Die standesamtlichen Ereignisse Geburt, Eheschließung und Sterbefall werden in Deutschland in Registern geführt. Diese Register werden auf dem Standesamt aufbewahrt und fortgeführt, an dem das Ereignis stattgefunden hat. Bitte beachten Sie, dass bei Standesamtsfällen im Regelfall nur Urkunden neueren Datums (maximal 6 Monate alt) als Nachweis verwendet werden können.
Außerdem ist das Standesamt in Baden-Württemberg auch für die Entgegennahme von Kirchenaustritten zuständig.
Zu den häufigsten Anfragen auf dem Standesamt haben wir eine kleine Zusammenstellung für Sie bereitgestellt. Für eine persönliche Beratung können Sie sich an unser Standesamt, Frau Lea Dieffenbacher oder Frau Petra Tesching wenden.
Wir bitten um Terminvereinbarungen, da das Standesamt nicht durchgehend besetzt ist!