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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Ordnungsamt

Die Aufgabe des Ordnungsamtes ist die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dazu zählen beispielsweise die Bearbeitung von Anträgen für erlaubnispflichtige Vorhaben und die Ahndung von Parkverstößen. Daher ist das Ordnungsamt bei Beschwerden meist der erste Anlaufpunkt.

Als Serviceangebot der Gemeindeverwaltung geben wir Ihnen außerdem stets am Ende der Seite aktuelle Beflaggungstermine bekannt.

Bei Fragen steht Ihnen unser Rathaus-Team gerne zur Seite.

Ausschankerlaubnis

Soll bei einer Veranstaltung von Vereinen, Firmen oder anderen Organisationen eine Bewirtung stattfinden, bei der alkoholhaltige Getränke angeboten werden, ist eine Ausschankerlaubnis bei der Gemeinde zu beantragen. Bitte verwenden Sie dazu das Antragsformular und reichen es spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung ein.

Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks

Feuerwerkskörper dürfen grundsätzlich nur am Jahreswechsel im Zeitraum 31. Dezember bis 01. Januar gezündet werden. Bei besonderen Anlässen kann das Ordnungsamt hiervon Ausnahmen zulassen. Die Erlaubnisinhaber dürfen dann Feuerwerkskörper kaufen und zu dem besonderen Ereignis zünden. Der Antrag auf Abbrennen eines Feuerwerks ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.

Hund

Hunde die älter sind als drei Monate, müssen bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Rechnungsamt.

Der beste Freund des Menschen braucht viel Auslauf. Allerdings sollten Hundeführer darauf achten, dass weder Menschen noch andere Tiere durch ausgeführte oder frei laufende Hunde gefährdet werden. Daher gilt an verschiedenen Orten in Zaberfeld Leinenpflicht. Wo genau erfahren Sie hier.

Markt

Immer am letzten Dienstag im Mai und am letzten Dienstag im Oktober findet auf der Hauptstraße der Krämermarkt statt. In den Ständen werden verschiedenste Produkte des täglichen Bedarfs und ausgefallene Angebote präsentiert. Besuchen Sie das bunte Treiben und stöbern Sie durch das vielfältige Angebot. Fragen zum Markt richten Sie bitte an Frau Müller.

Plakatierung

Das Aufstellen und Aufhängen von Plakaten an öffentlichen Straßen und Wegen ist eine Sondernutzung. Das Plakatieren für Veranstaltungen (Formular allgemein) oder Wahlen (Formular Wahl) kann auf Antrag vom Ordnungsamt genehmigt werden, wenn der öffentliche Verkehr dadurch nicht behindert wird. Dabei darf für Zaberfeld, Leonbronn, Michelbach und Ochsenburg eine Zahl von insgesamt 10 Plakaten bei Veranstaltungen und 20 Plakaten bei Wahlen nicht überschritten werden.

Rückschnitt von Pflanzen

Jeder Grundstückseigentümer und Straßenanlieger ist dazu verpflichtet, seine Grundstücksbepflanzung so regelmäßig zurückzuschneiden, dass das Luftraumprofil der öffentlichen Wege frei von Bewuchs bleibt. Diese Pflegemaßnahmen dürfen ganzjährig durchgeführt werden, da sie der Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgänger- und Straßenverkehrs dient.

Auch die übrige Grundstücksbepflanzung sollte regelmäßig gepflegt werden. Aufwändige Pflegemaßnahmen, bei denen Bäume, Sträucher und Hecken stark eingekürzt werden, auf den Stock gesetzt oder gerodet werden, sind in der Zeit zwischen 1. März und 30. September verboten. Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes, insbesondere des Vogelschutzes sind die genannten Arbeiten daher bis spätestens 28. Februar abzuschließen.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Müller, Gemeinde Zaberfeld oder Naturschutzbehörde, Landratsamt Heilbronn gerne zur Verfügung.

Sondernutzung von öffentlichen Flächen

Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes über den üblichen Gebrauch des Gehens und Befahrens hinaus stellt eine Sondernutzung nach dem Straßengesetz dar. Diese darf nur nach vorheriger Zustimmung der Gemeinde Zaberfeld durchgeführt werden. Eine Sondernutzung ist beispielsweise das Sperren für eine Veranstaltung auf der Straße, das Aufstellen eines Baukrans, das Abstellen von Baumaterialien auf einem öffentlichen Parkplatz...

Plakatierung

Das Aufstellen und Aufhängen von Plakaten an öffentlichen Straßen und Wegen ist eine Sondernutzung. Das Plakatieren für Veranstaltungen kann auf Antrag vom Ordnungsamt genehmigt werden, wenn der öffentliche Verkehr dadurch nicht behindert wird. Dabei darf für Zaberfeld, Leonbronn, Michelbach und Ochsenburg eine Zahl von insgesamt 10 Plakaten nicht überschritten werden.

Weitere Sondernutzungen und Straßensperrungen

Das Benutzen von öffentlichen Flächen wie Straßen, Gehwege, Plätze oder Parkplätze zum Beispiel als Veranstlatungsort, Aufstellort für Info- und Verkaufssstände, zur Lagerung von Baumaterial, zum Stellen eines Gerüsts oder ähnlichem stellt eine Sondernutzung dar. Diese kann vom Ordnungsamt genehmigt werden, wenn der öffentliche Verkehr dadurch nicht behindert wird.

Müssen Straßen für die Sondernutzung gesperrt werden, ist zusätzlich ein Antrag auf Straßensperrung beim Landratsamt Heilbronn zu stellen. Bei den verkehrsrechtlichen Anordnungen des Landratsamts wird zwischen Sperrungen für Veranstaltungen und Sperrungen für Baumaßnahmen und aus sonstigen Gründen unterschieden.

Verkehrsüberwachung

Bei der Überwachung des Verkehrs ist das Ordnungsamt der Gemeinde Zaberfeld lediglich für Parkverstöße zuständig. Der gemeindliche Vollzugsdienst kontrolliert, ob Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt wurden und vermerkt Verstöße. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrzeug nur auf gekennzeichneten PKW-Parkplätzen und neben dem Gehweg abstellen. Nutzen Sie Parkplätze, die für Schwerbehinderte und Busse reserviert sind nur, wenn Sie dazu berechtigt sind.

Ankündigungen von Beflaggungsterminen in der Gemeinde Zaberfeld