ erfolgen.

Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.

Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.

Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fragen weiter - sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden.

Die Kontaktdaten finden Sie unter „https://kontakt.fv-bwl.de“.

Sollten Sie für Ihre Feststellungserklärung einen Grundbuchauszug benötigen, wenden Sie sich bitte an die Grundbucheinsichtstelle Ihrer zuständigen Gemeinde/Stadt.

Auskünfte zum Bodenrichtwert und Grundstück erhalten Sie kostenfrei unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de.

Gerne erteilt Ihnen auch der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen schriftliche Bodenrichtwertauskünfte.

Hierfür fallen Gebühren in Höhe von 20,00 € zzgl. MwSt. an.

Sollten Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft benötigen, erreichen Sie die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ab 1. Juli 2022 während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag: 08:00-12:00 Uhr; Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr) unter folgenden Kontaktdaten:
Mail: grundsteuerreform@eppingen.de
Tel.: 07262/920-1254

Grundsteuerreform: Wichtige Meldung Ihrer Gemeindeverwaltung

Das Thema Grundsteuerreform beschäftigt nicht nur unsere Bürger*innen, sie bündelt auch bei der Gemeindeverwaltung derzeit viele Kräfte. Wir versuchen Sie bei diesem Thema gerne zu unterstützen, weißen aber an dieser Stelle daraufhin, dass in erster Linie das Finanzamt Heilbronn für die Grundsteuerreform zuständig und erster Ansprechpartner ist.

Kontaktdaten Finanzamt Heilbronn: 

Ansprechperson für Grundsteuerreform
Tel.: 07131/7475-3704, 07131/7475-3703 oder 07131/7475-3701.

Für allgemeine Fragen betreffend Ihrer Steuererklärung bitten wir Sie sich an das Finanzamt Heilbronn zu wenden. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen beim Finanzamt, kann es zu langen telefonischen Wartezeiten kommen.

Ansprechpartnerin im Zaberfelder Rathaus zur Grundsteuer:
Andrea Diefenbacher, Tel. 07046/9626-23, E-Mail: andrea.diefenbacher@zaberfeld.de

Formulare für die Grundsteuererklärung in Papierform:

Für all diejenigen, die ihre Erklärung nicht auf den digitalen Weg durchführen können, kann beim Finanzamt Heilbronn die entsprechenden Formulare in Papierform angefordert werden. Die Gemeindeverwaltung Zaberfeld hat leider keine solche Formulare vom Finanzamt erhalten und im Rathaus somit vorliegen.

Auskünfte aus dem elektronischen Grundbuch

Sofern Sie Einsicht oder Auskünfte aus dem elektronischen Grundbuch benötigen (z.B. Grundstücksgröße, Flurstücksnummer, Grundbuchblattnummer oder Gewannbezeichnung), wenden Sie sich bitte im Rathaus an Frau Stuber, Tel. 07046/9626-31 oder E-Mail: stephanie.stuber@zaberfeld.de. Sollten Sie nicht Eigentümer des Grundstückes/der Grundstücke sein, ist eine Vollmacht des Eigentümers für die Einsicht/Auskunft zwingend erforderlich. Diese muss bei der Antragstellung vorgelegt/übersendet werden. Bitte beachten Sie, dass pro einfachen Grundbuchauszug eine Gebühr von je 10 € fällig ist. Oftmals sind Grundstücke in mehreren Grundbüchern gefasst, weshalb leider auch mehrere Auszüge erforderlich sind.

Landwirtschaftliche Flächen in Leonbronn und Ochsenburg (Flurbereinigung):

Das Flurbereinigungsverfahren ist bereits seit Januar 2020 rechtskräftig. Allerdings wurden bislang vom Grundbuchamt Heilbronn die betroffenen Grundbücher noch nicht aktualisiert und geändert. Dies hat leider zur Folge, dass wir als Gemeinde lediglich auf den Altbestand der betroffenen Grundbücher zugreifen können.

Nach Rücksprache mit dem Flurneuordnungsamt ist bis zur Umschreibung Ihres Grundbuchs, der Flurbereinigungsnachweis (Neuer Bestand) gültig und gleichzustellen mit einem Grundbuchauszug. Die Unterlagen über den Neubestand Ihrer Grundstücke haben Sie während des Flurbereinigungsverfahrens erhalten. Mit diesen Unterlagen können Sie somit Ihre Grundsteuererklärung erledigen.

Sofern Sie diese Unterlagen nicht mehr besitzen, wenden Sie sich bitte direkt an das Flurneuordnungsamt im Landratsamt Heilbronn:
Tel.: 07131 994-7066

Verpachtung von Wiesen und Ackerflächen

Zu verpachtende Grundstücke werden im Amtsblatt der Gemeinde Zaberfeld veröffentlicht. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Tauch. Der Pachtzins wird zum 11. November jeden Jahres fällig und wird vom Konto abgebucht.