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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Melde- und Passwesen

Auf dieser Seite finden Sie alles zu den Themen Ausweise und Pässe, Personalausweis, Reisepass, Meldepflicht, Meldeauskunft,
Aufenthaltsbescheinigung und Führungszeugnis.

Persönlich, telefonisch oder per E-Mail stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten die Kolleginnen Frau Müller, Frau Tesching, Frau Krempel und Frau Tauch vom Zaberfelder Rathausteam gerne zur Verfügung.

Neue Serviceleistung im Bereich Bürgerbüro

Sie haben auf dem Rathaus ein neues Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) beantragt? Dann können Sie ab sofort bei uns Ihre Handynummer oder E-Mailadresse hinterlegen und Sie erhalten eine automatische Info, sobald Ihr Ausweisdokument abholbereit ist.

Als zusätzlichen Service können Sie auch jederzeit den Bearbeitungsstatus des Dokuments auf der Anbieterseite des Komme.ONE abrufen: https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/kivbf/eGovCenter/pool/Auskunftsservice-Ausweise/KIVBF/dz_ebd_asa/index?ags=08125108

Ausweise und Pässe

Deutsche ab dem Alter von 16 Jahren müssen sich mit einem Ausweis ausweisen können. Dazu ist ein Personalausweis oder Reisepass bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Bei Reisen ins Ausland sollten Sie immer Ausweisdokumente mit sich führen. In vielen Ländern ist der Personalausweis nicht ausreichend und es wird ein Reisepass verlangt. Bevor Sie eine Reise antreten, sollten Sie sich daher über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Staates informieren. Auf den Seiten des Auswärtigen Amts erfahren Sie welche Ausweisdokumente zur Einreise in die einzelnen Länder benötigt werden und ob Sicherheitswarnungen bestehen.

Sie haben auf dem Rathaus ein neues Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) beantragt? Dann können Sie ab sofort bei uns Ihre Handynummer oder E-Mailadresse hinterlegen und Sie erhalten eine automatische Info, sobald Ihr Ausweisdokument abholbereit ist.

Als zusätzlichen Service können Sie auch jederzeit den Bearbeitungsstatus des Dokuments auf der Anbieterseite des Komme.ONE abrufen: https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/kivbf/eGovCenter/pool/Auskunftsservice-Ausweise/KIVBF/dz_ebd_asa/index?ags=08125108

Personalausweis

Ein Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. Bei Kindern unter 16 Jahren muss bei der Beantragung zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein.

Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie

  • ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm, ohne Rand),
  • den alten Personalausweis (wenn vorhanden),
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde,
  • bei Kindern unter 16 Jahren: eine Zustimmungserklärung bzw. eine Bescheinigung des Jugendamts über das alleinige Sorgerecht.

Von der Beantragung bis zur Abholung auf der Gemeindeverwaltung dauert die Fertigstellung des Ausweises ca. 2 - 3 Wochen.

Alter: unter 24 Jahre / Kosten: 22,80 € / Gültigkeit: 6 Jahre
Alter: über 24 Jahre / Kosten: 37,00 € / Gültigkeit: 10 Jahre

Bei den neuen Personalausweisen kann eine Online-Ausweisfunktion aktiv geschaltet werden. Damit können Sie sich im Internet eindeutig ausweisen. Mehr Informationen zum neuen Personalausweis und der Online-Ausweisfunktion erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de und www.ausweisapp.bund.de

© Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Reisepass

Ein Reisepass kann nur persönlich beantragt werden. Bei Kindern unter 18 Jahren muss bei der Beantragung zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein, der seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen kann.

Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie

  • ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm ohne Rand),
  • den alten (Kinder-) Reisepass (wenn vorhanden) oder Ihren Personalausweis,
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde (bei Erstantrag),
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    - eine unterzeichnete Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
    sowie eine Kopie des Personalausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person bzw. eine Bescheinigung des Jugendamts über das alleinige Sorgerecht.
    - persönliches Erscheinen von mindestens einem Elternteil mit dem Kind

Der Reisepass kann in der Regel nach ca. 8 Wochen bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden, ein Express-Reisepass bereits nach ca. 4 Werktagen.

