Die standesamtlichen Ereignisse Geburt, Eheschließung und Sterbefall werden in Deutschland in Registern geführt. Diese Register werden auf dem Standesamt aufbewahrt und fortgeführt, an dem das Ereignis stattgefunden hat. Bitte beachten Sie, dass bei Standesamtsfällen im Regelfall nur Urkunden neueren Datums (maximal 6 Monate alt) als Nachweis verwendet werden können.
Außerdem ist das Standesamt in Baden-Württemberg auch für die Entgegennahme von Kirchenaustritten zuständig.
Zu den häufigsten Anfragen auf dem Standesamt haben wir eine kleine Zusammenstellung für Sie bereitgestellt. Für eine persönliche Beratung können Sie sich an unser Standesamt, Frau Lea Dieffenbacher oder Frau Petra Tesching wenden.
Wir bitten um Terminvereinbarungen, da das Standesamt nicht durchgehend besetzt ist!
Die meisten Kinder kommen in Krankenhäusern zur Welt. Daher sollten Sie für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes für das Standesamt des Geburtsortes folgende Unterlagen bereithalten:
Der Vater eines Kindes, der nicht mit der Mutter verheiratet ist, kann die Vaterschaft sowohl vor als auch nach der Geburt anerkennen. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sind die gleichen Unterlagen wie bei der Beurkundung der Geburt beim Standesamt des Wohnortes vorzulegen, bei der Anerkennung nach der Geburt des Kindes ist zusätzlich noch die Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen.
Vor einer Trauung in Deutschland muss die Eheschließung zunächst bei der Wohnortgemeinde angemeldet werden. Dabei werden die Ehevoraussetzungen der Verlobten geprüft. Da sehr viele Konstellationen bei den Ehevoraussetzungen möglich sind, sollten Sie immer ein persönliches Gespräch mit einer unserer Standesbeamtinnen suchen. Dabei bekommen Sie mitgeteilt, welche Urkunden und Nachweise Sie vorlegen müssen. Verlobte mit ausländischen Wurzeln können sich auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Stuttgart erkundigen, ob eine Befreiung erforderlich wird und welche ausländischen Dokumente benötigt werden. Nach der Anmeldung der Eheschließung kann die Trauung innerhalb von 6 Monaten stattfinden.
Eheschließungen in Zaberfeld finden im Trauzimmer im Gewölbekeller des Rathauses statt.
Für Eheschließungen im Ausland erkundigen Sie sich bitte beim Eheschließungsstandesamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Um die Beurkundung von Sterbefällen kümmert sich in der Regel der von den Angehörigen beauftragte Bestatter. Beim Standesamt des Sterbeortes sind ein Ausweis und möglichst alle auffindbaren Urkunden über die Geburt und die Eheschließungen/Lebenspartnerschaften des Verstorbenen vorzulegen.
Aus den Registern über Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen können jederzeit Urkunden ausgestellt werden. Zuständig ist dafür immer das Standesamt des Ereignisortes. Das bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde auf dem Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten. Für die Beantragung von Urkunden aus einem Register des Zaberfelder Standesamtes senden Sie uns bitte den Antrag auf Ausstellung einer Urkunde ausgefüllt und unterschrieben zu.
Für die Urkunde wird eine Gebühr von 20,00 € erhoben.
Der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft wird in Baden-Württemberg auf dem Standesamt des Wohnortes beurkundet. Vorzulegen ist hierfür der Personalausweis oder Reisepass. Falls möglich, bringen Sie bitte auch Ihre Taufbescheinigung mit.
Für den Kirchenaustritt wird eine Gebühr von 26,10 € erhoben.