Alter: unter 24 Jahre / Kosten: 37,50 € / Gültigkeit: 6 Jahre
Alter: über 24 Jahre / Kosten: 70,00 € / Gültigkeit: 10 Jahre

Zusätzlich können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Gebühr erhöht sich dadurch entsprechend der angegebenen Kosten.

Reisepass mit 48 Seiten: 22 €
Express-Reisepass: 32 €
Express-Reisepass mit 48 Seiten: 54 €

© Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Führerschein

Wir nehmen gerne für Sie folgende ausgefüllte Anträge entgegen und leiten diese an das zuständige Landratsamt Heilbronn weiter:

  • Umtausch Kartenführerschein
  • Erteilung oder Erweiterung Fahrerlaubnis
  • Erteilung BF 17 ("Begleiteten Fahren ab 17")
  • Verlängerung für LKW oder Bus
  • Fahrgastbeförderung

Weitere Informationen finden Sie unter den Lebenslagen oder Leistungen.

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis ist in den verschiedensten Lebenslagen vorzulegen, beispielweise bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme einer speziellen Gewerbetätigkeit. Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.
Das Führungszeugnis kostet 13,00 € und kann sowohl auf dem Rathaus als auch online beantragt werden. Für den Online-Antrag benötigen Sie den neuen Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Meldeauskunft

Behörden, Unternehmen und Privatpersonen können Auskünfte aus dem Einwohnermeldewesen erfragen. Auskünfte können mit einer schriftlichen Anfrage an das Rathaus gerichtet werden.

Zu bestimmten Zwecken wie z.B. die Ermittlung von Jubilaren, Wählergruppen oder Anfragen von Adressbuchverlagen dürfen auch Sammelauskünfte erteilt werden. Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihre Daten zu diesen gewissen Zwecken weiteregegeben werden, können Sie hiergegen widersprechen. Benutzen Sie dafür bitte den Antrag auf Sperrvermerk oder melden Sie sich im Rahtaus in Zimmer 4. Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der persönlichen Daten wirkt dauerhaft.

Meldebescheinigung

Wenn Sie gegenüber Behörden und anderen Stellen nachweisen müssen, dass Ihre Adresse aktuell ist, kann neben der Vorlage des Personalausweises eine Meldebescheinigung verlangt werden. In der Meldebescheinigung sind der vollständige Vor- und Nachname, der Geburtsname, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die gespeicherte Staatsangehörigkeit, der Familienstand und die aktuelle Adresse angegeben.
Die Bescheinigung wird am Wohnort ausgestellt und kostet 8,50 €.

Meldepflicht

Für alle Menschen, die in Deutschland wohnen, gilt eine Meldepflicht. Personen, die eine Wohnung neu beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Auch Umzüge innerhalb der Gemeinde müssen gemeldet werden. Eine Rückmeldung an die letzte Wohngemeinde erfolgt automatisch.

Ab 01.11.2015 ist bei der Anmeldung eine Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Bezug der Wohnung vorzulegen.

Nach dem Umzug sollten Sie alle wichtigen Stellen über Ihre neue Adresse informieren. Damit Sie davon keine vergessen, haben wir die INFO für Neubürger zusammengestellt.

Abmeldungen auf dem Rathaus sind nur noch bei einem Wegzug ins Ausland notwendig. Außerdem bei Personen, die mehrere Wohnungen angemeldet haben und davon eine abgemeldet werden soll.

Wenn bei Minderjährigen unter 16 Jahren künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz eine Einverständniserklärung erforderlich. Zur Anmeldung des Kindes ist ein gültiges Ausweisdokument oder falls nicht vorhanden, die Geburtsurkunde im ORIGINAL vorzulegen. Der anwesende Elternteil muss sich ebenfalls ausweisen können.
WICHTIG: Wenn nur ein Elternteil die Anmeldung vornimmt, ist zum Abgleich der Unterschrift der Ausweis der/des anderen Sorgeberechtigen (Original oder Kopie) vorzulegen!
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug